Zitat
Original geschrieben von MTT
gibt es eine breite Grauzone an Leistungen, die nicht per se im Leistungskatalog der GKV verankert sind.
Wenn es dir um die Grauzone geht, dann wird es natürlich schwierig, weil an sich ist nahezu alles festgelegt, aber natürlich besteht da (wie so häufig) ein "gigantischer" Interpretationsspielraum. Die eine Kasse verweigert nahezu jeden nicht höchstrichterlich oder glasklaren Anspruch per se und die anderen drücken hier und da ein Auge zu. Tatsächlich sind die Kassen nach §1 SGB V verpflichtet so wenig Geld wie möglich auszugeben und damit so viel wie möglich zu erreichen. Dies ist der Grundsatz und die eine Kasse legt ihn leistungsfreundlicher und die andere restriktiver aus.
Leider kann natürlich dieser Interpretationsspielraum wie im Umgang mit anderen Behörden (Finanzamt
) oder auch privaten Vertragspartnern (victorvox) einiges ausmachen. Allerdings haben Behörden nicht aus Kulanz zu entscheiden, sondern müssen sich an Recht und Gesetz halten, deswegen ist es richtig, auch wenn es im Einzelfall sehr hart ist, die Versicherten auf den Rechtsweg zu verweisen. Dieser ist für den Versicherten vor den Sozialgerichten auch noch kostenlos!
Natürlich möchtest du gerne bei der "Augen-zu-Drück"-Krankenkasse sein, deswegen ist es gut, dass derartige Erfahrungen ausgetauscht werden. Allerdings hat man natürlich grundsätzlich bei allen Kassen (0,01 % freiwillige Leistungen ausgenommen) den gleichen Anspruch! Und wenn häufig ein Auge zu gedrückt wird, wird auch mehr Geld verpulvert, was am Ende von den Versicherten zurückgeholt wird. Man sollte vielleicht eine Kasse mit einem gesunden Mittelmaß wählen.
Aber trotzdem bleibe ich dabei grundsätzlich hat man bei jeder Kasse den gleichen gesetzlichen Anspruch (0,01 % Zusatzleistungen außen vor). Hier entscheidet im Gegensatz zu marktwirtschaftlichen Unternehmen, deren Leistungen regelmäßig nicht einseitig einheitlich festgelegt werden, meiner Ansicht nach nur der Preis!