Nach heutiger Rücksprache mit der Verbraucherzentrale schrieb ich dem Händler nun folgendes:
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Sehr geehrte Damen und Herren,
nach der Rechtsauffassung der Verbraucherzentrale teile ich Ihnen folgendes mit:
1.der Widerruf kann mir durch einen Funktionstest NICHT verwehrt werden.
2.Das Gerät wurde nicht wie Sie es beschrieben haben intensiv genutzt. Es wurde nur einem Funktionstest unterzogen.
3.Es können durch Sie hier nur Ansprüche gestellt werden die durch eine intensive Benutzung des Gerätes entstanden sind. Was hier nicht der Fall ist.
4.Da die bereits festgestellten Mängel und äußerlichen Gebrauchsspuren, bereits bei Eintreffen des Gerätes vorlagen kann ich für diese nicht haftbar gemacht werden.
5.Der Widerruf wurde nachweislich per Einwurf Einschreiben innerhalb der gesetzlichen Frist gestellt.
6.Die Mobilfunkverträge bei dem Provider Mobilcom sind unwirksam, da diese Nachweislich widerrufen wurden.
bei Rückfragen können Sie sich gerne an die zuständige Verbrauchenzentrale Mecklenburg-Vorpommern wenden.
Tel. (xxx)xxxxxx Herr xxx
ich bitte den Widerruf dieser Angelegenheit zu bestätigen und verbleibe
MFG
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Ich hoffe das er jetzt zur Einsicht kommt andernfalls muss ich wohl rechtliche Schritte einleiten ?