Habe (leider?) kein Arcor, aber
Deine
Zeichen sind Töne ,
denn sonst könntest Du sie nicht hören, sondern nur sehen ![]()
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Habe (leider?) kein Arcor, aber
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ZitatOriginal geschrieben von telefon-echo
Weiß nicht, was du für einen Tarif bzw. Anbieter hasst.
Meintest Du
hast = abgeleitet von haben oder
hasst = abgeleitet von hassen ? :confused:
Bei letzterem fallen mir einige ein ![]()
![]()
http://www.eplus.de/tarife/11/11_0/11_0.asp
Das Handy kauft er am besten bei einem Händler direkt,
ein Kredit bei einem Provider ist i. d. R. viel zu teuer.
Und:
ZitatOriginal geschrieben von Waterboy2
PS: Ich hoffe, dass ich jetzt auch ins richtige Forum gepostet habe?!
Nein, Vertragsanfragen wäre richtig gewesen. ![]()
ZitatOriginal geschrieben von hesch
... und ein Wireless Router von Netgear.
Und in dem ist keine Protokoll-Funktion drin ?
Eine der Anschlussart entsprechende Telefonanlage
- welche eine Wahl- und Gebührentabelle mitschreiben kann -
vorschalten.
Da Du die Anschlussart nicht verraten mochtest kann ich Dir auch keine geeignete Telefonanlage verraten, Du warst zu maulfaul ![]()
ZitatOriginal geschrieben von ra-kessel
Vielleicht ist es ein Fehler, von einer gewissen Anzahl von Postings darauf zu schließen, dass ein Forumsteilnehmer auch die Forenregeln kennt...
Die Anzahl der Postings erhöht den Alzheimer-Faktor - von daher ... ![]()
ZitatOriginal geschrieben von Antinoos
Sind doch lt. Definition von "Otto Kännduh" alles nur "Nebenleistungen". Und die Kunden braucht man vor allem nicht bei "Preisanpassungen" vorher zu informieren...
Doch, weil es keine solchen sind,
siehe meine Ausführungen hier:
http://www.telefon-treff.de/sh…ostid=2309942#post2309942
Und weitere Argumentationen hier:
http://www.telefon-treff.de/sh…ostid=2301898#post2301898
ZitatOriginal geschrieben von chillinthemost
Und laut AGB vom Januar 2007, Punkt 13.2
"Einer Annahme des Kunden für Änderungen von Leistungsbeschreibungen und Entgelten bedarf es für solche Leistungen nicht, die o2 nicht selbst erbringt, sondern die von Dritten unter Nutzung des Mobilfunknetztes von o2 erbracht werden, oder die im RAhmen des Mobilfunkvertrages als Nebenleistung anzusehen sind."
Für mich sagt dieser Passus aus, dass
die Leistungen, die o2 nicht selbst erbringt,
leistungsmässig und preislich 1 zu 1 durchgereicht werden
und es genau deswegen einer Zustimmung des Kunden nicht bedarf.
Im diskutierten Fall werden die Leistungen preislich aber eben nicht
1 zu 1 durchgereicht, sondern
es handelt sich um eine fremde Dienstleistung mit eigenkalkulierten Preisen
und kann schon deshalb keine Nebenleistung sein.
Genau das würde in meiner ausserordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund so drinstehen.
ZitatOriginal geschrieben von n3o
Ich gehe einmal davon aus, dass eine moderne 16 jährige heutzutage ca. einen dreistelligen Betrag im Monat zur freien Verfügung hat.
Schreibe sowas nicht während Du merkwürdiges rauchst.
Und erkläre einem Hartz IV Empfänger wie das gehen soll :mad:
Und belege Vorlesungen in Sozialwissenschaften ![]()
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