Beiträge von .me

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    Original geschrieben von milka_75
    Nun ist natürlich das nächste "Problem" mit der passenden SIM.

    Die Auswahl würde ich von den (zukünftigen) Telefoniergewohnheiten abhängig machen.


    Extremes Beispiel:
    Nur ins Festnetz, nie nach mobil, no SMS, no Internet = Avantaje im E+Netz = 4 ct je min.


    Alle anderen varianten musst Du selber ausgucken.

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    Original geschrieben von yox
    Es kann doch nicht sein, das jemand über Jahre seine Familie tyrannisiert, teilweise misshandelt, sich sozusagen nie wieder blicken lässt........ etwas schlimmes verschuldet,
    dann ins Pflegeheim und äätsch zahlt mal für mich ?!?!?

    Die Frage war aber doch schon oben beantwortet.

    Zitat

    Original geschrieben von igel-online
    § 1611
    Beschränkung oder Wegfall der Verpflichtung
    (1) Ist der Unterhaltsberechtigte durch sein sittliches Verschulden bedürftig geworden, hat er seine eigene Unterhaltspflicht gegenüber dem Unterhaltspflichtigen gröblich vernachlässigt oder sich vorsätzlich einer schweren Verfehlung gegen den Unterhaltspflichtigen oder einen nahen Angehörigen des Unterhaltspflichtigen schuldig gemacht, so braucht der Verpflichtete nur einen Beitrag zum Unterhalt in der Höhe zu leisten, die der Billigkeit entspricht. Die Verpflichtung fällt ganz weg, wenn die Inanspruchnahme des Verpflichteten grob unbillig wäre.




    oops, sorry, zu spät abgeschickt, man soll nicht zwischendrin Kaffee trinken gehen :cool:

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    Original geschrieben von Kane23
    Wie "sicher" bist du dir da?

    Ziemlich.
    Du kannst das selber austesten.
    Nimm ein Gigaset-Handteil, melde dies direkt an der Basis an und beobachte.
    Nach einer (ungewiss langen) Zeit wird auf dem Display in unregelmäßigen Abständen kurz "Basis x" erscheinen und danach scheint wieder alles normal bis zur nächste Wiederholung.
    Wenn Basis x erscheint, dann meldet sich das Handteil neu an der Basis an, weil deren Quittungs-Signal ausblieb.
    Dabei geht die vorherige Verbindung verloren.

    Die Buchsen sind gleichberechtigt ;)


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    Original geschrieben von tinkawolf
    sind jedoch erst gegeben wenn beide Geräte das CLIP -Protokoll unterstützen.

    Also:
    auch der ab-Wandler muss CLIP können,
    aufpassen, sonst wird es ein Eigentor :D


    Übrigens: Bei einem echten ISDN-Telefon könnte man nicht nur sehen, wer anruft, sondern auch welche der (VoIP-) Rufnummern angerufen wurde.


    Insofern ist die Aussage von Alice nicht so ganz richtig. :rolleyes: