Hallo, danke für die Antworten!
booner
Ich habe auf meine fristgerechte Kündigung, die allerdings ohne Unterschrift, da per e-mail, war, ja eine Aufforderung bekommen, dass eine Kündigung nur mit eingescannter (also auch per mail) Unterschrift gültig sei und ich diese nachreichen müsste. Da kann man dann doch davon ausgehen, dass das akzeptiert werden würde!?
Außerdem hatte ich auch geschrieben, dass ich vorhabe, einen neuen Vertrag abzuschließen, so dass ich ja nicht als Kundin verloren ginge, allerdings über einen Internetanbieter, der ein Handy dazu anbietet. Aber vielleicht wird das ja nicht gern gesehen. Vielleicht ist das der Grund, weshalb es keine "Kulanz" gibt?
Hallenser1
Du hast wahrscheinlich recht, nur mit Bequemlichkeit hat das nix zu tun, vielleicht war es blauäugig. Alles wird mittlerweile übers Internet gemacht und klappt meistens hervorragend. Die Frage ist jetzt nur, ob ich micht im Recht befinde. Ich finde nicht, dass man sich solche Geschäftspraktiken einfach so gefallen lassen sollte. Egal ob Fax, Internet, Post oder persönlich, solange man belegen kann (und das kann ich durch Ausdruck der mails beiderseits), dass die Fristen eingehalten wurden, kann doch eigentlich nichts passieren. Aber ob man sich jetzt mit so einem Riesen anlegen soll? Mich ärgert nur, dass sie wahrscheinlich davon ausgehen, das man es eben nicht tut.
Gruß