Beiträge von handy4less

    Ich habe nur einen Großhändler, der sehr wenig mit Telco macht. Dementsprechend gibt es nur die Grundprovision :( .



    Aber selbst bei Mobilcom kann ich nur 120 Euro anbieten. Der "ohne Handy" Tarif scheint zumindestens über meine Lieferanten/Partner auch nicht mehr hoch gefördert zu sein. ( zum mobilcom Angebot , AG ist frei)



    Christian

    Zitat

    Original geschrieben von JimboX
    Hi,


    ich werde nächstes Jahr 31. Werde dann aber immer noch Student sein. Werde ich dann 15,- EUR / Monat zahlen müssen, oder bleiben die 7,50 ?


    .......Der Studentenrabatt wird für folgenden Personenkreis gewährt: Für alle Schüler, Studenten, Azubis, Wehr - u. Zivildienstleistende bis 30 Jahre,.....



    demnach würde die Studentenvergünstigung wegfallen.



    Christian

    Zitat

    Original geschrieben von KRIEGER
    Hi,


    Kannst du genau erfragen oder weißt du welches PSP pack es ist (bzw. was alles dabei ist)? Es gibt inzwischen einige PSP "Packs" - man verliert leicht den Überblick. Frag doch bitte auch welche Farbe die PSP hat, danke schonmal!


    MFG krieger


    Hallo,


    mit der Antwort aus Brühl :"... das günstigste Pack, ganz einfach ;-)" habe ich mich natürlich nicht zu frieden gegeben. Herr Renz wird Monatg genauere Daten von seinem Lieferanten besorgen.



    viele Grüße


    Christian

    das Steuerrecht ist nicht einfach, aber eindeutig.


    Der Empfänger einer Gutschrift, die MwSt enthält, muss selbst zum Ausweis von MwSt berechtigt sein, also vorsteuerabzugsberechtigt sein.


    Da ein Endkunde nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist, darf die Gutschrift an einen Endkunden keine MwSt enthalten.


    -->Mit "Endkunden sind nicht vorsteuerabzugsberechtigt" meinst du, daß ich als Endkunde die Mwst in meiner Steuererklärung nicht angeben und auch nicht zurückfordern kann, richtig?


    genau das


    Wenn ein Endkunde vorsteuerabzugsberechtigt wäre, könnte er sich ja die ganze MwSt, die er im Supermarkt, an der Tankstelle und wo auch immer bezahlt hat, beim Finanzamt wiederholen. Da wäre das ganze System witzlos.


    Der einzige Fall, wo ein Händler dem Kunden eine Gutschrift mit MwSt geben kann ist folgender : Kunde bestellt Ware. Händler erstellt eine Rechnung mit ausgewiesener MwSt. Kunde storniert. Händler schreibt Gutschrift, wieder mit ausgewiesener MwSt. Das ist legal.



    Wenn der Händler mit 24x keine GG wirbt, dann muss er Dir auch 24 x 9.99 auszahlen. Ist es ohne MwSt Anteil, ist es legal. Hat er da MwSt ausgewiesen, dann ist das Umsatzsteuerhinterziehung. Dir kann es egal sein. Der Händler bekommt aber sicher irgendwann eine betriebsprüfung, dann fliegt er auf und darf nachzahlen. Ergebnis : wahrscheinliche Insolvenz (auf Grund der Vielzahl von Verträgen über einen langen Zeitraum, das macht schnell eine Steuernachforderung im 5 bis 6 stelligen Bereich).


    Oder er wirbt mit 24 X GG frei, zahlt aber nur den Netto-Anteil der GG. Diese Art der Werbung könnte vielelicht wettbewerbswidrig sein.