Zeitschriften-Abos über Internet: rechtsgültige Verträge?

  • Hallo zusammen ,


    hätte mal eine Frage , wenn ich eine Zeitung über das Internet abonniere ist dieser Abo-Vertrag dann eigentlich Rechtsgültig ? Es existiert ja kein unterschriebener Vertrag zwischen den beiden Parteien ! Es kann ja passieren das ein netter Zeitgenosse der dem anderen seine Emailadresse kennt und seine Adresse aus Jux dem anderen ein ABO aufdrückt !Wie ist die Rechtslage in diesem Fall dann ?

  • Gültig ist er schon...aber er kann ja 14 Tage nach Zusenden der Bestätigung wiederrufen werden, von daher gibt es da eigentlich keine Probleme...

  • ich hab aber nichts unterschrieben ......wie wollen die das nachweisen ,daß ich das abo bestellt habe ?

  • Auch ein mündlicher Vertrag ist rechtsgültig, sofern es keine Formvorschriften gibt. Ein Onlinevertrag damit natürlich auch.


    Natürlich muß dir im Falle des Widerspruches nachgewiesen werden, dass du den Vertrag geschlossen hast. Online wäre der passende Weg z.B. die Speicherung der IP.
    So schwer ist das i.d.R. auch nicht;)



    Gruß
    Chris

    Murphy´s Gesetzgeber bei TT


    Murphys Handygesetze - exklusiv bei TT


    Probleme bei Ebay? Löse dein Problem schnell und einfach mit dem Index im Ebay-Problemthread!

  • ich frag mich gerade:
    hast du das problem?dann ist imho auch die bestätigungskarte mit der widerrufserklärung in deinem briefkasten oder du kannst den verlag/verkäufer der zeitung einfach anschreiben und dem abo widersprechen.du kannst damit verfahren wie mit jeder unerwüjnschten zustellung.aber du musst reagieren.


    oder willst du gar über einen anonymen proxy einen verlag betrügen?
    die haben doch deine adresse.schliesslich muss doch die zeitung irgendwo ankommen.und es liegt an dir,der annahme schriftlich zu widersprechen.je nach agb kann das per email erfolgen oder per post bzw fax.wenn du die zeitschrift einfach annimmst,dann gilt der vertrag.


    gruss rainer

    Christian Urban -- deine Sig bringts auf den Punkt :D

  • Zitat

    Original geschrieben von rainer610
    wenn du die zeitschrift einfach annimmst,dann gilt der vertrag.


    Und selbst wenn der Vertrag nicht gilt, muß man, sofern man die Zeitung behält, wenigstens Wertersatz leisten. Und das ist im Zweifel der Kaufpreis.


    BTW: Die anonymen Proxyserver sind auch nicht so anonym, wie man glaubt.
    Die müssen durchaus auch gewisse Daten für unsere Ermittlungsbehörden bereithalten und sind somit zumindest für Personen, die kriminelle Aktivitäten planen bzw. Mißbrauch damit betreiben, alles andere als empfehlenswert ;) .


    Also: Wenn man in eine Situation kommt, in der man ein Abo erhält, das man nicht bestellt hat, schriftlich widersprechen, die Zeitung zurückschicken oder wenigstens ungelesen lagern und zur Abholung bereitstellen. Dann ist der jeweilige Verlag in Zugzwang. Wenn das Abo bestellt wurde, habe sie dich garantiert schnell, wenn nicht kommst du ohne Probleme aus der Sache raus.
    Also gar nicht erst auf dumme Ideen kommen :)



    Gruß
    Chris

    Murphy´s Gesetzgeber bei TT


    Murphys Handygesetze - exklusiv bei TT


    Probleme bei Ebay? Löse dein Problem schnell und einfach mit dem Index im Ebay-Problemthread!

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!