ZitatOriginal geschrieben von frank_aus_wedau
Mal leicht OT:
Was hat der Raab eigentlich gelernt?
Stefan Raab ist m.W. gelernter Metzger
cu
NoTeen
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ZitatOriginal geschrieben von frank_aus_wedau
Mal leicht OT:
Was hat der Raab eigentlich gelernt?
Stefan Raab ist m.W. gelernter Metzger
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NoTeen
Der Staffelsee bietet ein wunderbares Alpenpanorama. Ansonsten fahr ein Stück weiter nach Garmisch. Wenn Deine Frau "ganz rauf" will, festes Schuhwerk und warme Kleidung nicht vergessen und von dort aus mit der Seilbahn rauf ![]()
cu
NoTeen
Auch Andechs ist einen Abstecher wert (nur wenige Kilometer von da).
Ausserdem hat es im Umkreis einige weitere schöne Seen. Der Ammersee ist ja erst der Vorposten der alpenländischen Seen.
So lohnt es sich, vorausgesetzt, ihr seid mobil, meiner Ansicht nach, eine Halbtagesreise zum Staffelsee einzuplanen. In dem Fall wäre auch ein Besuch im Salzbergwerk (Garmisch oder Berchtesgaden) sehr zu empfehlen.
Für eine Städtetour würden sich Augsburg oder Landsberg empfehlen. Hier gibt es schöne Altstadtkerne und einige Sehenswürdigkeiten zu bestaunen.
Falls Du noch konkretere Anregungen oder Tipps brauchst, gerne per pn.
cu
NoTeen
Ich würde gerne einige Takte aus der "anderen" Perspektive (der des Arbeitgebers) dazugeben:
Einen ganz ähnlichen Fall hatte ich vor zwei Jahren im eigenen (selbst betriebenen) Markt. Eine Kassenkraft hat immer wieder Geld entwendet. Daraufhin haben wir Kameras installiert und die Diebstähle über eine bestimmte Zeitspanne aufgezeichnet.
Unsere Hochrechnungen nach Sichtung der Aufnahmen haben einen Schaden von ca. 15.000 Euro ergeben, von denen sie schließlich (nach "Bearbeitung" durch einen Detektiv und Anwalt) beim Notar eine sog. "Abstrakte Schuldanerkenntnis" von 5.000 Euro unterschrieben hat, die sie bis zum heutigen Tag abstottert.
Was ich immer wieder (auch beim TE) erstaunlich finde, ist das Unvermögen, das eigene Fehlverhalten angemessen einzuordnen und dem (m.E. angemessenen) Verhalten des Arbeitgebers bei der Schuldfindung gegenüberzustellen. Auch die Vorstellungen über die angerichteten Schadenssummen scheinen oft vor den Augen der Täter (und ja, für mich als Händler bist DU der Täter) ein wenig zu verschwimmen - unsere Verkäuferin beharrte bis zum Schluss darauf, dass der Schaden "höchstens ein paar hundert Euro" betragen würde. Diese Summe hatte sie bereits in dem Zeitraum, als die Aufnahmen stattfanden, doppelt und dreifach entwendet. In Verdacht geraten war sie bereits ein halbes Jahr vorher.
Davon abgesehen, daß Du nach zwei Jahren ohnehin keine Chance hast, gegen das Verhalten des AG vorzugehen und die "abstrakte Schuldanerkenntnis" dem Arbeitgeber genau die Sicherheit verschafft, dass er später nicht über irgendeine Schuldfrage oder über Summen diskutieren muß (Forderung gilt vollkommen losgelöst und ist nicht "zweckgebunden"), solltest Du vielleicht mal Deine Einstellung gegenüber der Wegnahme von Dingen überdenken, die Dir nicht gehören. Denn DAS - das Gefühl, Unrecht getan zu haben - habe ich in Deinen ganzen Beiträgen bisher vermisst.
cu
NoTeen
ZitatOriginal geschrieben von murosama
"bis Ende des dreißigsten Lebensjahres", also (b).
Um hier dann tatsächlich korinthenkackerisch zu werden:
"bis Ende des dreißigsten Lebensjahres" bedeutet (a), denn:
Das erste Lebensjahr vollendet man am 1. Geburtstag, also vollendet man das 30. Lebensjahr gleichermaßen am 30. Geburtstag ![]()
Und ich würde die Vertragsbedingungen der Bank genau so verstehen.
cu
NoTeen
ZitatOriginal geschrieben von alpha
...1) Zwick(ts?) mi, I maan I draam, ...padapadida(?)..., wo samma dahaam
Dankschee, jetz is mir kloar, dass des a hmhmhmhmhmhm(?) woar...
Der gute alte Ambros war einfach ![]()
Bei dem zweiten Titel kann ich Dir leider nicht helfen.
cu
NoTeen
Da ich mehrere Fragen habe und nicht wusste, ob die jeweils im "Kleinkram" Platz hätten, habe ich mal einen neuen Thread eröffnet. Bei Bedarf bitte verschieben ![]()
Frage 1:
Auf dem Weg zum Arbeitsplatz kam mir heute ein Militärjeep mit (aktiviertem) Blaulicht, aber ohne Sirene entgegen. Mein erster Gedanke war: "Ah, Feldjäger", aber die werden wohl kaum einen Grund haben, mit Blaulicht auszurücken, oder?
Weiß denn jemand, welche Art von Bundeswehrfahrzeugen das ist, und mit welchem Grund die mit Blaulicht rumkurven? Und haben die eigentlich eine Sirene, die sie zuschalten können, und die ihnen dann auch zusätzlich das Wegerecht verschafft?
Frage zwei:
Ebenfalls heute aufgefallen: Gibt es Strassen, die dem Zweck nach Einbahnstrassen sind, ohne ein Einbahnstrassenschild zu benötigen? Hier geht es mir speziell um einen Parkplatzbereich, bei dem die Durchfahrten rechts und links voller schräggestellter Parkbuchten sind, so dass sich die "sinnvolle" Fahrtrichtung von selbst ergibt.
Der Bereich ist nicht als Parkplatz abgegrenzt (z.B. durch abgesenkten Bordstein), so daß man davon ausgehen kann, daß es sich um eine vollwertige Strassenführung handelt.
Nun stellt sich mir die Frage: Ist die "Einbahn" schon durch die Anordnung der Parkbuchten vorgegeben, oder kann man da trotzdem durchfahren wie man lustig ist?
Neugierig auf eure Antworten,
NoTeen