Du und deine Freundin bilden zusammen eine Bedarfsgemeinschaft:
Hier euer Bedarf (ab 01.07.2009):
Regeleistung: 646,00 € (2 x 323,00 €)
Kosten der Unterkunft: 400,00 €
Gesamtbedarf = 1046,00 €
Vom Bedarf ist das Einkommen abzüglich Freibeträge abzusetzen.
Einkommen von dir: 641,00 € ALG I
- 30,00 € Versicherungspauschale
= 611,00 €
Einkommen Freundin: 1063,00 € Netto
-100,00 € Grundfreibertag
-180,00 € Erwerbstätigenfreibetrag
= 783,00 €
Geamteinkommen = 1394,00 €
Gesamtbedarf = 1046,00 €
Ergebnis: Kein Leistungsanspruch! Evtl. versuchen Wohngeld zu beantragen.