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Zitat
Original geschrieben von Handyhasser
Der Handyvertrag hat doch eigentlich nichts mit dem Kaufvertrag des Handys zu tun.
Die Gewährleistung läuft 24 Monate ab Kauf, nicht ab Vertragsabschluß
Oder liege ich da falsch ?
Das war eigentlich auch meine Überlegung (echt!
). Wir haben gerade ein anderes Handy zum 2. Mal in 2 Monaten ausgetauscht, und wurden nur nach dem Kaufdatum gefragt.
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Guten Abend, hoffe, mir kann jemand einen prinzipiellen Rat geben.
Haben ein Firmenhandy über debitel/e-plus. Sony Ericsson T610. Das T610 ist schon längere Zeit leicht defekt, d.h. der joystick funktioniert nur, wann er will, bzw. nachdem ich ihn längere Zeit in alle Richtungen bewegt habe. Sind nicht dazugekommen, das zu reklamieren.
Nun steht eine Vertragsverlängerung an (haben den Termin zur Kündigung verpasst). Können wir per Vertragsverlängerung ein neues Handy erhalten und DANACH das alte reklamieren (vor Ablauf der vollen zwei Jahre)? Wahrscheinlich nicht, oder?
Vielen Dank im voraus,
Birgit