Beim Zoll nachgefragt So Abend
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
hinsichtlich Ihrer e-mail erhalten Sie nachstehende Auskunft.
Grundsätzlich hat derjenige, der Kaffee oder kaffeehaltige Waren aus dem freien
Verkehr anderer Mitgliedstaaten im Versandhandel bezieht, dies dem zuständigen
Hauptzollamt vor Beginn der (jeweiligen) Beförderung mit dem Vordruck Nr. 1833 -
Anzeige über den Bezug von Kaffee und kaffeehaltigen Waren - anzuzeigen.
Die Steueranmeldung erfolgt auf dem Vordruck 1816 - Kaffeesteueranmeldung im
Einzelfall - .
Beide Vordrucke finden Sie als Download unter:
http://www.zoll.de/e0_download…e0_kaffeesteuer/index.php
Bezüglich des Besteuerungsverfahrens sollten Sie daher bereits vor der
Bestellung das Sachgebiet für Verbrauchsteuern bei Ihrem zuständigen
Hauptzollamt kontaktieren. Das Dienststellenverzeichnis der Zollverwaltung
finden Sie unter folgendem Link:
http://www.zoll.de/service/dienststverz/index.html
Der Steuersatz für Röstkaffee beträgt 2,19 Euro je kg. Die weiteren Steuersätze
für kaffeehaltige Waren finden Sie hier:
http://www.zoll.de/b0_zoll_und…uern/j0_kaffeesteuer/b0_s
teuertarif/index.html
Einige Informationen zum Verfahrensablauf finden Sie wie folgt;
http://www.zoll.de/> Zoll und Steuern > Verbrauchsteuern > Kaffeesteuer > Bezug
und Lieferung innerhalb der EG > Gewerblicher Bezug und Lieferung >
Versandhandel
http://www.zoll.de/> Zoll und Steuern > Verbrauchsteuern > Kaffeesteuer > Bezug
und Lieferung innerhalb der EG > Privater Bezug und Lieferung
http://www.zoll.de/> Zoll und Steuern > Verbrauchsteuern > Kaffeesteuer > Bezug
und Lieferung innerhalb der EG > Gewerblicher Bezug und Lieferung > Beförderung
von versteuertem Kaffee
Informationen zum Thema „Zoll“ finden Sie auf unserer Internetseite
http://www.zoll.de/.
Auskünfte können aus rechtlichen Gründen nur unverbindlich erteilt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag