Beiträge von .me

    Erst mal vermuten die an den Hotlines immer (entschuldige bitte), dass der / die User zu doof sind, das ist fast schon normal.


    Fragen (ich kenne Details von Versatel nicht):
    Gibt es dort eine Liste abgehend gewählter Rufnummern (für Abrechnungszwecke?)?
    Könnte man anhand dieser ersehen, dass Du "richtig" gewählt hast?
    Was passiert, wenn Du die Rufnummer händisch (und nicht aus dem Speicher) wählst?
    Kann sich die Entstörungsstelle zu Diagnosezwecken evtl. auf Deine Leitung "aufschalten"?

    Hmmm, ich hatte es befürchtet.


    Ich hatte erst die Idee, dass man den Fritzfax-Druckerport benutzen könnte, indem man von der eintreffenden Mail einen Sofortausdruck auf den Fritzfax-Drucker macht.
    Es sind dann aber doch noch ein paar händische Klicks zu tun, das geht also so nicht, schade.


    Dann muss man wohl doch einen Dienstleister finden ...

    Sehr ungewöhnlich ?


    Entschuldige bitte,
    muss doch mal nachfragen:


    Bist Du sicher mit EMail ->> Fax ???


    Das wäre ja ein Rückfall in die ....


    Es stellt sich auch die Frage, wie man mit möglicherweise großvolumigen Anhängen wie Schriftstücken und Bildern umgehen soll?

    Anhand Deiner Beschreibung glaskugle ich mal, dass einer Deiner Mit-Studenten da einen Anschluss-Kuddelmuddel gebaut hat und damit das Signal versaut.


    Oder jemand zieht den Stecker vom Kabelverstärker raus und betreibt stattdessen daran die Waschmaschine.


    Da wird schwer zu finden sein, weil - nach Murphy's Law - der Fehler genau dann nicht auftritt, wenn der Messtrupp im Haus ist und umgekehrt. :(


    Man müsste im Fehlerfall mit einem Messkoffer die Dosen des Kabelbaums verfolgend nachmessen und folglich in alle Buden idealstenfalls zum gleichen Zeitpunkt.

    Deine Frage ist so pauschal nicht zu beantworten, weil sich jeder Anbieter auch von mal zu mal anders verhält.


    Aufhebung wegen Unmöglichkeit der Versorgung wurde ja schon erwähnt.


    Am einfachsten - so meine Erkenntnis - ist es noch, wenn der zu kündigende Anbieter gleich dem ist, der den Wohnplatz versorgt, zu dem Du hinzuziehst.
    Dann wird i. d. R. gegen Vorlage der Umzugsmeldebescheinigung und Nennung der Kundennnummer des Hinzuzugswohnplatzes der Vertrag des Wegzugswohnplatzes aufgehoben, öfter aber auch gefordert, daß der Nachmieter den Vertrag übernimmt.


    In allen anderen Fällen ist es wie oben eine Frage der Kulanz, der Beweiskraft der vorgelegten Unterlagen und der Güte der Kommunikation.
    Merke: wie man in den Wald hineinruft, so schallt es heraus ;)

    Zitat

    Original geschrieben von walter01 ... zum Zeitpunkt des Unfalls "privat" oder "dienstlich" genutzt habe? Oder spielt das eine Rolle?

    Privat haftest Du auch für leichte Fahrlässigkeit, weil die Fahrt nicht dienstlich ( konkluent ) angeordnet war. Ferner haftest Du gegenüber Deinem Arbeitgeber gegenüber für Folgeschäden, z. B. wegen Unbenutzbarkeit, Leihwagenersatz usw.