Hi Jungs und Mädelz!
Ich brauche Eure Hilfe! Dringend!
Und zwar hab ich heute folgende (unverschämte) email vom Verkäufer des Nokia 6110 bekommen:
"Sehr geehrter Herr XXX,
Ihre Email kann ich nach mehrtägiger Dienstreise erst jetzt lesen kann.
Ihren Zeilen entnehme ich eine starke Unzufriedenheit, die ich sehr
bedauere. Sie begründen Ihre Unzufriedenheit mit dem äußeren Zustand des
Handys und beziehen sich dabei auf die Artikelbeschreibung der Auktion.
Zunächst möchte ich darauf hinweisen, dass die Beschreibungen im
Auktionstext sich ausschließlich auf den inneren, technischen
Funktions-Zustand des Handys, das in der Tat nur wenige Tage gebraucht
wurde, beziehen, wie aus dem Auktionstext ersichtlich ist. Die
Beschreibung der Funktionsfähigkeit des Handys entspricht den Tatsachen
zum Zeitpunkt des Einstellens der Auktion und des Versands, und da war
es von den Funktionen her in einem erstklassigen Zustand, technisch im
Topp-Zustand und funktionierte so wie zum Zeitpunkt, als es neu war, mit
sehr guten Empfangseigenschaften in den angegebenen deutschen
Mobilfunknetzen.
Zum äußeren Zustand ist im Auktionstext lediglich Folgendes vermerkt:
"Cover schimmert je nach Lichteinfall grün oder blau." Auch der
Lieferumfang entsprach dem, was im Auktionstext aufgeführt worden ist
und wie es auf dem eigenen Foto zu erkennen war, das ich in die Auktion
eingestellt hatte.
Insofern verstehe ich nicht, dass Sie es als "mehr als dreist"
bezeichnen, was ich getan habe. Daher muss ich etwaige diesbezügliche
Unterstellungen mir gegenüber aufs Schärfste zurückweisen. Manchmal
stellt eine gerichtliche Auseinandersetzung eine Möglichkeit dar, eine
Sache durch Dritte klären zu lassen. Ich würde dies nicht scheuen, bitte
Sie jedoch um Verständnis, dass ich, wenn Sie eine solche Klärung für
erforderlich halten und Ihrerseits einleiten, die Angelegenheit zur
Erledigung meinem Anwalt übergebe, weil mir dazu beruflich bedingt nicht
die Zeit zur Verfügung steht.
Dass es sich um ein gebrauchtes Handy (üblicherweise mit
Gebrauchsspuren) handelt und nicht um ein generell neues oder
neuwertiges handelt, dies geht aus dem Auktionstext sehr klar hervor und
habe ich nicht verhehlt, im Gegenteil steht dies deutlich in der
Beschreibung. Fragen dazu haben Sie, obwohl ich im Auktionstext eigens
dazu ermuntert habe, vor und nach Ihrem Sofortkauf-Gebot nicht gestellt.
Die Angaben im Auktionstext zur Funktionsfähigkeit des Handys
entsprechen objektiv den Tatsachen und ist das Eine, etwas Anderes ist,
dass Sie den äußeren Zustand des Handys bewerten. Weil Ihre Hoffnungen
bezüglich des äußeren Zustands anscheinend nicht erfüllt worden sind,
bitten Sie mich um Rücknahme des Handys. Der Auktionstext macht
deutlich, dass ich keine Garantien, Gewährleistungen und Rückgaberechte
einräume und wer ein Gebot abgibt, dies auch akzeptiert. Insofern wissen
Sie, dass Sie rechtlich gesehen keine Rücknahme beanspruchen können.
Da ich aber finde, dass ein Kauf oder Verkauf über Ebay im Normalfall
weder beim Käufer noch beim Verkäufer zu einer Verstimmung führen
sollte, möchte ich Ihnen folgendermaßen entgegenkommen:
Wenn Sie das Handy nicht behalten wollen, so werde ich Ihnen, wenn ich
es nach Ihrer Rücksendung, deren Kosten Sie tragen müssten, in dem
Zustand erhalte, wie es beim Versand war, anschließend den Kaufbetrag in
Höhe von 35,-- EUR zuzüglich einmaliger Portokosten in Höhe von 7,- EUR
für versicherten Versand (wie innerhalb Deutschlands erforderlich)
zurückerstatten, also insgesamt 42,-- EUR. (Ich hatte den Artikel
ausschließlich zum Verkauf in Deutschland bestimmt, siehe
Auktionsbeschreibung, daher werde ich zusätzlich anfallende
auslandsbedingte Kosten nicht tragen.)
Falls Sie es behalten wollen und mit Folgendem einverstanden sind, so
werde ich Ihnen, nachdem Sie mir eine positive Bewertung gegeben haben,
den Betrag in Höhe der Versandkosten von 7,-- EUR auf Ihr Konto
überweisen. Damit hätten Sie statt zusätzlicher Kosten als mein
Entgegenkommen einen nachträglichen Kaufpreisnachlass und ein
Topp-Handy, das zumindest in Deutschland) erstklassig funktioniert hat.
Bitte teilen Sie mir mit, wofür Sie sich entscheiden. Ich würde mich
freuen, dazu beitragen zu können, damit die Auktion zu einem für Sie
guten Ende zu führen.
Zwar ist diese Mail länger ausgefallen, aber ich hoffe, dass Sie
erkennen, dass ich mich Ihrer zwar unbegründeten Reklamation dennoch mit
gebührender Aufmerksamkeit gewidmet habe, um auf Ihr Anliegen
einzugehen.
Freundliche Grüße an Sie nach Wien
David Montag"
Was soll ich dem jetzt antworten?
Hilfe!
mfg,
Oliver
EDIT:
Ich zitier mich jetzt mal selber, falls wer nicht weiß, worum es geht:
"So, jetzt hat es mich auch erwischt!
Ich habe ein Nokia 6110 - angeblich "wie neu" und "nur wenige Tage gebraucht" - ersteigert.
Hier der Link:
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAP…me=STRK%3AMEBWN%3AIT&rd=1
Jetzt bekomm ich das Gerät gestern und mich haut es fast um: Das Display ist verkratzt, das Gehäuse ist überseht von Kerben, die von Stürzen herrühren dürften und unten beim Akku scheint das schwarze Plastik leicht geschmolzen zu sein!
Ich hab dem Typen bereits EUR 50,- überwiesen (EUR 35,- für das Gerät und EUR 15,- für den Versand) -wie kann ich das wiederbekommen?
Ich hab ihm dann gleich mal ein mail geschrieben, daßich das Gerät auf keinen Fall akzeptieren werde und er mir dasGeld rücküberweisen soll, nur was mach ich, wenn er sich auf seinen Garantie/Umtausch-Ausschluß bezieht?
Aber wird der nicht völlig irrelevant, wenn das Gerät nicht im entferntesten der Artikelbeschreibung entspricht?
mfg,
Oliver"