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___________ ERLEDIGT_________________
Biete Euch einen O² Genion Vertrag an, der ab den 27 Juli 2004 mit einen neuen Handy verlängert werden kann.
Der Vertrag hat noch die alten Konditionen von VIAG Interkom sprich 10 Sek Taktung, aus der HZ 29Pfennig / Min ins D1 D2 und E+ Netz, 10 Pfennig / Min ins Wap etc pp.
Wer wirklich Interesse an diesen Vertrag hat, der meldet sich bitte unter :
030 ( Berlin ) 95 99 47 62
Alle anfallenden Gebühren übernimmt der Käufer ( Wechselgebühr und evt. Änderung der HZ Nummer )
Gruß
Ninja6
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******************** V E R K A U F T ****************************
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Nach dem Fall der Mauer, waren WIR allen schlauer :eek:
Ninja6
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Zitat
Original geschrieben von bungee1
Nur mal nebenbei:
Eine dynamische Leuchtweitenregulierung ist ebenfalls Pflicht bei Fahrzeugen mit Xenons.
Dient halt dem Ausgleich von Nickbewegungen des Fahrzeuges.
Gruß bungee1
Alles anzeigen
Oder auf Deutsch gesagt :
automatische "Scheinwerferniveauregulierung "
Welcher Idi** denkt sich so was aus und bekommt dafür noch Geld ?
Ninja6
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Zitat
Original geschrieben von bungee1
Prizipiell können die Händler dann aber auch das Modell bestellen.
Hintergrund ist ganz einfach: Die Modelle von Mercedes sind als Ersatzteil gelistet und können somit einfach mit von anderen Filialen bestellt werden.
Gruß bungee1
So die Nummer lautet :
B 6 6 04 5793
Ich fahre morgen hin um mein zweites bestelltes Modell abzuholen 
Sollte ich mehr bekommen, melde ich dann.
Ninja6
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Zitat
Original geschrieben von Brainstorm
Nun ich vermute mal, daß ein solcher Sensor nicht so einfach zu konstruieren ist. Ob es überhaupt möglich ist, weiß ich nicht.
Daher nimmt man eben den Mensch. So nach dem Motto: Wenn die Scheibe so verdreckt ist, daß der Fahrer die Waschanlage braucht, dann sind das die Scheinwerfer wohl auch. Das wird wohl die Überlegung sein.
Das aber glaube ich schon. Nimm einfach mal den Regensensor oder das automatische Licht bei z.B. im Tunnel
Btw : die Scheinwerferwaschanlage ( hat dafür mal jemand ne Abkürzung, Bitte
) funzt auch nur dann, wenn man das Licht eingeschaltet hat und dazu noch die Frontscheibe reinigen will / möchte
Ninja6
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BS, jetzt frage ich mal die allseits beliebte " Autobild " 
Mal sehen, was ich von denen eine Antwort bekomme.
Ich sage Euch dann mal bescheid.
Das wurmt mich jetzt
Ninja6
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Formel Rückwärts
Es bleibt alles beim alten 
Nix ist mit mehr Spannung :flop:
Ninja6
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Zitat
Original geschrieben von DUSA-2772
In einer Bürokratie und bei Bürokraten sollte man nie, ich wiederhole: NIE, nach Gründen oder gar dem Sinn fragen!
Das bringt Dich nur in die Klapse... denn wo kein großer Sinn dahinter steckt, wirst Du auch keinen finden.
Die hier aufgeführten Gründe sind ja schonmal recht einleuchtend - und warum es da eine Verordnung für gibt ist alles womit ich mich zufrieden gebe: diese Leute wollen auch ihren Arbeitsplatz rechtfertigen und abends was zum Beißen haben... 
Ich sags mal so Dusa-2772 :
Wenn ich mir einen Neuwagen kaufe mit Xenonlicht und dieser hat zusätzlich die Waschanklage mit dran, muß mir doch der Verkäufer oder das Werk eine Begründung dafür liefern, warum es notwendig ist. Man kann doch nicht einfach auf eine EU-Reglung hinweisen und das war es dann auch schon 
Ich würde es verstehen, wenn in den Scheinwerfern ein Sensor drin wäre, der die Verschmutzung misst, und selbstständing die Reinigung vornimmmt um dardurch eine Blendung zu vermeiden. Aber das ist ja nicht der Fall.
Die werden ja nur gereinigt, wenn ich meine Windschutzscheibe reinigen möchte.
Oder ist das mal wieder eine Frage, die man besser nicht stellen sollte und einfach so hin nehmen soll ?
Gruß
Ninja6
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Zitat
Original geschrieben von ThaFUBU
Also bei manchen Modellen kann man sie separat ansteuern.
Naja vieleicht sollte man dann dies auch wieder gesetzlich regeln 
Aber warum das so geregelt ????
Es muß doch dazu einen Grund geben 
Ninja6