Zitat
Original geschrieben von Royal Flush
Habe heute Post von der Rechtsabteilung o2 bekommen.
Mir fällt nach dem Lesen obigen Briefes sofort ein, daß
1. die aufgrund "meiner / der" ausserordentlichen Kündigung angeforderten dezidierten Benennung der Haupt- und Nebenleistungen der AGB von 2005 in dem Anwortschreiben fehlt, weswegen für die angeblichen Nebenleistungen die Rechtsgrundlage fehlt, es diese also garnicht gibt..
2. eine in den Preislisten und AGB zum Vertragsschluss benannte Leistung weder preislich zu meinem Nachteil verändert noch einseitig eingestellt werden darf, weil letzteres die Verweigerung einer vertraglich vereinbarten Leistung darstellen würde, was wiederum ein Grund für eine ausserordentliche Kündigung wäre.
3. ich den in Rede stehenden Vertrag im Vertrauen auf Ihre vollmundige Werbung als Festnetzersatz abgeschlossen habe und durch Ihre versteckten Preiserhöhungen nun feststellen muss, dass die festnetzersatznahen Leistungen bei Ihnen 69ct, im Festnetz der T-Com jedoch nur 14ct je Minute kosten.
Insofern kann hier von der von Ihnen beworbenen Festnetzsubstution mindestens preislich keine Rede mehr sein.
Zu Ihrem Argument, dass diese "Sonderrufnummern" nur selten benutzt werden würden muss ich Ihnen entgegenhalten, daß auch das Unternehmen o2 selbst diese Festnetzrufnummerngruppen benutzt.
4. durch die mir nicht bekanntgemachte Preiserhöhung für "irgendeine" (nicht dezidiert diese) Leistung mein Vertrauen in die Vertragstreue meines Vertragspartners so nachhaltig gestört ist, daß mir eine Fortsetzung des Vertrages (zu diesen Bedingungen und) unter diesen Umständen nicht mehr zugemutet werden kann.
Bitte nicht wörtlich abschreiben, sonst merken die das 
Konsequenterweise darf man dann aber auch keinen neuen / anderen Vertrag mit denen abschliessen, auch wenn (das neue Handy) noch so reizt.