Re: Re: O2 Genion - Gespräche aus Homezone werden falsch abgerechnet
Moin,
auf das Für und Wider der anderen Punkte möchte ich nicht näher eingehen,
das wurde schon in anderen Threads bis zum Umfallen diskutiert.
Es bleibt das "Gschmäckle", dass das Ganze bei weitem nicht so zuverlässig ist wie es beworben wird.
Das folgende sehe ich - ohne Rechtsgelehrter zu sein - genauso:
Zitat
Original geschrieben von tokwa
Zu 4. Ist die HZ-Adresse garantiert, und die HZ von Gründen, die in der Sphäre von O2 liegen, nachweisbar! dauerhaft instabil, würde ich die Kündigung für rechtmäßig erachten. Denn dann liegt eine dauerhafte Teilnichterfüllung vor, die mE. erheblich ist für den Gesamtvertrag, da die HZ ein elementarer Bestandteil des Genion ist.
Für die Nachweisbarkeit würde ich im Zweifel ein so genanntes selbständiges Beweisverfahren beantragen. Da kommt dann ein vom Gericht benannter Sachverständiger raus, und checkt alles technisch ab. Bist du aber nicht rechtsschutzversichert, und verlierst du, dann kann es teuer werden für dich.
Wenn du gewinnst, kommst du in die Presse! Weil - das wäre schon ein schöner Musterprozess.
Viel Glück.
Wobei:
u. a. auch mir hat o2 eine andere Vertragsart statt einer fristlosen Kündigung angeboten,
was IMHO das Problem weder technisch noch intensionsmässig löst.
Zum Thema Beweisbarkeit sollte es
im Wege des Beweises des ersten Anscheins
ausreichen, wenn man z. B. durch Protokollierung der CB-Daten des Kanal 221 beweisen könnte,
in welchen Sendern man zu welcher Zeit eingebucht war.
Dies könnte man ja dann mit den Daten der Telefonrechnung vergleichen.
Mal schauen, ob das tokwa evtl. auch so sieht ?
Das wäre evtl auch eine gute Form der Selbstkontrolle - bevor man den Rechtsweg bemüht.
Und deswegen habe ich mir nämlich die in einem anderen Thread erwähnte Auswerte-Mimik gebaut.
Ich denke auf einen Prozess mit einer solchen Musterentscheidung wird es kein Provider ankommen lassen, das würgen die vorher ab, die werden kein Präjudiz aufkommen lassen.