den strafbaren inhalt kannst du doch auch selbst geschrieben haben z.b. du schickst mir eine sms mit dem inhalt " hallo wie gehts, was machst du heut abend " daraus mache ich dann " wenn ich dich sehe leg ich dich um " das geht ganz leicht. es gibt da auch ein paar urteile dazu da bin ich aber zu faul zum raussuchen. wenn die sms als beweis gelten soll dann höchstens wenn beim empfang ein zeuge dabei war der den inhalt bestätigt.