Beiträge von nodsl

    Moin,
    vielleicht verstehe ich das ja auch miss, aber


    wenn doch ein - vielleicht sogar grösserer - Teil der Grundgebühr vorausbezahlt ist,
    also als Guthaben existiert, dann dürfte der Anschluss ja nicht wegen möglicher Nichtzahlung gesperrt werden, sondern


    der Kunde müsste ja wenigstens sein Guthaben abtelefonieren dürfen


    oder
    der Provider müsste es SOFORT zurückzahlen


    ODER ?

    Zitat

    Original geschrieben von mungojerrie
    ...AGB:
    3.2 Punkte werden dem Kunden auf einem Punktekonto gutgeschrieben. Gutschriften können zu unregelmäßigen Zeitpunkten vorgenommen werden, sie erfolgen jedoch in der Regel spätestens sechs Wochen nachdem der Kunde den Anspruch hierauf erworben hat...


    Also für mich stellt sich das so dar:


    Du müsstest erstmal Deine Regel bekommen, und
    sechs Wochen danach bekommst Du Deine Punkte :D

    Zitat

    Original geschrieben von Sniperalex
    ...Hier hab ich mal meine Rechnungen hochgeladen: http://mitglied.lycos.de/Sniper15/Handytarife.htm


    Um diese Webseite interaktiv zu benutzen, müssen Sie Microsoft® Internet Explorer 4.01 oder eine neuere Version, sowie Microsoft Office Web Components installiert haben. Siehe Hinweis in Microsoft Office Website für weitere Informationen.


    Derartige Nötigungen mag ich nicht
    und Links darauf hier im TT schon zweimal nicht.

    Zitat

    Original geschrieben von Thomas4711
    Zudem gibt es Telefonanlagen, die funktionieren nicht einwandfrei, wenn die Adern verpolt sind, warum weiss wohl nur der Hersteller.


    Nämliches gilt auch für ( die Besetzt- / Abgenommen- Erkennung von ) Anrufbeantwortern, da funzt es auch nur richtig, wenn die Polaritäten NICHT vertauscht wurden.


    Bin diesbezüglich leidgeprüft :(

    Ja, also, dann streite ich mal mit um des Kaisers Bart !


    Bei einem Web- bzw. Internet-Zugriff von einem Mobilfunkgerät wird die Mobilfunknummer bzw. eine vergleichbare Kennung IMMER mit übermittelt.


    Das ist schon zu Abrechnungszwecken notwendig.


    Die Frage lautet also nicht OB , sondern eher BIS WOHIN ?


    Das ist unterschiedlich.


    Handelt es sich um einen kostenpflichtigen und über die Nummer abrechnungsfähigen Dienst, dann bis zum Erbringer der Dienstleistung.


    Im o2-aktive-Portal gibt es davon reichlich :rolleyes:


    In einem Forum ist das allerdings eher unüblich, gibt? (oder gab?) es aber vereinzelt auch schon bei imode von E+.


    Also lautet die allseits beliebte Antwort: Es kommt darauf an :)

    Es wird genau dann nicht mehr gut funktionieren, wenn
    Du einen Kurzwellen-Funkamateur in der Nähe hast.



    Erst bläst Du ihn ( mit einem von Dir verursachten Störsignal ) und dann


    er Dich zu.


    Ab da ist es eine Frage der stärkeren Nerven :D
    oder wer sich zuerst bei der BNetzA beschwert.