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Vollmacht liegt bei, aber (wahrscheinlich) unterschrieben von der dritten Person. Aufjedenfall steht nirgends der Name des Käufers.
Mit Abtretung meinte ich, dass der Käufer ja die Ware an die dritte Person "verkauft" haben könnte, sodass die dritte Person die Gewährleistungsrechte ggü. mir geltend machen will. Aber das geht wahrscheinlich nicht, da Privatverkauf. Dann könnte ich ja die dritte Person bitten, sich mit meinem Verkäufer in Verbindung zu setzen usw.
Kosten belaufen sich incl. USt. auf 46,71€ bei 45€ Warenwert 
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Hauptsächlich werden die angeblichen Mängel genannt. Außerdem habe der Mandant ein Gewährleistungsrecht, da ich es nicht ausgeschlossen habe, und bittet mit Fristsetzung um Austausch der Ware. Sonst werde der Mandant vom Kaufvertrag zurücktreten und sein Geld fordern.
Was nun interessant ist: Es sind 2 verschieden Personen. Da hat die Anwältin wohl geschlampt, oder der Vater(wahrscheinlich) wollte dies über seinen Rechtschutz laufen lassen oder oder....
Meine Frage war nur, ob der Brief überhaupt von relevanz für mich ist. Die Anwältin hat keine Vollmacht des Käufers. Kann der Käufer seine Gewährleistungsrechte ggü mir abgetreten haben?
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Hallo,
in etwas oben beschriebenem Fall, hab ich nun festgestellt, dass der Mandant und die Person mit dem ich einen Kaufvertrag habe, nicht die selbe Person ist.
Der Mandant des RA ist ein Herr, und die Person unter eBay eine Frau, jedoch selber Nachname, wahrscheinlich der Vater.
Ist der Brief des RA nun für mich nicht bindend und nichtig, da ich mit dem Mandanten nichts zu tun habe?
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Kein Markenprodukt.
Der Käufer hat keine Frist gesetzt, nur mit einer 2.Mail "gedroht", rechtliche Schritte einzuleiten, was ich nicht ernst nahm.
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Hier der genaue Wortlaut des Käufers:
Zitat
hallo xxxx, habe die Ware heute erhalten und bin enttäuscht und unzufrieden. Der Stoff ist total ausgeleiert und die Knöpfe hängen nur noch an einem Faden am Stoff. Nebenbei klemmt der Reißverschluss und lässt sich nur schwer öffnen! Nun verlange ich mein Geld zurück und die Rücknahme des Produkts! Ich hoffe auf einen Reibunglosen aublauf.
Die Jacke wurde als Neu gekauft, und auch so gekennzeichnet zum Verkauf angeboten, ohne getragen worden zu sein. Deshalb kann ich die Mängel auch nicht nachvollziehen, was ich dem Käufer ebenso mitteilte. Hörte sich mir nur nach einer Ausrede an, um die Rückgabe zu gerechtfertigen.
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Hallo,
hab das erste Mal nun ein Problem und wende mich hier mal ans Forum, da ich mir nicht sicher bin, wie ich vorgehen soll.
Ich hatte auf ebay eine Jacke verkauft, ging für ca 50€ weg. Hatte in der Artikelbeschreibung hingeschrieben "Privatverkauf! Keine Garantie/Rücknahme" wie es so üblich ist.
Der Käufer bestand darauf, da ihm diese nicht gefiel und wohl teilweise von der Artikelbeschreibung abweiche (kann ich nicht bestätigen), zurückzugeben.
Ich antwortete Ihm damit, dass dies ausdrücklich ausgeschlossen war. Daraufhin trudelte Post von einem Anwalt ein, mit einer Fristsetzung, den Artikel zurückzunehmen bzw. nachzuliefern.
Ich hatte die Jacke selber auf ebay ersteigert, und weil sie mir nicht passte, reingesetzt, da eine Rückgabe beim Händler mit viel Aufwand/Kosten verbunden wäre (Ausland).
Wie sollte ich vorgehen? Ich möchte wegen den 50€ jetzt nicht einen großen Streit entfachen, dazu hab ich keine Lust&Zeit. Andererseits will ich auch keine Streitkosten übernehmen, da ich mich im Recht sehe.
Bin für jegliche Ratschläge dankbar.
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Zitat
Original geschrieben von Intruder
Gratulation auch an dich, dass du so sicher bist, dass es wirklich spielende Kinder waren. Warst du etwa dabei?
Erdogan nahm Bezug auf den Angriff vom 9. Juni 2006.
Hier ein Artikel dazu.
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Zitat
Wann gilt der Familien-Vorteil für die zweite bis fünfte Karte unter einer Kundennummer?
Sie können je Hauptkarte im Tarif Vodafone SuperFlat ohne vergünstigte Konditionen bis zu fünf weitere Kartenverträge im Tarif Vodafone SuperFlat mit einem vergünstigten monatlichen Paketpreis von je 9,95 Euro abschließen. Für die erste zusätzliche Karte gelten keine besonderen Bedingungen. Für die dritte bis fünfte Karte bekommen Sie den vergünstigten monatlichen Paketpreis nur, wenn die Karte von einem Ihrer Familienangehörigen genutzt wird, der an einer deutschen Hochschule studiert oder Schüler, Azubi, Zivil- oder Wehrdienstleistender oder Teilnehmer an einem freiwilligen sozialen Jahr ist und während der Laufzeit des Vertrags das 30. Lebensjahr nicht überschreitet.
gehört aber ins vertragsanfragen 
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Ich hab eine Email geschrieben und folgende Antwort bekommen:
Zitat
Wir haben Ihr Anliegen geprüft und möchten Ihnen mitteilen, dass die von Ihnen vermissten PAYBACK Punkte für Ihren Vertragsabschluss bei unserem PAYBACK Partner Vodafone ca. 4Wochen nach Aktionsende gutgeschrieben werden.
Bin gespannt ob die ankommen 
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Hallo,
hatte letzte Woche einen Vertrag über payback abgeschlossen.
Mir wurden jetzt anstatt 10.000 punkten nur 1.000 gut geschrieben und die sind auch zunächst gesperrt.
Jetzt war ich wieder auf der Payback Seite mit dem Vodafone Angebot und dort steht nun folgendes:
Zitat
Gilt bei Abschluss eines Vodafone-Kundenvertrags im Tarif Vodafone SuperFlat: 24 Mon. Mindestlaufzeit, einmal. Anschlusspreis 24,95 €, mtl. Paketpreis in den ersten drei Monaten 29,95 € (bei gleichzeitigem Kauf eines vergünstigten Handys), danach 39,95 €, keine weitere Berechnung von nationalen Standardgesprächen ins deutsche Vodafone- und Festnetz (keine Konferenzverbindungen), weitere verbrauchsabhängige Entgelte, z. B. für nat. Standardgespräche in and. dt. Mobilfunknetze 0,29 €/Min. u. nat. Standard-SMS 0,19 €/SMS. Tarifangebot gilt bis 31.03.2009.
Ich bin mir sicher, dass dies davor nicht stand. Habt ihr eure Punkte bekommen?
Mein gebuchter Tarif: Superflat Mobil SimOnly für Junge Leute + OnlineVorteil.