Beiträge von GoldmannSucks

    auch bei mir wurde der anschlusspreis berechnet + wieder erstattet.


    komisch ist nur, dass der anschlusspreis eigentlich schon auf der ersten rechnung von 04/2002 berechnet und gutgeschrieben worden ist.


    als "o2select" bezeichnet ist das ganze bei mir schon länger. in der dezemberrechnung ist aber die gg in 2x2 wochen gesplittet :confused: und statt wie bisher "gutschrift auf monatliche grundgebühr" wurde die eine hälfte gutgeschrieben, die andere hälfte als "100% rabatt" ausgewiesen. verstehen tue ich das nicht...

    Zitat

    Original geschrieben von CLK
      oli-haas: Sowas habe ich mal von einem anderen Brustaufdruck gehört: CONSDAPLE.


    das hat sogar schon die gerichte beschäftigt. interessant insbesondere der letzte absatz:


    09.10.2003
    Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen


    Das Oberlandesgericht Hamm hat in einem gestern verkündeten Urteil den Freispruch des Bezirksjugendschöffengerichts Bochum gegen zwei junge Männer aus Herne bestätigt. Die Staatsanwaltschaft Bochum hatte ihnen das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86 a Abs. 1 Nr. 1 StGB) vorgeworfen. Am 30. Juni 2002 hatte sich einer der Männer (damals 21) in der Innenstadt von Herne aufgehalten und dabei ein schwarzes Sweatshirt mit dem Aufdruck "CONSDAPLE" mit einem darüber befindlichen Reichsadler getragen. In dem Aufdruck ist die Buchstabenfolge ???NSDAP? enthalten. Eine Jacke ? z.B. um einzelne Buchstaben am Anfang und Ende des Wortes zu verdecken - trug der Mann nicht. Das Sweatshirt hatte er sich von dem anderen Mann (damals 18) ausgeliehen.
    Im vorliegenden Fall hatten die Männer noch einmal Glück, weil es sich bei dem Aufdruck auf dem Sweatshirt zur Tatzeit noch nicht um ein Kennzeichen einer verbotenen Organisation gehandelt hat. Die in dem Wort "CONSDAPLE" enthaltene Buchstabenfolge "NSDAP" stelle zwar ein Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation dar. Maßgeblich sei aber - auch nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs - die Sicht des unbefangenen, nicht besonders sachkundigen Beobachters, der das Objekt zufällig und flüchtig wahrnehme, ohne sich intensiv mit ihm zu beschäftigen. Das versteckte Kennzeichen "NSDAP" sei für unbefangene Dritte, die mit dem Aufdruck ???CONSDAPLE? auf dem Sweatshirt konfrontiert gewesen seien, nicht ohne weiteres erkennbar gewesen.
    Eine Strafbarkeit der Verwendung des Schriftzuges "CONSDAPLE" werde sich aber künftig ergeben, wenn in der Öffentlichkeit aufgrund entsprechender Berichterstattung durch Medien oder durch gerichtliche Entscheidungen, wie beispielsweise dieses Urteil, eine Diskussion über die Bedeutung des Wortes und des hinter ihm stehenden nationalsozialistischen Gedankengutes eingesetzt habe. Das Kunstwort "CONSDAPLE" sei wahrscheinlich nur geschaffen, um durch die unauffällige Unterbringung des Kürzels "NSDAP" in dem Wort ein Erkennungssymbol zu schaffen, mit dem und über das sich Anhänger der rechten Szene identifizieren könnten.
    Urteil des OLG Hamm vom 08.10.2003, Aktenzeichen 2 Ss 407/03

    Zitat

    Original geschrieben von Dipling
    Gut, der wird aber hier durch die AiO GmbH vertreten ;)


    ohne jetzt zu tief in die diversen rechtlichen beziehungen der beteiligten firmen einsteigen zu wollen: dein vertragspartner bleibt der shopbetreiber, dieser ist ansprechpartner für dich. eine drittfirma musst du dir nicht "aufdrängen" lassen. was hier (vereinfacht gesagt) geschieht ist nur, dass der shopbetreiber zur beschleunigung des vorgangs dir anbietet, das handy gleich an die drittfirma zu schicken, an die er es sonst selber schicken würde. retour dito. es hindert dich aber keiner, auf abwicklung mit dem shopbetreiber (als deinem einzigen vertragspartner) zu bestehen.


    die lösung deines problems liegt jetzt ohnehin woanders (post), wie schon geantwortet wurde


    ps: um nicht falsch verstanden zu werden: gerade bei grossen firmen ist diese art der abwicklung des tausch defekter geräte durchaus üblich und praktisch. sie ändert nur nichts an der grundsätzlichen zuordnung der vertraglichen beziehungen.

    Zitat

    Original geschrieben von Dipling
    Nein, weil es sich hierbei um einen O2-Onlinevertrag handelt, oder ?


    ob ein vertrag online oder offline geschlossen wird ist für die frage, wer vertragspartner ist, irrelevant. selbstverständlich ist auch bei einem onlinevertrag dein (alleiniger) vertragspartner der betreiber des onlineshops.