Über Zanox gibts 84€...
Beiträge von Chefkoch85
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Unfehlbar sind die Zusteller dennoch, egal ob Post, Hermes oder sonst wer

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Der Brief ist ja angekommen, nur ohne Inhalt. Da ist's fast unmöglich, dass die Post dafür haftet...
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Es gibt da kein F3 dazu

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Er meint ob du die Karte von einem privaten oder gewerblichen Verkäufer gekauft hast

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Ich frag mich, wie lange es dauert, bis es endlich mal einen europäischen Standart gibt... 3/4 der Welt hat 230V/50Hz. Und dieses 3/4 hat insgesamt 11 verschiedene Steckerarten

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Ich rief vorher beim dem Laden an und fragte ob ich aufgrund der langen Reparturdauer vom Kaufvertrag zurücktreten könne. Der Mitarbeiter meinte ich könne dies nicht. Ich wies ihn auf die vom Gesetzgeber vorgeschriebene angemessene Reperaturdauer hin, darauf er meinte, dass das sowieo reine Kulanz wäre, ein fast 2 Jahre altes Gerät zu reparieren und ich solle das einfach akzeptieren.
Hinzufügen möchte, dass ich kein Ersatzgerät bekam und ich mir mittlerweile ein neues Gerät gekauft hab, weil mir schon von Anfang an klar war, dass ich auf Ersatz lange warten muss. Des Wegen wäre mir ein Rücktritt vom Kaufvertrag am liebsten.
Bloß wie gehe ich hierbei korrekt vor? Was muss ich beim Frist setzen beachten?
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Gut, aber diese Autos, die wirklich ROZ100 brauchen befinden sich noch nicht mal im Promillebereich des Durchschnitts.
Ich find's immer wieder interessant, wie Leute behaupten man braucht sowas nicht. Wenn man das Zeug nicht brauchen würde, würde es niemand kaufen. Wenn es niemand kauft, wirds auch nicht angeboten
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Für Studenten gibts es AFAIK nur bei O2 besondere Konditionen und diese beziehen sich auch nur auf die MVL von 3 Monaten...
Aktuell verweise ich immer gerne auf das Angebot von daRappa. Da gibts nen 2 Jahre Vertrag von Vodafone DSL für effektiv 17,xx€ pro Monat (mit Telefonflat und DSL 6000). Billigerer kommt man einfach nicht an ne DSL Flat... -
ZitatAlles anzeigen
Original geschrieben von ChickenHawk
Geht es etwa immer noch um diese Geschichte:
http://www.telefon-treff.de/sh…ad.php?s=&threadid=354669
dann gilt auch hier: Same procedure und einfach an bestehende Beiträge dranhängen.Ansonsten ist das Thema hier ja auch schon bis zum erbrechen durchdiskutiert worden (die verlinkten Beiträge waren da wirklich nur Beispiele), von daher nur noch mal ganz grob:
1. Garantie ist immer von Gewährleistung zu trennen - soweit waren wir schon
2. Der Käufer entscheidet bei einem Mangel zuerst über die Art der Nacherfüllung nach § 439 Abs. 1 BGB also Beseitgung des Mangels (Nachbesserung) oder die Lieferung einer mangelfreien Sache (kann vom VK abgelehnt werden).
3. Ist man bei der Nachbesserung gelandet, so hat der VK 2 Versuche zur Nachbesserung danach gilt gem. § 440 BGB die Nachbesserung als fehlgeschlagen.
"Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt."
4. Ist die Nachbesserung fehgeschlagen, so kann der Käufer ohne großartig Fristen zu setzen vom KV zurücktreten oder versuchen die Lieferung eines mangelfreien Geräts zu verlangen.
Merke: Hat man sich auf die Nachbesserung eingelassen, so muss der Käufer in der Regel 2 Nachbesserungsversuche akzeptieren bevor er weitere Rechte geltend machen kann oder vom KV zurücktritt.
Nein, ausnahmsweise geht es nicht um den Roller

Deine Zusammenfassung hört sich verständlich an. Wie gesagt, ich habe versucht die SuFu und Google zu bedienen, da kamen viele widersprüchliche Dinge dabei heraus.
Ich hab jetzt allerdings noch ne Frage zu Punkt 4. Wie lange darf denn die "angemessene Zeit" der Reparatur dauern? Ich hab ein Gerät in Reparatur, dass ist jetzt die 5.Woche weg. Ich denke mal, der angemessene Zeitraum ist überschritten. Kann ich jetzt einfach in Laden gehen und sagen, dass ich vom Kaufvertrag zurücktreten will oder muss ich da jetzt extra nochmal ne Frist setzen?