VVL - Kündigung - Laufzeitänderung
..Fakt ist doch eins: Vertragslaufzeiten sind schriftlich festgelegt!
Sollten die sich aus irgendwelchen Gründen ändern, auch durch die "Kulanz" oder
Kundenfreundlichkeit der Anbieter, indem der Vertrag vorzeitig verlängert wird und sich das ursprüngliche Vertragsende ändert, so muss dieses dem Kunden auch
ordentlich , besser noch schriftlich mitgeteilt werden, damit man im Falle einer späteren Kündigung auch rechtzeitig agieren kann.
Ich glaube diese Unwissenheit der Kunden über den richtigen Kündigungstermin
ist den Anbietern gar nicht mal so unrecht.