Miet-Nebenkostenabrechnung - Treppenhausreinigung

  • Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass es zulässig ist, die Reinigungskosten beider Treppenhäuser zusammenzurechnen und dann auf die Wohnungen umzulegen. Hier müsste zuerst, zumindest bei dem beschriebenen Ungleichgewicht, der Gesamtbetrag für das eine Treppenhaus errechnet werden. So war es zumindest in einer Wohnanlage, in der ich mal gewohnt hab.

    "Technisch sind wir Übermenschen; moralisch sind wir noch nicht einmal Menschen." Aldous Huxley

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