Beiträge von schwuppp

    klar hast recht. für mich gehts exakt um 59,40 Euro (ich zahle derzeit 7,05 euro pm). für die geht es aber um millionen. und ich habe den verdacht, dass die die gleiche rechnung wie du gemacht haben.


    dass ich mir den stress mache, ist keine betriebswirtschaftliche, sondern eine persönliche entscheidung. Die zu diskutieren würde echt den rahmen sprengen. ;)


    wenn ich bei der hotline anrufe, kannste dich drauf verlassen, dass die versuchen werden, mich irgendwie abzuwimmeln. das haben die auch beim ersteller des anderen threads gemacht (siehe link weiter oben).
    daher will ich vorm telefonat wissen, womit die bei mir ankommen.


    es hat mir geholfen die einwände hier zu hören, und dadurch meinen standpunkt zu hinterfragen.
    - und ihr habt schon recht. so langsam weiß ich, was die fragen sind, die ich denen zu stellen habe.


    ich warte nurnoch ab, was die im juraforum dazu sagen, dann ruf ich auch mal an *g*

    Zitat

    ABER o2 muss irgendwie beweisen dass dies schriftlich beim Abschluss deines Vertrages festgehalten war und du zumindest die Möglichkeit hattest von diesem Passus in den AGB Kenntnis zu nehmen


    das sehe ich genau so.


    Zitat

    ob du dies dann gelesen hast oder nicht ist dann rechtlich gesehen dein Problem, da du durch deine Unterschrift die AGBs anerkannt hast.


    und dies sehe ich ganz anders.
    sämmtliche vertragsbedingungen müssen beiden vertragspartnern vorliegen. sonst sind sie rechtlich nicht gültig. aber das steht im verbraucherschutzgesetz - und meine wirtschaftsprivatsrechtvorlesungen sind lange her und ich bin auch kein jurist.
    scheinbar gibbet hier auch keine (abgesehen von sammelbares. der hat seine juristischen fähigkeiten hier voll bewiesen :D )


    ich habe mein problem nochmal kurz zusammengefasst, und in ein juristenforum gepostet. die können mir wohl besser helfen.


    thx @ alle, die versucht haben, mir zu helfen und an die, die sich mühe gegeben haben, hier ordnung reinzubringen. falls doch noch ein jurist vorbeikommt: du hast das wort.

    nein, habe ich ihnen nicht mitgeteilt. bei abschluss des vertrages im original O2 laden meinte der verkäufer auch, das das wurscht ist, wie lange ich noch studiere (ich war damals schon fast fertig).


    kurz vor der vertragsverlängerung meinte die freundliche dame von der O2 hotline auch, dass ich keinen weiteren nachweis vorlegen muss bei passiver verlängerung.


    beide aussagen sind rechtlich irrelevant, weil ich nicht nachweisen kann, was mir mündlich zugesagt wurde.



    Zitat

    Andererseits hast Du O2 aber auch nicht mitgeteilt, dass Du KEIN Student mehr bist, oder?


    wieso hätte ich das tun sollen? die teilen einem ja auch nicht mit, wenn die kündigungsfrist eines vertrages abläuft (was der grund ist, warum ich den vertrag überhaupt noch an den hacken hab).


    alles was ich oder die tun, wird bestimmt durch den geschlossenen vertrag. und an den habe ICH mich gehalten.

    @ jensbs
    schau dir die frage mal genau an:


    Wenn ich jetzt einen Mobilfunkvertrag von O2 Germany mit diesem Angebot abschließe, kann ich dann nach zwei Jahren eine Vertragsverlängerung vornehmen?

    die antwort war mir bekannt. bei einer aktiven verlängerung schliesst man ja auch einen neuen vertrag mit neuen konditionen ab. um in einen rahmenverag rein zu kommen, muss man natürlich nachweisen, dass man studiert, damit O2 ein rein lässt.


    aber in diesem fall habe nicht ich sondern O2 die vertragsverlängerung vorgenommen - und zwar die verlängerung nach alten konditionen.


    In den AGBs (welche dem vertrag beigefügt sind) steht wie im eingangspost angemerkt, nichts davon dass o2 das recht habe, rahmenverträge einfach zu kündigen, noch steht da etwas von nachweispflicht.


    auf den rahmenvertrag für studenten wird zusätzlich im mobilfunkvertrag verwiesen, er wurde mir aber nie vorgelegt. demnach kann O2 sich auch nicht darauf beziehen in seiner forderung. siehe verbraucherschutzgesetz.


    es ist wirklich fraglich, ob die kündigung des rahmenvertrages durch O2 auf grund des fakts dass ich nicht mehr studiere nicht den gesamten vertrag für nichtig erklärt.


    daher bleibt die frage bestehen: auf welche rechtsgrundlage berufen die sich, wenn sie fordern, dass ich


    1) mehr als vereinbart bezahle und
    2) kein sonderkündigungsrecht bei kündigung des rahmenvertrages geniesse.

    Zitat

    Sind mit der Moralkeule geschwungene Antworten auf eine Frage nach der Rechtsgrundlage eigentlich noch on topic?


    nein sind sie nicht. ich denke, die admins sehen das genauso. also schluss mit spam jetzt.




    ich werde die situation nochmal genauer darstellen, damit es auch jeder begreift.


    1) es handelt sich um die restzeit der passiven vertragsverlängerung, die O2 vorgenommen hat. ergo habe ich keine 2 handys mehr in anspruch genommen.


    2) es war nicht meine idee, die verlängerung nach alten konditionen vorzunehmen, sondern o2 hat sich zum ende der 24 monatigen vertragslaufzeit entschieden, den vertrag um 1 jahr zu verlängern.



    leute, nochmal: ab jetzt nur noch antworten von leuten, die sich mit vertragsrecht auskennen - und zwar ausschließlich zum thema.

    Zitat

    und das ärgert Dich


    wohlwahr :D


    Zitat

    Aber jetzt irgendwelche Schlupflöcher zu finden, ist doch auch nicht das Ding, oder?



    doch genau das ist das ding.


    ich habe echt keine lust für diesen vertrag noch 6 monate lang 16,95€ zu zahlen.



    edit: der gedanke mit der krankenkasse ist gut, ABER: die krankenkasse schliesst keinen studentenvertrag mit mindestlaufzeit mit mir ab, und zwingt mich daraufhin bis zum ende der laufzeit einen überteuerten beitrag zu zahlen.

    Zitat

    IIRC ist es sogar (lt. AGB) deine Pflicht gewesen sich selber zum Zeitpunkt der Exmatrikulation bei o2 zu melden.


    boecki wo hast du das in den AGB gelesen? ich habe meinen vertrag durchgelesen. das stand nix davon drin. und das ist ja der punkt. :rolleyes:



    ich stecke nicht nur im genion vertrag, sondern auch in einem rahmenvertrag. der rahmenvertrag wurde mir nie vorgelegt, also habe ich da auch nichts weiter unterschrieben.


    was ich unterschrieben habe, ist der genion vertrag zu den preislichen konditionen dieses rahmenvertrages.


    es geht hier ganz klar drum: hat O2 das RECHT mich dazu zu zwingen, jetzt mehr zu zahlen, als ich ihnen vertraglich zuggesichert habe?


    bitte, keine posts mit vermutungen der gerüchten oder persönlichen meinungen. das hier ist eine rechtsfrage.


    Hannes thx für den link


    @all offtopic themen bitte per pm oder in anderem thread klären

    Ich habe da ein kleines Problem:


    ich habe jetzt seit 2,5 Jahren einen coolen O2 Genion Duo Vertrag mit ganz alten Studentenkonditionen. Mittlerweile bin ich aber kein Student mehr.


    Heute ist mir ein Schreiben ins Haus geflattert, ich möge O2 bitte bis zum Ende dieses Monats eine gültige Immatrikulationsbescheinigung senden.
    Wenn ich dies nicht täte, so steht da, würden die meine Grundgebühr ab dem 1.4.2006 in den Normaltarif wechseln.


    Nächter Ablauftermin ist September (der Vertrag wurde letzten Herbst automatisch um 12 Monate verlängert)


    In meinem Vertrag wird nichts davon erwähnt, dass sich irgendetwas an meinem Vertrag ändern sollte, wenn ich nicht mehr Student bin, noch steht da was von Nachweispflicht.


    Dürfen die die Konditionen während der Vertragslaufzeit derart ändern??


    Sollten die berechtigt sein, meinen Tarif während der Vertragslaufzeit auf Normalkonditionen umzustellen, habe ich dann ein Sonderkündigungsrecht zum 1.4?

    das macht sinn bei O2 könnte ich das auch nur dann machen, wenn ich die Onlinerechnung aktivieren würde.


    hab das bei Talkline aber direkt gemacht. den papiermüll kann ich zuhause eh nicht brauchen. für die aktivierung der onlinerechnung beim vertragsabschluß bekomt man zusätzlich noch 25 frei-SMS gutgeschrieben.
    jetzt wüste ich nur gerne, ob die am ende des ersten Vertragsmonats verfallen (monatsende is ja schon fast)

    veeper:


    Zitat

    Wäre es dreist, zu fragen, ob ein Händler statt des Handys die Hälfte der Grundgebühr auszahlen kann?



    nein wäre es nicht:


    um es kurz zu machen: verklopp doch einfach das handy, dass du aus dem vertragsabschluß erhältst.


    ich habe gerade meinen vertrag endgültig zum abschluß gebracht. mit dem vertrag habe ich ein nagelneues sony-ericsson k750i erhalten.


    kannst dir ja ausrechnen, was du so zahlst, und was du für's handy bekommst:


    26 € anmeldegebühr+
    24 * 19,80 monatliche GG


    = 501,20 €


    dem gegenüber steht das, was du für's telefon bekommst, wenn du es bei ebay verkloppst. nach abzug der ebay-gebühren bekommste da ca 250 € für. damit würde ich deine frage mit einem "ja" beantworten.


    für den den's interessiert: nach vertragsabschluß im internet hat's gerade mal 3 tage gedauert, bis ich das telefon inner hand hatte ^^


    das menue is bei mir natürlich auf E+ ausgelegt. dafür hat das telefon äusserlich keine brandings.


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    so und nun noch eine kleine fallstudie ;)


    ich habe mir den vertrag geholt, weil ich meinen alter genion duo (7,05 € pro Monat) abgelaufen wäre, ich aber die kündigungsfrist verpennt hab :kreisch:


    naja auch net schlecht... den tarif behalt ich dann halt noch ein jahr erstmal.
    ich hole mir jetzt einen 2-karten adapter für mein telefon.
    den duo vertrag nehm ich dann nur noch, um eine deutschlandweite home zone zu haben, aber telefonieren werde ich ausschließlich über die 200 freiminuten.
    (es sei denn die sind aufgebraucht, oder ich befinde mich in der "echten" homezone. )


    also O2 karte immer an um erreichbar zu sein.
    die talklinekarte nur zum telefonieren.
    die 10 cent in alle netze schafft O2 keinesfalls.
    sollte ich mal 200 minuten überschreiten, oder mich wirklich in der homezone befinden, werde ich aber auf O2 zurückgreifen.