Gebührenimpulse für ÖMünzer
Moin,
ein Beitrag von mir wurde weiter oben mehrmals zitiert, darum möchte ich die Problematiken nochmals verdeutlichen.
1.
Ein (Öffentlicher Münzfernsprecher) ÖMünz darf die notwendigen 16kHz Gebührenimpulse natürlich nur
a. ab dem Gesprächsbeginn
b. während der Gesprächsdauer in Abhängigkeit der Verzonung
bekommen (das würde man notfalls auch mit einem Mikrocomputer hinbekommen).
Der Gesprächsbeginn ist auf der Teilnehmerseite (also bei Dir selbst) so gut wie garnicht genau zu bestimmen.
Woran möchtest Du das festmachen?
Wenn Sie anfangen zu reden? Dann würde schon der Kneipenlärm den Gesprächsbeginn auslösen.
Darum muss der Telefonanbieter selbst Dir mitteilen, daß das Gespräch begonnen hat, bei analog mittels 16kHz-Impuls, bei ISDN musst Du noch das separat zu bezahlende Leistungsmerkmal AOCD zusätzlich beantragen.
Bei ISDN muss eine dafür geeignete ISDN-Anlage das AOCD aufnehmen und in einen 16kHz-Impuls für den ÖMünz umsetzen.
Bei T-Com gibts die Gebührenübermittlung übrigens auch dann, wenn Du - rein vertraglich - irgendeine Form von Flatrate hast. Man muss es aber ausdrücklich verlangen! Siehe auch weiter unten.
2.
Bei der (Weiter-)Berechnung von Gebühren für Telefongespräche fungierst Du als Gewerbetreibender, da Du keine Fremdleistung durchreichst, sondern mittels einer technischen Einrichtung kassieren lässt.
Würdest Du selber kassieren, dann wäre es eine Durchreichung.
Besonders problematisch wäre es, wenn Du selbst gegenüber Deinem Lieferanten Alice Flatrate bezahlst, Deinen Kunden gegenüber insgesamt aber über den Flatratepreis hinausgehende Gebuhren berechnest, weil Du dann nämlich einen neuen Mehrwert generierst, von welchem das Finanzamt unbedingt etwas abhaben möchte 