Beiträge von denitroy

    Ich habe von Genion S zu L gewechselt hatte allerdings keine Mindesvertragslaufzeit bei dem S da ich Ihn vor einem Jahr ohne Handy genommen hatte.


    Es war ein Kramf nach 3. Telefonaten bekam ich was ich wollte


    Genion L Aktion +15% +100 Frei SMS muss dafür aber 2 Jahre auf ein neues Handy verzichten.

    14 Tage Widerrufsrecht. Es sei den du nimmts die Dienstleistungen des Providers in Anspruch. D.H. SIM Karten aktivieren indem man sie ins Handy packt. Wobei sich der Gesetzgeber hier etwas mißverständlich ausdrückt wurde mir in der VZ mitgeteilt.


    Die Verträge bei Ebay bekommst du meistens per Email. Ich gebe Dir einen guten Rat die AGB GENAU zu lesen :D


    Bei Ebay hast du sogar 1. Monat Widerrufsrecht was aber bei Handy Verträgen ausscheidet glaube ich.

    Zitat

    Original geschrieben von Partybombe
    Klingt aber schon ein wenig unrealistisch. Erst geht der Kunde zur Verbraucherzentrale und bekommt am selben Tag und sofort eine ausführliche Antwort. Dann ruft einen Tag später der Händler dort an und bekommt ebenfalls sofort eine ausführliche, 2 Stunden dauernde Erklärung. Ich kenne es von Verbraucherzentralen nur so, dass jeder Rat erstmal Geld kostet und dann auch nicht sofort und auch nicht ausführlich erfolgt. Vielleicht ist das in MV aber auch einfach anders als in NDS.



    Mich hat die Beratung 5,- € gekostet fast 30 min mit einem Juristen erzählt. Der Händler hat dort am selben Tag angerufen behauptet er zumindest in seiner Mail.

    Also kann ich das Geld welches Mobilcom evtl. per Lastschrift einzieht ohne Probleme zurück rufen?


    Bis jetzt hat sich der Händler noch nicht wieder gemeldet. Vielleicht kommt jetzt auch gar nichts mehr und höre nur noch was von Anwälten? Die örtliche Presse interessiert sich auch für den Vorfall :D ein Freund arbeitet dort.

    Nach heutiger Rücksprache mit der Verbraucherzentrale schrieb ich dem Händler nun folgendes:


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    Sehr geehrte Damen und Herren,



    nach der Rechtsauffassung der Verbraucherzentrale teile ich Ihnen folgendes mit:



    1.der Widerruf kann mir durch einen Funktionstest NICHT verwehrt werden.


    2.Das Gerät wurde nicht wie Sie es beschrieben haben intensiv genutzt. Es wurde nur einem Funktionstest unterzogen.


    3.Es können durch Sie hier nur Ansprüche gestellt werden die durch eine intensive Benutzung des Gerätes entstanden sind. Was hier nicht der Fall ist.


    4.Da die bereits festgestellten Mängel und äußerlichen Gebrauchsspuren, bereits bei Eintreffen des Gerätes vorlagen kann ich für diese nicht haftbar gemacht werden.


    5.Der Widerruf wurde nachweislich per Einwurf Einschreiben innerhalb der gesetzlichen Frist gestellt.


    6.Die Mobilfunkverträge bei dem Provider Mobilcom sind unwirksam, da diese Nachweislich widerrufen wurden.



    bei Rückfragen können Sie sich gerne an die zuständige Verbrauchenzentrale Mecklenburg-Vorpommern wenden.


    Tel. (xxx)xxxxxx Herr xxx


    ich bitte den Widerruf dieser Angelegenheit zu bestätigen und verbleibe


    MFG


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    Ich hoffe das er jetzt zur Einsicht kommt andernfalls muss ich wohl rechtliche Schritte einleiten ?


    Eine genauere Beschreibung wäre hilfreich ?