Beiträge von nodsl

    Zitat

    Original geschrieben von pougy
    ...vorher hatten wir den t-net standartanschluss, bei dem dann halt gar kein leistungsmerkmal vorhanden war, z.b. CLIP und so.


    Falsch,
    bitte nicht umeinander schütteln und neu mischen :rolleyes:


    Deine Rufnummer beim anderen von Dir Angerufenen anzeigen
    ist bei allen Anschlussarten immer freigeschaltet
    und kostet nichts extra.


    Anders ist es umgekehrt,
    wenn Du die Rufnummer des Dich Anrufenden sehen willst,
    dann ist das
    bei machen Anschlussarten ( z. B. ISDN ) mit im Preis enthalten
    und / oder kostet(e) bei anderen ( den billigeren ) Anschlussarten extra.

    Re: Re: O2 Genion - Gespräche aus Homezone werden falsch abgerechnet


    Moin,
    auf das Für und Wider der anderen Punkte möchte ich nicht näher eingehen,
    das wurde schon in anderen Threads bis zum Umfallen diskutiert.


    Es bleibt das "Gschmäckle", dass das Ganze bei weitem nicht so zuverlässig ist wie es beworben wird.


    Das folgende sehe ich - ohne Rechtsgelehrter zu sein - genauso:


    Zitat

    Original geschrieben von tokwa
    Zu 4. Ist die HZ-Adresse garantiert, und die HZ von Gründen, die in der Sphäre von O2 liegen, nachweisbar! dauerhaft instabil, würde ich die Kündigung für rechtmäßig erachten. Denn dann liegt eine dauerhafte Teilnichterfüllung vor, die mE. erheblich ist für den Gesamtvertrag, da die HZ ein elementarer Bestandteil des Genion ist.
    Für die Nachweisbarkeit würde ich im Zweifel ein so genanntes selbständiges Beweisverfahren beantragen. Da kommt dann ein vom Gericht benannter Sachverständiger raus, und checkt alles technisch ab. Bist du aber nicht rechtsschutzversichert, und verlierst du, dann kann es teuer werden für dich.


    Wenn du gewinnst, kommst du in die Presse! Weil - das wäre schon ein schöner Musterprozess. :D Viel Glück.


    Wobei:
    u. a. auch mir hat o2 eine andere Vertragsart statt einer fristlosen Kündigung angeboten,
    was IMHO das Problem weder technisch noch intensionsmässig löst.


    Zum Thema Beweisbarkeit sollte es
    im Wege des Beweises des ersten Anscheins
    ausreichen, wenn man z. B. durch Protokollierung der CB-Daten des Kanal 221 beweisen könnte,
    in welchen Sendern man zu welcher Zeit eingebucht war.
    Dies könnte man ja dann mit den Daten der Telefonrechnung vergleichen.


    Mal schauen, ob das tokwa evtl. auch so sieht ?


    Das wäre evtl auch eine gute Form der Selbstkontrolle - bevor man den Rechtsweg bemüht.
    Und deswegen habe ich mir nämlich die in einem anderen Thread erwähnte Auswerte-Mimik gebaut.


    Ich denke auf einen Prozess mit einer solchen Musterentscheidung wird es kein Provider ankommen lassen, das würgen die vorher ab, die werden kein Präjudiz aufkommen lassen.

    zu logisch


    Moin,
    das Ansinnen war wohl zu logisch,
    weswegen ich folgende Anwort erhielt:



    Man hat es bei Motorola wieder mal nicht nötig, :rolleyes:
    es wäre an der Zeit die Firma wegen Reichtum zu schliessen :D

    Du solltest aber noch wissen:


    Für alles, was nun folgt, bist zunächst Du mit Deinem Geld vorlagepflichtig.


    Ob Du das Geld trotz vorhandenem Vollstreckungstitels jemals von Schuldner erhältst,
    das weisst Du jetzt nicht.


    Will heissen:
    überlege, ob es schlau ist, gutes Geld schlechtem Geld hinterherzuwerfen.