Beiträge von Rico20805

    Danke, für Deine Nachfrage. Er ist volljährig. Deshalb schon mal eine Chance weniger. Genötigt wurde er wohl nicht . Eher hat der "Verstand" ausgesetzt. Wollte mit dem Mädel Konbtakt aufnehmen und sie hat gesagt,daß er sie anrufen kann, eine Nummer gegeben oder gesagt, daß er über die "Auskunft"-Nr. zu ihr durchgestellt wird....und das war´s!

    Hallo! Ich bin völlig neu hier in diesem Forum, sehr unerfahren im Umgang damit aber sehr begeistert, welche themen angesprochen werden. Es ist wirklich eine Bereicherung. Bin durch einen Hilferunf an mich - über Goggle - hierher gekommen, weil ich Auskünfte, Ratschläge bzw. Erfahrungen von Betroffenen erhoffe. Wenn ich hier falsch bin, wird mich hoffentlich jemand, der sich besser auskennt, verschieben.
    Problem: Sohn hat im Intern. Bekanntsch. geknüpft und hat leichtsinnig einen Gesprächspartner angerufen. Mußte sich über die sogenannte Auskunft (er hat es tats. geglaubt) 11862 eingewählen u. wurde verbunden. Der Rest ist klar???
    Nun gibt es ja untersch. Auslegungen u. Urteile bzgl. der sogen. Sittenwidrigkeit .Lese jedoch nur von 0190-Nummern. Welche Mögl. besteht in diesem Fall aus den Kosten zu kommen. Also SOS !! Wer kann raten?
    Wenn ja, wo und wie finde ich dann die Antwort? Danke allen vorerst, die helfen wollen.