Beiträge von Tuborger1

    Hab jetzt auch mit irgendeinem Vorgesetzten gesprochen.
    Der meinte, dass sie rechtl dazu verpflichtet sind, diese 6 Monate einzuhalten. Er hat mit der Rechtsabteilung meinen Fall durchgesprochen und sieht keine Möglichkeit, diese 6 Monate zu umgehen, wenn ich kündige.
    Daraufhin hab ich ihn gebeten, aus Kulanz von derer Sonderkündigungsrecht gebrauch zu machen. Wenn Simyo meinen Vertrag kündigt, müsste er doch sofort auslaufen. Er klärt das mit der rechtsabteilung und ruft mich im Laufe des Tages zurück.


    Hab im dann ncoh gesagt, dass die AGB's sehr dürftig sind, und die Rufnummerportierung nicht gut erklärt ist. Er meinte aber, die seien schon 'wasserdicht'.
    Dazu hab ich echt keine Meinung, da ich kein Jurist bin.
    der Netzagentur hab ich geantwortet, dass Simyo an den AGB festhält und die Portierung nicht durchführen will.

    Das hab ich gerade von der Bundesnetzagentur bekommen:



    Vorgangsnummer T2005-09-06-0008/206-3


    Verbraucherservice der Bundesnetzagentur


    Sehr geehrter Herr Dölling,
    vielen Dank für Ihre E-Mail. Nach dem Telekommunikationsgesetz (TKG) besteht
    ein Rechtsanspruch auf Beibehaltung der Rufnummer bei einem Wechsel des
    Anbieters (§ 46 Abs. 2). Diese Regelung wurde zur Förderung des Wettbewerbs
    in das TKG aufgenommen. Sie soll verhindern, dass Kunden wegen dem Verlust
    einer Nummer von einem Anbieterwechsel absehen. Bei einem Vertragswechsel
    ohne Wechsel des Anbieters besteht nach dem TKG hingegen kein Rechtsanspruch
    auf Beibehaltung der Rufnummer. Es steht somit im Ermessen des Anbieters, ob
    er die Beibehaltung ermöglicht.
    Jeder Mobilfunkanbieter ist verpflichtet, den Wechsel zu einem anderen
    Anbieter unter Beibehaltung der Rufnummer zu ermöglichen. Das gilt auch bei
    Prepaid -Verträgen.
    Nach den mir vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Unternehmens
    Simyo ist eine Rufnummernmitnahme ohne die von Ihnen benannten
    Einschränkungen möglich.


    Mit freundlichen Grüßen
    Ihr Verbraucherservice
    verbraucherservice@bnetza.de
    http://www.bundesnetzagentur.de



    Übrigens soll ich mal wieder von Simyo zurückgerufen werden, da am Samstag der Herr, der meinen Fall bearbeitet, nicht da war. Dies sollte allerdings schon gestern vormittag geschehen sein...

    Hab eben nochmals bei der Hotline angerufen. Ich soll jetzt natürlich von entsprechender Abteilung zurückgerufen werden.


    Der Mitarbeiter sagte aber, dass durch eine Aufladung die Rufnummerportierung nicht hinausgezögert wird. Sprcih, es gilt das Datum der freischaltung + 6 Monate + 2 Monate.


    Ist ja schonmal etwas Positives, aber jetzt versteh ich die ganzen Ausführungen in den Faq und AGB nun gar nicht mehr.

    Ich meine auch, dass alleine aus den AGB nicht ersichtlich ist, wann eine POrtierung möglich ist. Die Verzichtserklärung erwähnt zB eine Deaktivierung nach der Portierung, was doch vermuten lässt, dass man nicht auf die Deaktivierung warten muss.


    Die Faqs, sahen auch mal anders aus. Hat die keiner mehr zufällig gespeichert?

    Zitat

    Original geschrieben von The figurehead



    Falls es beruhigt: Bei Debitel light sehen die Konditionen auch nicht anders aus (AGB, immerhin etwas präziser formulierte Regelung).


    Bei debitel sieht es so aus:


    12.1. Sie sind berechtigt, nach Beendigung des mit uns geschlossenen Mobilfunkvertragsverhältnisses Ihre Mobiltelefonnummer bei einem Wechsel zu einem anderen Diensteanbieter beizubehalten. Zu diesem Zweck müssen Sie spätestens innerhalb von 30 Tagen nach der Vertragsbeendigung bei diesem anderen Diensteanbieter die Portierung Ihrer Mobiltelefonnummer beauftragen. Nach Ablauf dieses Zeitraums ist eine Portierung nicht mehr möglich.


    Ich denke eine Beendigung des Vertrages wäre das hier:


    11.1. Das Vertragsverhältnis beginnt auf Ihren Antrag durch die Aushändigung der aufgeladenen und freigeschalteten Karte und endet durch die endgültige Deaktivierung gemäß Ziff. 7.3.


    7.3. Sie können Aufladungen bis zu einem Betrag von höchstens 200 Euro auf Ihrem Guthaben-Konto ansammeln (Guthabenobergrenze). Aufladebeträge verfallen, soweit die Guthabenobergrenze überschritten wird bzw., abhängig vom aufgeladenen Guthaben, nach Ablauf eines in der bei Vertragsabschluss geltenden debitel-light Preisliste definierten Zeitraumes und können auch durch nachfolgende Aufladungen nicht mehr wiederhergestellt werden. Die maximale Laufzeit des Guthabens ist auch bei Aufladen der Höchstbeträge auf max. 12 Monate begrenzt. Nach Erreichen der in der debitel-light Preisliste genannten Verfallsdaten sind Sie für max. 2 Monate für eingehende Anrufe erreichbar, abgehende Gespräche sind nicht möglich, es sei denn, es erfolgt in diesem Zeitraum eine weitere Aufladung. Wenn innerhalb von 2 Monaten nach Ablauf der maximalen Laufzeit des Guthabens keine Aufladung mehr erfolgt, wird die Karte endgültig deaktiviert.



    The figurehead: Du hast natürlich recht, also nach sechs Monaten ist es möglich.
    Ziemlich dumm von mir


    trotzdem ist debitel in dem Fall ok :top: , man muss halt lesen können :rolleyes:


    und simyo ist :flop: da muss man philosophieren können



    PS: und ich will auf jeden Fall portieren, da ich keinen Bock hab, meinen 200 Kontakten ne neue Nummer zu geben. Das wurde mir ja von Simyo vor 6 Wochen so zugesagt!

    Zitat

    2. @ Crespo9


    Ja. Maßgeblich müsste nach den AGB der Zeitpunkt der endgültigen Deaktivierung sein. Das ist zwei Monate nach Ablauf des Guthabenzeitfensters.



    Aber wo in den AGB steht, dass eine RNP ausschließlich nach Deaktivierung erfolgt, aber eine RNP nicht eine Deaktivierung bewirkt.


    Sprich, muss man warten bis die Karte deaktiviert ist, oder kann man portieren, und dadurch auch deaktivieren.
    So stehts doch in der Verzichtserklärung


    Bin immer noch sehr verwirrt...

    Ich hab eine GPS maus, die ein Autoladekabel mit einem Y-Kabel dabei hatte.
    So nennt man das glaube ich. Es ist einfach noch eine Buchse am Ende des Kabels dran, an der ich ein weiteres Gerät anschliessen kann. Ein weiteres Kabel war auch dabei, dieses passt dann aber letztendlich nicht in mein Nokia 6680.
    Der Stecker fürs Nokia ist wesentlich dünner.
    Gibt es einen Adapter oder ähnliches? Ich bräuchte ein Kabel mit einem dickeren und einem dünneren 'Stift'. Weiß jemad zufällig die Bezeichnung für diese Art von Stecker?


    Gruß Lars

    Ich finde auch, dass inzwischen geklärt ist, dass Simyo durch eine ziemlich schwammige Klausel die Rufnummerportierung unnötig hinaus zögert.
    Aber warum das Ganze? Was haben die davon, außer unzufriedene Kunden?
    Ich denke nicht, dass jemand aufgrund dieser Tatsache doch bei Simyo bleibt und keinen anderen vertrag abschliesst. Da bleibt doch eher die Nummer auf der Strecke.
    Es sollte jetzt doch einfach mal geprüft werden, ob Simyo so einen Zusatz überhapt in den Vertrag nehmen darf.
    Ich bin rechtlich nicht sehr gut informiert, aber diese 'Bindungszeit' passt irgendwie nicht zu Prepaid.
    Ich hab den Fall jetzt mal an Teltarif, Onlinekosten und Xonio weitergeleitet.
    Sonst hab ich auch keine Idee, nen Anwalt kann ich mir deshalb bestimmt nicht leisten.

    Bisher hab ich so alles verstanden und kann es auch nachvollziehen.
    Was das ganze soll, stell ich mal nicht in Frage.
    Allerdings würde mich interessieren, ob es ok ist, die Rufnummerportierung hinter die 'wie-sie-auch-immer-heißen-mag-phase' zu legen. Damit binden sie ja den kunden, der seine nummer behalten will, unnötig lange an simyo.


    und ich denke immer noch an die Öffentliche Meinung:
    -ich kann meine Nummer nach Vertragsende mitnehmen, wenn ich will
    -keine Vertragslaufzeit bei Prepaid bedeutet ich kann gehen wann ich will


    und das sollte die Reg in Bonn doch irgendwie geregelt haben, dafür sind die doch da.
    in Deutschland ist es doch nunmal so, dass nicht jeder machen kann was er will...oder er verzichtet auf den Namen 'Prepaid'