Zitat
Original geschrieben von iwanzwo
Wenn ich bei abgehenden Anrufen schon höre:
"Der Teilnehmer ist vorrübergehend nicht erreichbar, wird aber durch eine SMS über Ihren Anruf benachrichtigt" . . .
. . . dann rufe ich diesen Teilnehmer in Zukunft nur noch mit unterdrückter Rufnummer an
Das ist die dummfaule Drumrumdrückebergerei eines bekannten Problems.
Bei mir würdest Du
a.) eine solche Ansage nicht hören, weil deaktiviert,
b.) nicht anonym anrufen können, weil Du abgewiesen würdest
c.) vermutlich nicht anrufen, weil ich so Leute persönlich nicht kenne 
Was ich in dem von Dir oben genannten Fall immer mache:
ich widerspreche der Berechnung derartiger Gebühren und bezahle sie nicht
mit dem Argument, daß keine zu berechnende Verbindung mit dem von mir angrufenen Teilnehmer direkt zustande gekommen ist
und
ich ferner keine kostenpflichtige Benachrichtigung explizit beauftragt habe.
OK, es macht mir und dem Berechner erst mal zusätzliche Arbeit,
bis dato habe ich aber alles rückerstattet bekommen.
Wenn es alle so machen würden, dann wäre es den Netzbetreibern zuviel (Rückrechnungs-) Arbeit und sie würden diesen Unfug einstellen oder dem eigenen Kunden berechnen.
Aber so ist das halt, wenn man den Hintern nicht hochkriegt,
dann darf man aber auch nicht herumheulen 