Irda ist am Handy eingeschaltet?
Wird denn das Handy vom Computer erkannt wenn es in der Nähe ist?
Ist das Display komplett defekt, oder ist noch was zu erkennen?
Beiträge von wandrinstar
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Es geht mit Netmeeting. Habe auch schon meine Hi8 Kamera an die WinTv angeschlossen. Kein Problem! Einfach in Netmeeting als Quelle auswählen.
:top:Bei Webcam Soft dürfe es das gleiche sein (als Quelle wählen).
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Warum?
Im Profil kann man nur relativ kleine Bilder zeigen, da wären viele Bilder dieses Thema's draußen.
Ich finde nicht das die Profilbilder jetzt dieses Thema ersetzen können, die ersetzen eher die Avatare.
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Und hier die Anleitung in Deutsch direkt vom Hersteller:
http://www.nokia.de/service/mo…ones/faqs/5510.html#audio
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karsten
*unterschreib*ZitatOriginal geschrieben von Bash-T
Dann kriegt er aber Streß, denn sein Vermieter muß angeben, an wen er seine Wohnung vermietet hat.
Achso, bei wem?Judas
Vergiß nicht in der neuen Wohnung Kabelanschluß zu bestellen! :top:
Die GEZ droht jetzt schon auf ihrer Homepage: "Wir machen auch Hausbesuche".
Sie wollen auch Leute Besuchen die schon angemeldet sind. Da könnte sich ja evtl. noch ein nicht angemeldetes Gerät befinden! :flop:Ich finde diese hohen Gebühren wirklich eine Frechheit!
Wenn man nur für die Grundversorgung zahlen müsste wäre es auch für mich OK. Aber so würde ich die Zahlunganforderung lieber in die "Rundablage" geben.Was müsste man tun bzw. sein um diese Gebührenpflicht zu ändern / abzuschaffen?
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Zitat
Original geschrieben von beugelbuddel
Ich werde beim Starten von Kaazaa jedesmal jetzt ne8u aufgefordert ein Update durchzuführen.Ich mache es aber sicherheitshalber nicht,da ich gehört habe,daß Kaazaa seinen Betrieb demnächast einstellen wird.Was würde passieren beim Download der aktuellen Software?Du machst ein Update, sonst nix. (IMHO)
Nimm aber lieber gleich KaZaA lite, das ist ohne Spyware!
Mehr Info's: http://www.mpex.net/software/details/kazaalite.html
oder: http://www.kazaalite.de/ -
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Re: Erziehungsgeld - Möglichkeiten
ZitatOriginal geschrieben von hollyj
Nun frage ich die angehenden bzw. schon erprobten Eltern bzw. den Volljuristen wie ich dennoch einen Anspruch auf Erziehungsgeld durchdrücken kann. ? :confused:Wie meinst du das? :confused:
Entweder ihr habt Anspruch auf Erziehungsgeld, oder nicht!
Wer keinen Anspruch auf (volles) Erziehungsgeld hat kann sich doch über ein entsprechend hohes Einkommen freuen.
Die ersten 6 Monate liegt die Grenze bei 51.130 €. Danach bis zum 24. Lebensmonat bei 16.470 €. Bei Eheleuten bzw. Lebensgemeinschaften.
Es gibt 2 Varianten: Entweder 24 Monate 307€ oder 12 Monate 460€. Wenn man zwischen den beiden Einkommensgrenzen liegt würde sich die zweite Variante empfehlen.Wenn du möchtest kannst du hier deinen Anspruch ausrechnen lassen: http://www.lvf.bayern.de/erziehungsgeld/rechner/start.html
Landeserziehungsgeld gibt es nur in manchen Bundesländern. (z.B. Sachsen)
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Danke für die Wünsche und den Link!
Evtl. mache ich's zur Startseite, als Schoner für's t68i wär's auch ganz gut, oder als MMS...

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Soll jetzt keine Werbung sein, aber hier steht mehr zu @Domains. Gibt es schon eine Weile, ist aber wohl nicht sehr verbreitet.
edit: war zu langsam /editDas Umlaute nicht gehen ist doch gut so. Schließlich ist es das W(orld)WW und nicht G(erman)WW.