Beiträge von KX250

    Das ist definitiv nicht statthaft und wird bei Feststellung geahndet - Quelle folgt gleich.








    Kurzzusammenfassung:
    Wer ein im Ausland zugelassenes Fahrzeug hier in D regelmäßig nutzt ist zur Zulassung und Versicherung hier verpflichtet sonst begeht er Steuerhinterziehung und das kann sehr unangenehm werden.



    Solche Fälle werden übrigens sehr gern von Nachbarn angezeigt, denen das ausländische Auto was Tag-ein-Tag-aus vor der Tür steht, ein Dorn im Auge ist.



    Das ganze ist tlw. strittig - aber es gibt diverse einschlägige Urteile und im Zweifelsfall bist du "erstmal dran" und die Gerichte werden entscheiden.

    Es wird der Wiederbeschaffungswert bezahlt. Je nach Fahrzeug kann diese Summe unter oder über Schwacke Niveau liegen.
    Wenig begehrte Fahrzeuge deren Handelswert unter Schwackeliste liegt, werden entsprechend geringer erstattet - die Versicherungen führen hier eigene Listen. Bei sehr begehrten Gebrauchtwagen, kann aber auch ein Wert über dem eigentlichen Schwacke-Wert gezahlt werden - ist aber eher die Ausnahme.


    Zitat

    Original geschrieben von Heinz Ketchup
    Wie kühlt das Teil eigentlich?


    Wie eine Art Minikühlscharnk eben ( mit Strom :D )



    Zitat

    Original geschrieben von Heinz Ketchup
    Und wie lange dauert es ein zimmerwarmes Fass zu kühlen?


    Steht schon irgendwo auf Seite 1 (ca. 15 Stunden)

    Zitat

    Original geschrieben von SEGA
    Das ist mir Neu. Ich denke man muss die Reparaturrechnung einreichen - die gibts erst nach erfolgter Reparatur.


    Bist du 100% sicher?


    Doch dioe fiktive Abrechnung geht noch immer - ist ja auch gesetzlich so geregelt - allerdings wird seit neuestem der Kostenvoranshclag dabei um die MwSt. gekürzt. Diese wird nur bei Einreichen einer Werkstattrechnung ausbezahlt.

    Zitat

    Original geschrieben von oli-haas


    Und da du keinen (illegalen?) Provit drauß machen willst ist dies auch der shcnellste und unkompliziersteste Weg!


    Die fiktive Abrechnung ist nicht illegal. Die Versicherung zahlt den Schaden aus - weil keine Werkstattrechnung vorliegt halt netto - ob der Kunde das ganze dann z.B. selbst repariert oder ähnliches - ist unerheblich.