HWS:
Hier muss dein Arzt auf jeden Fall ein ausführliches und genaues Attest erstellen, mit zusätzlichen Behandlungsschritten wie Massagen usw., sonst gibt es nichts. Das gilt unabhängig von der o.g. gesetzlichen Regelung für den Nachweis gegenüber der Versicherung.
Wenn es tatsächlich nur ein leichtes HWS ist, dann gibt es kein Geld.
Mietwagen vs. Nutzungsentschädigung:
Für deinen Wagen hast du sicherlich ein Gutachten machen lassen. Darin muss auch enthalten sein, wie lange man für die Wiederbeschaffung normalerweise benötigt. Bei mir waren es 1994 insgesamt 10 Werktage. Für die zus. 17 Kalendertage gab es dann Geld.
Problem kann hier werden, wenn man den alten Wagen nicht abmeldet/verkauft, das die Versicherungen hier auf einer kürzeren Frist bestehen. Wenn man aber Zeit hat oder länger für die Suche benötigt, dann gibt es eigentlich den vollen Satz.
Wenn es doch Mietwagen sein muss, dann immer daran denken eine Fahrzeugklasse kleiner zu nehmen. Also Golf für Passat usw. Ansonsten kommt die Versicherung der Gegenseite mit der Aufrechnung von Ersparnissen am eigenen PKW.
Denk auch an die pauschale. Für Porto, Telefon usw. gibt es eine Pauschale von inswischen 25 Euro ohne weiteren Nachweis. Manchmal kann es sich auch lohnen, hier die einzelnen Kosten detailiert aufzulisten. z.B.
Taxifahrt vom Unfallort nach Hause,
Fahrten zum Arzt und ins Krankenhaus