Re: Gibt es denn gar keine (rechnerisch) günstigen E+ & Festnetz-Flats ???
Zitat
sehr interessante AGB :
5.2.1. Widerruft der Kunde den bei der Verkäufer geschlossenen Vertrag über den Kauf eines Mobilfunktelefons, sowie den Mobilfunkvertrag innerhalb der Widerrufsfrist (vgl. Ziffer 9), so ist er der Verkäufer gegenüber zur Zahlung eines nach folgender Maßgabe ermittelten Schadenersatzes verpflichtet:
5.2.1.1 Widerruft der Kunde den Vertrag vor Zusendung der Vertragsunterlagen und vor Freischaltung der SIM-Karte, so ist er der Verkäufer gegenüber zur Zahlung eines Betrages in Höhe von 29,- Euro, je Antrag, verpflichtet (Bearbeitungskosten).
5.2.1.2. Widerruft der Kunde den Vertrag nach Zusendung der Vertragsunterlagen und nach Freischaltung der SIM-Karte, so ist er der Verkäufer gegenüber zur Zahlung eines Betrages in Höhe von 39,- Euro, je Antrag, verpflichtet (Bearbeitungskosten und Kosten für die Freischaltung der SIM-Karte).
5.2.1.3. Widerruft der Kunde den Vertrages, nachdem er die Verkäufer beauftragt hat, ihm das Mobilfunktelefon, einschließlich SIM-Karte auf dem Wege des Post-Ident-Verfahrens zuzuschicken und nimmt er dies nicht an oder sendet beides zurück, so ist er der Verkäufer gegenüber zur Zahlung eines Betrages in Höhe von 49,- Euro, je Antrag, verpflichtet (Bearbeitungskosten, Kosten für die Freischaltung der SIM-Karte sowie das Post-Ident-Verfahren).
5.2.1.4. Widerruft der Kunde den Vertrag, nachdem er das Mobilfunktelefon erhalten hat und die SIM-Karte freigeschaltet wurde und er das Mobilfunktelefon bereits in Benutzung hatte, ist er der Verkäufer gegenüber zur Zahlung des durch die nutzlose Freischaltung der SIM-Karte entstandenen Schadens, einschließlich der durch das Post-Ident-Verfahrens entstehenden Kosten verpflichtet. Die Höhe des der Verkäufer für die Benutzung des Mobilfunktelefons zustehenden Schadensersatzes richtet sich nach dem Grad der Abnutzung des Mobilfunktelefons, sowie der Möglichkeit dessen Weiterveräußerung durch die Verkäufer. Für den Fall, dass das Mobilfunktelefon aufgrund der Ingebrauchnahme durch den Kunden nur noch als gebraucht weiterveräußert werden kann, ist der Kunde der Verkäufer gegenüber zur Zahlung der Differenz zum Neupreis verpflichtet.
5.2.2. Widerruft der Kunde den bei der Verkäufer geschlossenen Vertrag über den Kauf eines Mobilfunktelefons, sowie den Mobilfunkvertrag überhaupt nicht oder nicht innerhalb der Widerrufsfrist (vgl. Ziffer 9) und sendet er dennoch der Verkäufer die von ihm geschuldeten Vertragsunterlagen nicht zu, stehen der Verkäufer die sich aus dem Gesetz ergebenden Ansprüche gegenüber dem Kunden zu. Insbesondere ist sie berechtigt, den Kunden auf Erfüllung des Vertrages in Anspruch zu nehmen oder vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung vom Kunden zu beanspruchen.