Moin,
vielleicht verstehe ich das ja auch miss, aber
wenn doch ein - vielleicht sogar grösserer - Teil der Grundgebühr vorausbezahlt ist,
also als Guthaben existiert, dann dürfte der Anschluss ja nicht wegen möglicher Nichtzahlung gesperrt werden, sondern
der Kunde müsste ja wenigstens sein Guthaben abtelefonieren dürfen
oder
der Provider müsste es SOFORT zurückzahlen
ODER ?