Beiträge von Eisy

    Zitat

    Original geschrieben von Steinie
    ...in den AGB´s steht ne Umsatzsteuer-Identnummer: DE062/284/02824


    Kann das mal einer checken :confused:
    ...


    Die "UST-ID" ist eine Steuernummer aus dem für Schwedt zuständigen Finanzamt Angermünde (FA-Nummer 062 bzw. 3062). Nach dem in den neuen Ländern bestehenden Aufteilungsprinzip dürfte der Steuerbezirk (284) zumindest für die gewerbliche Veranlagung stehen.
    Die echte UST-ID bekommt man vom Bundesamt für Finanzen, meist über das örtlich zuständige Finanzamt.
    Die Infos findet man recht schnell über dieses Programm (GEMFA) .
    Die Steuernummer scheint sogar gültig zu sein, hat zumindest ein gültiges Format (sagt mir zumindest ELSTERFormular ). Der letzte Teil der St-Nr. besteht aus 5 Ziffern, wovon die letzte Ziffer eine Prüfziffer ist.

    Zitat

    Original geschrieben von KrowBill
    Nein. Besitz ist so zu verstehen, dass du die Gewalt über das Teil hast. Du kannst Dir ja auch nen Fernseher ausleihen, dann bist du Besitzer, der Eigentümer ist immer noch der Verleiher. Um im Besitz des Fernsehers zu sein musst du ihn ja auch nicht Tag und Nacht mit Dir rumtragen, es reicht, wenn Du ihn im Wohnzimmer stehen hast.


    Gruß,
    KrowBill

    ...womit nicht mehr gewährleistet ist, daß Du tatsächlich noch Besitzer bist :D .
    Wieviele Wohnungen werden täglich in D ausgeräumt?
    Man könnte juristisch spitzfindig jetzt noch zwischen mittelbarem (Fernseher steht zu Hause - nimmt man zumindest an) und unmittelbarem Besitz (ich habe meinen Fernseher immer unterm Sakko versteckt :) ) unterscheiden!
    Imho gewährleistet nur das "dabeihaben" des Ausweises wirklich den Besitz. Nun streitet weiter :D ...

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    Original geschrieben von CoolNokia7650
    Hallo,
    als ich vor ein paar Tagen RTL Shop schaute,wurde gerade ein DVD Player mit Heimkino Lautsprecher präsentiert.Als der Moderator gerade aufzählte was für Formate dieser schluckt ...
    Was sagt ihr dazu ?

    Viel lustiger fand ich die Behauptung, das Ding würde alle heutigen Formate verarbeiten und auch in 10 Jahren noch aktuell sein.
    DivX, XVid usw. kennt die Kiste wohl schon mal nicht, in 10 Jahren wird sicher kaum noch jemand über mp3 und DVD sprechen, wenn es mit der Entwicklung der Nachfolgesysteme (BlueRay z.B.) so weiter geht.


    Habe erst jetzt wieder hier in den Thread geschaut, hier meine Antworten:


    Ich habe garantiert nicht versucht, "aus dem Bild zu springen", das weiß ich 100%ig. Reproduzieren kann ich den Fehler nicht, nachdem meine Grippe mich verlassen hat, komme ich auch z.Z. nicht dazu, 1h oder länger am Stück zu spielen.


    Mein S55 hat SW 08 , das Spiel Version 1.08.


    Zu den einzelnen Figuren gab es mal eine Beschreibung bei der Vollversion zum M(T)50, wo man die Figuren einzeln per SMS kaufen mußte. Habe sie aber damals nicht gespeichert und will nicht nochmals dafür zahlen ;) .

    Laut Auskunft von Siemens soll es sich um einen Wackelkontakt handeln, hatte mein letztes S40 auch (damals mit SW 2.3.0), das aktuelle hat sich noch nicht einmal auf diese Art verabschiedet, sich nur gelegentlich aufgehängt (SW 5.0.0).

    Bis jetzt sind eMails mangels einheitlicher und einfacher digitaler Signatur noch nicht als Schriftform anerkannt, dieser bedarf es imho bei der Kündigung eines schriftlichen Vertrages.

    Die Gewinnermittlung brauchst Du wohl eher für die Einkommensteuererklärung, oder? Imho kannst Du da aber kaum mit Pauschalen arbeiten, z.B. für gwG's brauchst Du schon konkrete Zahlen, die Abschreibung bezieht sich ja auf bestimmte Wirtschaftsgüter, nich auf die Tatsache, das evtl. etwas angeschafft worden sein könnte.
    Für Miete und Co. mit einfachen Pauschbeträgen zu arbeiten ist afaik von Deinem Steuerberater ziemlich windig gewesen, ich würde das als Finanzbeamter nicht ohne weiteres und schon gar nicht ohne Nachweise anerkennen.