Beiträge von agrio

    01024 Mahnung


    Tja, wie sich die Fälle doch immer wieder gleichen.


    Genau das gleiche versucht die Telekom auch bei mir über ihr ehemaliges Tochterunternehemen Tele 2 , die jetzt offensichtlich Callax [01077]
    heißen.


    Bin schon seit ca. 1/12 Jahren kein Kunde der deutschen Telekom Ag mehr.
    Meine Telefonrechnungen von der Telekom werde ich wohl trotzdem
    auch noch ein Weilchen
    länger aufbewahren, sicher ist sicher!


    Um Dir aber zu helfen:



    es gibt ein Urteil nachdem die Telekom keine unberechtigten Forderungen
    einfach mal ebenso, nach dem Motto, "Vielleicht zahlt ja jemand, wenn wir ordentlich
    Druck ausüben" , stellen darf und anschließend, wenn der Belästigte/Geschädigte das Unternehemen verklagt,
    auch nicht die volle Erstattung der Kosten (ReA/Gericht) abweisen darf.



    Prima! Aber bitte nicht ohne Beweise!


    Und meistens sind die Fordeungen so alt ( wie zb. auch in Deinem Fall ),
    das der Ex_Kunde oder Kunde keine Belege mehr besitzt ( so ein Zufall !?).:mad:



    Ich kann nur sagen, so habe ich es angefangen ( Dank meiner aufbewahrten
    Kontoauszüge, kann ich alles beweisen. ).


    Mein Rechtsanwalt hat diese Briefe geschrieben :*


    Briefe:


    *sind veröffentlicht unter


    www.verinet-ev.de




    Urteil: www.fnweb.de





    Du solltest am besten nochmal genau überlegen, wie Du nachweisen kannst,
    dass keine offenen Forderungen von irgendwelchen Service-Leistern bestehen
    können.


    Was ist mit Deinen Kontoauszügen aus dieser Zeit, oder hast Du immer bar eingezahlt?


    Kann Deine Bank Dir vielleicht noch Auszüge von damals beschaffen?


    Hast Du schon bei der Telekom nach dem eventuellen Vorhandensein dieser alten
    Abrechnungen gefragt?


    kundenservice-sonderteam-vs@t-online.de


    Hast Du die Mahnungen per Einschreiben bekommen?


    Innerhalb 14 Tage nach Erhalt einer Mahnung kann man dieser noch widersprechen; aber bitte nur mit Einschreiben und Rückschein,
    und den dann gut aufbewahren!
    Vergeht diese Frist ohne, dass Du widersprochen hast wird die Forderung
    automatisch rechtsgültig,
    ob sie auch ursprünglich berechtigt war, interessiert dann leider nicht mehr.


    Sollte die Frist schon vergangen sein, rettet nur noch eine beweisbare Begründung,
    etwa der Erhalt der Mahnung in Deiner Abwesenheit ( z.B. Urlaub, Krankheit ectr.).


    Warst Du schon bei der Verbraucherzentrale?
    Dort kannst Du einen Termin mit einem Rechtsanwalt vereinbaren
    (Kostet glaub' ich 18,00.- Euros für die erste Beratung
    und für alle weiteren beratungen in der gleichen Sache jeweils 6,00.-Euros)!


    hier geht es zur verbraucherzentrale in Deiner nähe:



    vbz-nrw.de




    Die Telekom schreibt auf den Abrechnungen einen Vermerk,
    wenn sie einen Service-Anbieter die Rechnung nicht beglichen haben.
    Das kommt vor, wenn Du der Telekom irgendwann mal den Rechnungsbetrag gekürzt oder sogar gar nicht bezahlt hast; ob zu recht oder nicht spielt dabei keine Rolle.


    Aber wahrscheinlich ist es einfach so, dass Du gar keine offenen Rechnungsbeträge zu begleichen hast,
    und Du , genau wie wir,
    einfach ein weiters Opfer dieser anscheinend äußerst lukrativen
    Methode der deutschen Telekom Ag und deren Tochterunternehmen sowie
    deren ReAnwälte Seiler und Kollegen, Heidelberg,
    bist.


    Telekomgeschädigte vereinigt Euch! :top: