Ich hatte auch schonmal ein solches Ärgernis...
Hatte die Polizei gerufen, da ich zu diesem Zeitpunkt dringend wegfahren mußte. Der Polizist hat gesagt, dass ich den Wagen auf eigene Veranlassung abschleppen müsse, wenn dieser auf dem Privatgrundstück stehe. Hinterher hätte ich mir das Geld vom Falschparker zurückholen müssen. Also erstmal Vorkasse beim Abschleppunternehmen. Die Polizei macht dann gar nichts, sofern es keine Nötigung ist.
Steht der Falschparker aber im öffentlichen Verkehrsraum und versperrt den Weg zur Garage oder zum Hof (also zum Privatgelände) wird es richtig interessant:
Willst Du auf den Hof oder in Deine Garage fahren hast Du Pech. Die Polizei macht ein Knöllchen ans Auto und gut ist es.
Man muss dann erstmal selbst "draußen" parken.
Wenn Du wegfahren mußt, kommt es darauf an, wohin Du fahren musst.
Ist ein Taxi billiger, als die Abschleppkosten, ist es für die Polizei verhältnismäßig den Falschparker stehen zu lassen und auch nur ein Knöllchen dranzumachen.
Man scheint einfach darauf zu hoffen, dass sich das Problem von selbst löst...
Wenn jedoch ein Falschparker einen besonders gekennzeichneten Behindertenparkplatz zuparkt, wird sofort abgeschleppt, ohne Wenn und Aber...
Deutsches Recht halt...
Gruß herold