Beiträge von RaveDave

    Hallo,


    das heisst also, ich sollte mir ernstlich überlegen, für eine Leistung zusätzlich zu löhnen, für welche ich eigentlich sowieso bezahle. So muss ich das doch jetzt verstehen, oder? Ich habe doch einen Vertrag mit der Telekom, dass ich das ISDN-Netz nutzen kann. Wenn dieses ausfällt, dann muss ich nun also dafür bezahlen, dass die Ihren "Hintern" etwas schneller bewegen. :eek: :confused:


    So ein tolles Angebot würde bei mir im Laden sicher jeder annehmen wollen. Oh, Ihre Uhr ist defekt. Na macht ja nichts. Dieser Garantiefall dauert nur 3 Wochen. Für 20 Euro machen wir es Ihnen bis übermorgen. :top:


    Nichts für ungut, aber diese Logik bleibt mir verborgen. Da kann ich eigentlich nur "Goodzilla" Recht geben. :mad:


    V.a. wimmelt die Telekom erst mal alle Ansprüche ab. Nur die Hartnäckigsten werden dann erst einmal mit einer Kulanzzahlung abgespeist. Damit man es als Kunde auch schön schwer hat, sind die AGBs für einen Laien ganz schnell auffindbar. UNter http://www.telekom.de/etelco/agb gibts es ja hunderte. Welche soll denn da die richtige sein? :confused:

    Guten Morgen,


    und vielen Dank für die zahlreichen Antworten. Da kann man mal sehen, aus welchen verschiedenen Blickrichtungen die ganze Sache noch betrachten kann. Aber einige Anmerkungen habe ich hier auch noch zu geben.


    Zitat

    Original geschrieben von flashhawk
    Hast du einen Privat- oder Geschäftskundenanschluss?


    Ich habe mich als Firma angemeldet, dann handelt es sich sicher einen Geschäftskundenanschluss. Oder nicht? Kann ich auf der Rechnung ersehen, was ich für einen Anschluss habe?


    Zitat

    Original geschrieben von Andreas2107
    Kann das sein, dass Du das Problem etwas zu hoch ansetzt? Zahlen bei Dir alle Kunden mit EC-Karte? ....


    ???? :eek:
    Arbeitest Du bei T-Com?
    Aber Spaß beiseite. Wir betreiben ein Juweliergeschäft in einem großen Einkaufszentrum und unsere Kunden zahlen in der Regel zu 80% mit Karte. Kommt einerseits daher, dass viele Käufe nicht geplant, sondern eher spontan entschieden werden und andererseits daran, dass heute eigentlich jeder ab einem bestimmten Betrag mit Karte zahlt. Da spielt es dann keine Rolle, ob an der Tankstelle oder woanders. Ich denke alles über 50Euro, darunter sicher nicht.


    Ausserdem ist der Samstag verständlicherweise der umsatzstärkste Tag der Woche und bringt einen Teil der ohnehin hohen Kosten rein. Da brauch ich nicht auch noch extra-Kosten für T-Com, nur weil die Ihr Netz (unser Anschluss ist nicht mal ein halbes Jahr alt ...) nicht in Ordnung halten können. Wenn ich meinen Kunden nicht den gewohnten Service bieten kann, verlange ich doch auch nicht die Zahlung einer Extra-Gebühr, damit ich mich mehr anstrenge. Oder wärst Du diese bei mir bereit zu zahlen???


    Die Kulanzgutschrift beträgt übrigens 75 Euro. Allein die Kosten für Alarmanlage belaufen sich ingesamt auf über 180 Euro. Da diese erst kurz zuvor gewartet wurde, kann dies nur ein Zusatzaufwand sein, der betriebswirtschaftlich für mich wirklich keinen Sinn macht. Da die Alarmanlage nicht scharf zu schalten ging musste diese umprogrammiert werden, damit wenigstens, auch ohne Meldefähigkeit zum Wachschutz die Funktionsfähigkeit gewährleistet war.


    Zitat

    Original geschrieben von erbze
    ich hab in den AGBs nur gefunden:
    4.1 Compact-Service
    4.1.1 Annahme der Störungsmeldung ....


    Welche AGB sind denn nun die richtigen? Ich habe mich stets auf folgende berufen. "Allgemeine Geschäftsbedingungen Anlagenanschluss vor Ort" - abrufbar auf der T-Com-Website. Dort steht eindeutig drin, dass eine Störung innerhalb dieser Zeit BEHOBEN wird.

    Hallo,


    ich habe ein größeres Problem mit der T-Com. Nachdem unser ISDN-Anschluss, welchen wir in unserem Geschäft u.a. auch für unsere EC-Kartenzahlung und eine Alarmaufschaltung benötigen bereits einmal ein ganzes Wochenende gestört war ist dieser Fall nun wiederum passiert.


    Einige Anrufe bei der Hotline waren mehr mit Ärger über die extrem unfreundlichen Mitarbeiter der T-Com geprägt. Darauf angesprochen legten zwei davon einfach wieder auf. Andere verwiesen mich auf die Servicebereitschaft von 24 STunden, in welcher der Fehler lt. AGB erst behoben sein müßte.


    Von Freitag abend 17:00 Uhr bis Montag Mittag 11:00 Uhr hatte ich trotz mehrfacher telefonischer Nachfrage bei der Hotline kein Telefon. Dadurch entstanden mir Umsatzausfälle, da keine Kartenzahlung möglich war. Ausserdem entstanden Kosten für die Sicherheitsfirma, welche meine Alarmanlage ständig entstören, dann umbauen und letzlich wieder in Betrieb nehmen musste.


    Ein Schreiben an die T-Com Niederlassung brachte mir die lapidare Mitteilung, dass durch das Wochenende die AGB nicht verletzt wurden und kein Schadenersatz möglich wäre. Dmait ließ ich mich nicht abspeisen und forderte schriftlich in einem schärferen Ton nochmals nach einer Entschädigung. Darauf hin erhielt ich ein erneutes Schreiben, in welchem mir eine poplige Kulanzzahlung angeboten wurde. Diese deckt jedoch bei weitem nicht einmal die Kosten für die Sicherheitsfirma, geschweige denn die geschätzten Umsatzausfälle.


    In den AGB steht eigentlich wortwörtlich drin, dass die T-Com "täglich von 0.00 bis 24.00 uhr nach Bekanntwerden einer Störung", diese umgehend beseitigt. Da steht für mich nichts mir Samstag oder Sonntag drin. oder wie seht Ihr das?


    Hat jemand von Euch Erfahrungen bzgl. dieser Problematik? Lohnt sich hier ein weiterer Vorstoß, oder entstehen damit nur weitere Kosten, die wiederum nicht einklagbar sind?


    Bin für jeden Hinweis dankbar...