Beiträge von maulfaul

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    Original geschrieben von telefon-echo
    Weiß nicht, was du für einen Tarif bzw. Anbieter hasst.


    Meintest Du


    hast = abgeleitet von haben oder


    hasst = abgeleitet von hassen ? :confused:



    Bei letzterem fallen mir einige ein :rolleyes::D

    Eine der Anschlussart entsprechende Telefonanlage
    - welche eine Wahl- und Gebührentabelle mitschreiben kann -
    vorschalten.


    Da Du die Anschlussart nicht verraten mochtest kann ich Dir auch keine geeignete Telefonanlage verraten, Du warst zu maulfaul :D

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    Original geschrieben von ra-kessel
    Vielleicht ist es ein Fehler, von einer gewissen Anzahl von Postings darauf zu schließen, dass ein Forumsteilnehmer auch die Forenregeln kennt...


    Die Anzahl der Postings erhöht den Alzheimer-Faktor - von daher ... :D

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    Original geschrieben von Antinoos
    Sind doch lt. Definition von "Otto Kännduh" alles nur "Nebenleistungen". Und die Kunden braucht man vor allem nicht bei "Preisanpassungen" vorher zu informieren...


    Doch, weil es keine solchen sind,


    siehe meine Ausführungen hier:
    http://www.telefon-treff.de/sh…ostid=2309942#post2309942


    Und weitere Argumentationen hier:
    http://www.telefon-treff.de/sh…ostid=2301898#post2301898

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    Original geschrieben von chillinthemost
    Und laut AGB vom Januar 2007, Punkt 13.2
    "Einer Annahme des Kunden für Änderungen von Leistungsbeschreibungen und Entgelten bedarf es für solche Leistungen nicht, die o2 nicht selbst erbringt, sondern die von Dritten unter Nutzung des Mobilfunknetztes von o2 erbracht werden, oder die im RAhmen des Mobilfunkvertrages als Nebenleistung anzusehen sind."


    Für mich sagt dieser Passus aus, dass
    die Leistungen, die o2 nicht selbst erbringt,
    leistungsmässig und preislich 1 zu 1 durchgereicht werden
    und es genau deswegen einer Zustimmung des Kunden nicht bedarf.


    Im diskutierten Fall werden die Leistungen preislich aber eben nicht
    1 zu 1 durchgereicht, sondern
    es handelt sich um eine fremde Dienstleistung mit eigenkalkulierten Preisen
    und kann schon deshalb keine Nebenleistung sein.


    Genau das würde in meiner ausserordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund so drinstehen.

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    Original geschrieben von n3o
    Ich gehe einmal davon aus, dass eine moderne 16 jährige heutzutage ca. einen dreistelligen Betrag im Monat zur freien Verfügung hat.


    Schreibe sowas nicht während Du merkwürdiges rauchst. :rolleyes:
    Und erkläre einem Hartz IV Empfänger wie das gehen soll :mad:
    Und belege Vorlesungen in Sozialwissenschaften :D