Beiträge von lorant43

    VK Mobile wird im ersten Halbjahr 2007 neun neue Modelle auf den Markt bringen.


    Im April kommen 4 neue VK Mobile Geräte, darunter VK180 mit Touchscreen Display und VK160, ein Slider.
    Etwas später der VK5000, erstes DVB-T Gerät und VK5500, ein DVB-H Handy.
    Gegen Ende des Jahres kommt der VK190-NEVER DIE, mit einer Akkulaufzeit von !!! 60 Tagen !!!.


    Das Flaggschiff bleibt vorerst der VK2200 mit einer sensationellen 4 Megapixel-Kamera

    HMan hat die 2.Bilderserie von gsm-unlimited-de gemeint die er weiter oben gepostet hat. Ich denke die Bilder sprechen für sich.


    Wenn du meinst der Vergleich zwischen dem VK2200 und dem K800i wäre so als würde man einen Golf mit der E-Klasse vergleichen dann weiss ich nicht welches der Golf und welche die E-Klasse ist.
    Denn der K800i ist zwar UMTS fähig und hat ein eingebautes Radio im Gegensatz zum VK2200, dafür punktet der VK2200 mit seinen Abmessungen -97.8 x 49.5 x 12.5 mm bei 74g (der K800i - 105 x 47 x 22 mm bei 115g), der besseren Kamera(um eine Megapixel besser) und nicht zuletzt auch damit dass es ein Quadband Handy ist, -für Amerikareisende wichtig


    gruss
    lorant43

    Ich halte das Display bei modernen Kamerahandies für nicht so wichtig.
    Wenn ich mir eine gute Digitalkamera kaufen möchte, ist mir die Bildqualität von den Bildern am wichtigsten, das Display, das eigentlich nur der Sucher ist, ist mir persönlich eher zweitrangig.


    Wenn sich jemand ein Multimediahandy mit einer guten Kamera kauft und sich die Bilder und Videos nur am Handydisplay anschaut ist es schade ums Geld.
    Und 300,- für ein Handy mit einer 4 Megapixel Kamera halte ich nicht für viel, weil im Vergleich mit den von dir genannten K800i und W880i schneiden die zwei Sony_Ericsson schlechter ab, zumindest im Hinblick auf die Kamera und die Handlichkeit.
    Preismässig kostet der K800i ungefähr gleich viel und der W880i ist eindeutig teuerer.

    Das hat wenig mit Politik und Politikern zu tun, -mehr mit karrieregeilen Staatsanwälten die mit Kanonen auf Spatzen schiessen.


    Die Staatsanwaltschaft kann angklagen soviel sie will, das letzte Wort hat aber ein Richter.


    Hehlerei kann nicht fahrlässig begangen werden, -zumindest Eventualvorsatz verlangt der Gesetzgeber damit der Tatbestand erfüllt ist.
    D.h. die Käufer hätten geahnt und billigend in Kauf genommen dass die Werkzeuge aus einer kriminellen Handlung stammen.


    Das muss der Staatsanwalt bei einer Verhandlung erstmal beweisen

    ich denke das alles ist hier etwas OT, denn der TE hat gemeint dass die Jeans der Schwiegermama nicht passen.
    Das besagt nicht dass ein Sachmangel vorliegt, -eventuell ist die Schwiegermama nicht richtig gebaut oder hat Rundungen an den falschen Stellen...

    Ein Rückgaberecht besteht nur nach dem Fernabsatzgesetz, dh bei Bestellungen aus Katalogen oder aus dem Internet, wo der Kunde nicht die Möglichkeit hat -wie im -Ladengeschäft- die Artikel zu testen/anzusehen vor dem Kauf.


    Umtauschrecht gibt es gar nicht, -manche Firmen gewähren das zwar, -ist aber freiwillig und auf Kulanzbasis