Wenn dann also mein Beifahrer mit dem Höhrer der falschen FSE telefoniert, erlischt meine BE?
Da hatten tatsächlich einige Leute zu viel Zeit.
Sinn ist doch immer noch das man die Hände am Lenker lässt und nicht zum halten des Handys verwendet.
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Wenn dann also mein Beifahrer mit dem Höhrer der falschen FSE telefoniert, erlischt meine BE?
Da hatten tatsächlich einige Leute zu viel Zeit.
Sinn ist doch immer noch das man die Hände am Lenker lässt und nicht zum halten des Handys verwendet.
ZitatOriginal geschrieben von Martin Reicher
Also ich muss schon sagen... ich lese dauernd Fragen, wie man einen Vertrag kündigt.
Ich meine ist das so schwer? Sollte nicht jeder der einen Vertrag abschließt auch wissen wie man den kündigt? :confused:
Ist es so kompliziert, einfach zu schreiben, dass man zum nächstmöglichen Termin den Vertrag kündigt?
Ich verstehe es wirklich nicht
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Es gibt leider bei vielen Verträge irgenwelche Besonderheiten zu beachten. Meist reicht schon die Kündigungsfrist aus, um für Verwirrung zu sorgen. Dann bestehen einige Firmen (nicht nur im Mobilfunkbereich) auf bestimmten Angaben wie Vertragsnummer usw. und das alles auchnoch schriftlich, eigenhändigt mit der richtigen Unterschrift (Vergleich mit gescannter alter Unterschrift) an die richtige Adresse.
Solange du auch nach einem Update so schnell aus deinem Vodafone Vertrag raus kommt wird es den anderen Anbieter nicht interessieren, was du vorher für Verträge hattest.
Mofa geht grundsätzlich ab 15
Ab 16 Jahre gibt es die Möglichkeit für 50er, 80er usw.
Mofa ohne Führerschein gibt es aber schon seit vielen Jahren nicht mehr. Es wäre schön, wenn wir uns hier auf aktuelle Tatsachen beschränken könnten und nicht auf historisches Halbwissen. ![]()
Trotzdem gibt es für solche Fahrten zur Berufsschule auch beim Motorroller zumutbarkeitsgrenzen.
Die Straßenverkehrsbehörden entscheiden hier nach pflichtgemäßem Ermessen. Dabei spielt sowohl die Entfernung, als auch die Art der Strecke und das alter eine Rolle. Führerschein mit 16 ist extrem selten. Mit 17 1/2 dagegen schon recht häufig.
Im Landkreis Cloppenburg reichte eine Zeitlang auch mal aus, wenn man nach dem Nachmittagsunterricht 90 Minuten auf den Bus warten musste. Das war allerdings nicht im Sinne des Gesetzgebers und musste geändert werden.
Im Anschreiben steht ja schonmal ausdrücklich, das sich die AGB zu Gunsten des Kunden ändern. Da wird die Argumentation nicht so leicht werden.
Ich hab heute nur das Anschreiben gelesen. Ich muss mir morgen noch etwas Zeit dazu nehmen, den gesamten Text mit den alten AGB zu vergleichen. Vielleicht überlasse ich das auch einem unserer neuen Kollegen, die Juristen frisch aus dem Examen haben mehr Zeit ![]()
ZitatOriginal geschrieben von SilentBoB
...das geht auch? - ist dann sicher der einfachste weg...
danke...
Ja, das geht tatsächlich. Ich würde es aber trotzdem einfach nach Ratingen schicken. Wenn du genug Zeit hast reicht auch ein einfacher Brief völlig aus. Du solltest allerdings um eine schriftliche Bestätigung bitten. Die kommt leider nicht immer automatisch.
ZitatOriginal geschrieben von aleusius
Dass in diesem Fall eine Sondergenehmigung erteilt wird ist eher unwahrscheinlich. Die Strecke ist zu kurz und (ich gehe davon aus dass du körperlich gesund bist) da ist im Notfall sogar das Fahrrad zumutbar.
Die Regeln sind da seeeehr streng gehalten.
Nimm doch nen Mofa/Roller, den darfst du mit 16 (glaub ich) fahren und das ohne FS
Die Zumutbarkeitsgrenze liegt bei 10 km einfache Strecke mit dem Rad.
Wenn es 30 Minuten mit dem Auto dauert, dann kann man ja wohl davon ausgehen, das es mehr als 10 km sind.
So wie du es jetzt schilderst, stehen die Chancen garnicht so schlecht, das der Antrag genehmigt wird. Die Voraussetzungen sind ja soweit erfüllt. Entscheiden wird das die Straßenverkehrsbehörde, in Niedersachsen also der Landkreis/Kreisfreie Stadt. In den meisten anderen Bundesländern dürfte es so ähnlich sein.
Ja, nimm dir sofort einen Anwalt, sonst wird es richtig teuer.
Der soll auch dann das notwendige Unternehmen um deine Rechte an den vermissten Gegenständen zu sichern.
Wegen der Uhr würde ich einfach mal Strafanzeige gegen Unbekannt erstatten. Vielleicht reagiert ja die Polizei auf einen kleinen Hinweis von dir auf die andere Person und stattet dort mal einen Besuch ab.
Ob dann die ganzen Kunden wirklich bleiben? Freenet halt ja gerade den Vorteil, das ich da frei bin und nicht wie bei AOL beim einlegen der CD gleich die ganze Installation verpasst bekomme.
Das Freenet unterbewertet ist würde ich auch sagen, vor allem wenn ich selbst Aktien hätte.
Leztlich sind 120 Mio aber nur ein Tropfen auf den sehr heißen Stein Mobilcom. Zum Überleben reicht es nur für einige Wochen.
Wenn du dich effektiv schützen willst, dann lass den Telefonanschluß für 0190 sperren. Kostet nicht viel und du hast dann die Telekom in der Verantwortung, wenn es doch ein Dialer schaffen sollte, eine Verbindung herzustellen.
Die Software zum Schutz ist nur so lange sicher, bis ein Hacker eines Dialers noch schlauer ist.
P.S. den letzten Dialer hab ich fast gefangen, als ich einen Gesetzestext über ein juristisches Forum gesucht hab. Auch nett sowas.