Beiträge von SpeedTriple

    Habe dem Verkäufer eine mail geschrieben und dieser hat geantwortet.
    Die Kratzer seien angeblich nicht so schlimm, dass eine Abdeckung fehlt hätte er nicht bemerkt und ausserdem sei es ja von privat = gebraucht.


    Es stand nur "top Zustand" drinnen und das ist IMHO eben kratzerfrei und alles funktionstüchtig. Top eben :rolleyes:


    Er überweist mir das Geld zurück. Mal abwarten, ob das auch passiert...


    Grüße SpeedTriple

    Re: Wie Palm-Desktop ohne Datenverlust wiederherstellen?


    Zitat

    Original geschrieben von mavolta
    ...Die alternative Methode, neu zu installieren und dann beim ersten Hotsync mit meinem m105 die Option "Handheld überschreibt Desktop" zu wählen, ist mir etwas zu unsicher...


    Michael


    Habe ich schon 4-5x so gemacht und es ist immer gut gegangen.


    Gerade ein manuelles rüberkopieren und dann doch syncen wäre mir zu "gewurschtelt":rolleyes: ;)


    Grüße SpeedTriple

    So, jetzt hat es mich auch erwischt :(


    Ich hatte mri ein handy ersteigert.
    Das Handy ist heute angekommen, aber keinesfalls in einem "Top Zustand" wie beschrieben.

    Folgende Mängel hat das Gerät:
    Links fehlt eine Plastikabdeckung im Gehäuse. Es kommt somit Dreck ins Gerät
    Display zerkratzt
    Akkudeckel zerkratzt
    Überall in den Ritzen befindet sich Dreck und Sand


    Das Gerät ist so angepriesen worden:
    "Das Telefon ist gebraucht, aber in bestem Zustand. Akku absolut top, sowie Display."

    Es ist aber keinesfalls in einem guten Zustand.


    Habe dem Verkäufer eine mail geschrieben, dass ich das Gerät zurück senden möchte.
    Muss ich sonst noch etwas tun?
    Welche Frist sollte ich setzen?


    Grüße SpeedTriple

    Siehe BGB


    Hallo.


    Es ist doch alles im BGB geregelt:
    Stichwort: Rechte und Pflichten des Gastwirts


    (Titel 15 Einbringung von Sachen bei Gastwirten)


    § 701
    Haftung des Gastwirts


    (1) Ein Gastwirt, der gewerbsmäßig Fremde zur Beherbergung aufnimmt, hat den Schaden zu ersetzen, der durch den Verlust, die Zerstörung oder die Beschädigung von Sachen entsteht, die ein im Betrieb dieses Gewerbes aufgenommener Gast eingebracht hat.


    (2) Als eingebracht gelten


    Sachen, welche in der Zeit, in der der Gast zur Beherbergung aufgenommen ist, in die Gastwirtschaft oder an einen von dem Gastwirt oder dessen Leuten angewiesenen oder von dem Gastwirt allgemein hierzu bestimmten Ort außerhalb der Gastwirtschaft gebracht oder sonst außerhalb der Gastwirtschaft von dem Gastwirt oder dessen Leuten in Obhut genommen sind,
    Sachen, welche innerhalb einer angemessenen Frist vor oder nach der Zeit, in der der Gast zur Beherbergung aufgenommen war, von dem Gastwirt oder seinen Leuten in Obhut genommen sind.
    Im Falle einer Anweisung oder einer Übernahme der Obhut durch Leute des Gastwirts gilt dies jedoch nur, wenn sie dazu bestellt oder nach den Umständen als dazu bestellt anzusehen waren.


    (3) Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Verlust, die Zerstörung oder die Beschädigung von dem Gast, einem Begleiter des Gastes oder einer Person, die der Gast bei sich aufgenommen hat, oder durch die Beschaffenheit der Sachen oder durch höhere Gewalt verursacht wird.


    (4) Die Ersatzpflicht erstreckt sich nicht auf Fahrzeuge, auf Sachen, die in einem Fahrzeug belassen worden sind, und auf lebende Tiere.



    § 702
    Beschränkung der Haftung; Wertsachen


    (1) Der Gastwirt haftet auf Grund des § 701 nur bis zu einem Betrag, der dem Hundertfachen des Beherbergungspreises für einen Tag entspricht, jedoch mindestens bis zu dem Betrag von 600 Euro und höchstens bis zu dem Betrag von 3 500 Euro; für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten tritt an die Stelle von 3 500 Euro der Betrag von 800 Euro.


    (2) Die Haftung des Gastwirts ist unbeschränkt,


    wenn der Verlust, die Zerstörung oder die Beschädigung von ihm oder seinen Leuten verschuldet ist,
    wenn es sich um eingebrachte Sachen handelt, die er zur Aufbewahrung übernommen oder deren Übernahme zur Aufbewahrung er entgegen der Vorschrift des Absatzes 3 abgelehnt hat.
    (3) Der Gastwirt ist verpflichtet, Geld, Wertpapiere, Kostbarkeiten und andere Wertsachen zur Aufbewahrung zu übernehmen, es sei denn, dass sie im Hinblick auf die Größe oder den Rang der Gastwirtschaft von übermäßigem Wert oder Umfang oder dass sie gefährlich sind. Er kann verlangen, dass sie in einem verschlossenen oder versiegelten Behältnis übergeben werden.



    § 702a
    Erlass der Haftung


    (1) Die Haftung des Gastwirts kann im Voraus nur erlassen werden, soweit sie den nach § 702 Abs. 1 maßgeblichen Höchstbetrag übersteigt. Auch insoweit kann sie nicht erlassen werden für den Fall, dass der Verlust, die Zerstörung oder die Beschädigung von dem Gastwirt oder von Leuten des Gastwirts vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wird oder dass es sich um Sachen handelt, deren Übernahme zur Aufbewahrung der Gastwirt entgegen der Vorschrift des § 702 Abs. 3 abgelehnt hat.


    (2) Der Erlass ist nur wirksam, wenn die Erklärung des Gastes schriftlich erteilt ist und wenn sie keine anderen Bestimmungen enthält.



    § 703
    Erlöschen des Schadensersatzanspruchs


    Der dem Gast auf Grund der §§ 701, 702 zustehende Anspruch erlischt, wenn nicht der Gast unverzüglich, nachdem er von dem Verlust, der Zerstörung oder der Beschädigung Kenntnis erlangt hat, dem Gastwirt Anzeige macht. Dies gilt nicht, wenn die Sachen von dem Gastwirt zur Aufbewahrung übernommen waren oder wenn der Verlust, die Zerstörung oder die Beschädigung von ihm oder seinen Leuten verschuldet ist.


    Quelle


    In §701 und §702 steht IMHO genau Dein Fall drinnen.


    Jaja, wozu langweilige Schuldrechtvorlesungen mal gut sein können... :rolleyes:


    Grüße SpeedTriple

    Zitat

    Original geschrieben von me too.
    ...Die Harald Schmidt- Show hingegen musst Du weniger mit Kerner oder ähnlichen Sendungen vergleichen, sondern mit TVTotal, Rent a Pocher, usw. ...


    So gesehen hast Du natürlich recht. TV Total und dieser ganze Krams ist wirklich recht "flach" gehalten.


    Trotzdem verwundert mich, dass manche nun eine "Ausweichsendung" suchen.
    Klar ist es schade, wenn man seine Lieblingsunterhaltungsshow (was ein Wort) gestrichen bekommt, aber deshalb gleich solch eine Weltuntergangsstimmung verbreiten?:eek:


    Für Fans sicher traurig, aber "lebbe geht weidea" (vergleiche: [Dragoslav Stepanovic]).


    Grüße SpeedTriple

    Bin ich eigentlich gerade der Einzige, der sich über diese Vergötterung der Sendung so wundert?
    Wenn man hier die Beiträge dazu liest könnte man meinen, dass manche gar nicht wissen, was sie ohne diese Sendung abends machen sollten. :eek:
    Da werden erwachsene Menschen zu Groupies und schreiben mails an dem Mann. Sowas erinnert mich an das Ende von Take That. SCNR. ;)


    Es ist doch nur Fernsehen.


    Ich kenne mich mit den Sendezeiten nicht so gut aus, aber evtl. könnte der Eine oder die Andere wirklich mal Kerner, Maischberger oder solche Formate anschauen. Oder mal ein gutes Buch lesen...


    Just my 2 Cents :rolleyes:

    Hallo.


    Ich habe noch eine neue Frage zu meinem Clarion-Navi:


    Hat jemand eine Ahnung, was für eine Navi-CD da rein kommt und wo man eine aktuelle beziehen kann?


    Der MediaMarkt, wo das Gerät her ist, führt leider kein Clarion mehr und konnte mir nicht weiter helfen.
    Clarion selbst stellt sich auf emails tot und ist am Telefon mehr als unkompetent.


    Auf meiner aktuellen CD von 2001 steht irgendwas mit Clarion und Teleatlas.
    Schaue ich aber unter Teleatlas im Internet, so gibt es dort auch verschiedene CDs zur Auswahl. Welche passt aber in mein Clarion? :confused:


    Vielen Dank und Grüße, SpeedTriple