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Beiträge von JHV
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Zitat
Original geschrieben von Bahama
Die Geschäftskunden sind also nicht mehr die Zielgruppe von Eplus...
Es gibt noch http://www.telefon-treff.de/sh…d.php?s=&threadid=441227. -
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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN VON (callmobile Germany GmbH & Co. KG)
4.4 Im Fall eines Negativsaldos auf seinem Guthabenkonto
hat der Kunde die Differenz unverzüglich nach Mitteilung
über den Negativsaldo durch callmobile auszugleichen.
callmobile behält sich vor, die callmobile – Karte des
Kunden bis zum Ausgleich des Negativsaldos für
abgehende Verbindungen zu sperren. Bei Erreichen des in
der Preisliste festgelegten Grenzwertes für den
Negativsaldo kann die Sperrung auf eingehende
Verbindungen erweitert werden. Eine Verpflichtung zur
Sperre besteht für callmobile jedoch nicht. Aufgrund einer
zeitlich verzögerten Datenübertragung (Ziffer 4.3) ist es
möglich, dass der Kunde trotz Erreichens des Grenzwertes
im Negativsaldo weiterhin callmobile – Leistungen nutzen
kann. Das bedeutet: Es kann zu einem Negativsaldo
kommen, der weit über dem in der Preisliste festgelegten
Grenzwert liegen kann. Für die Entsperrung erhebt
callmobile ein Entgelt gemäß der Preisliste.
4.5 Hat der Kunde callmobile eine Einzugsermächtigung
erteilt, wird callmobile den entsprechenden Betrag zum
Ausgleich des Negativsaldos per Lastschrift einziehen. Der
Kunde wird darüber bei Abbuchung informiert. -
Natürlich ist das nicht

Wenn congstar wegen der Problematik des Aufladens bzw. vorzeitigen Abschaltens nicht in Frage kommt, würde ich vielleicht mal Fonic in Betracht ziehen.
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Bei mir das Gleiche. Habe meinen Prof-S mittlerweile auch gekündigt

Wenn Du irgendwann mal den Vertrag aktiv verlängert hast, dann gelten auch die aktuellen AGB, also 3 Monate Kündigungsfrist.
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ring ist nicht E-Plus!
Wenn keine Rufumleitung gesetzt ist, kommt bei ausgeschaltetem Gerät die (kostenlose) "nicht erreichbar"-Ansage.
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Da der Monat aber mindestens 30 Tage hat, wären dass dann 42,43 Euro.
Den Tchibo Internet Stick gibt es aktuell für 39,95 inkl. 1 Monat Internet-Flatrate XL.
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Du wirst vermutlich nicht beweisen können, dass discoTEL den Diebstahl zu vertreten hat

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Zitat
Allgemeine Geschäftsbedingungen der eteleon GmbH für „discoTEL“ (Prepaid):
7. Im Falle des Verlustes oder des Abhandenkommens der SIM-Karte bleibt der Kunde zur Zahlung der nutzungsabhängigen Entgelte verpflichtet, die infolge der Benutzung der SIM-Karte durch Dritte bis zum Eingang der Mitteilung über den Verlust oder das Abhandenkommen angefallen sind, wenn der Kunde den Verlust oder das Abhandenkommen zu vertreten hat. Dies gilt auch für Verbindungen, die im Zeitpunkt der Sperrung noch aufgebaut sind und wenn der Kunde schuldhaft die unverzügliche Mitteilung an discoTEL unterlässt.