Was machen gegen Garagenzuparker ?

  • Ich hatte auch schonmal ein solches Ärgernis...


    Hatte die Polizei gerufen, da ich zu diesem Zeitpunkt dringend wegfahren mußte. Der Polizist hat gesagt, dass ich den Wagen auf eigene Veranlassung abschleppen müsse, wenn dieser auf dem Privatgrundstück stehe. Hinterher hätte ich mir das Geld vom Falschparker zurückholen müssen. Also erstmal Vorkasse beim Abschleppunternehmen. Die Polizei macht dann gar nichts, sofern es keine Nötigung ist.


    Steht der Falschparker aber im öffentlichen Verkehrsraum und versperrt den Weg zur Garage oder zum Hof (also zum Privatgelände) wird es richtig interessant:


    Willst Du auf den Hof oder in Deine Garage fahren hast Du Pech. Die Polizei macht ein Knöllchen ans Auto und gut ist es.
    Man muss dann erstmal selbst "draußen" parken.
    Wenn Du wegfahren mußt, kommt es darauf an, wohin Du fahren musst.
    Ist ein Taxi billiger, als die Abschleppkosten, ist es für die Polizei verhältnismäßig den Falschparker stehen zu lassen und auch nur ein Knöllchen dranzumachen.
    Man scheint einfach darauf zu hoffen, dass sich das Problem von selbst löst...
    Wenn jedoch ein Falschparker einen besonders gekennzeichneten Behindertenparkplatz zuparkt, wird sofort abgeschleppt, ohne Wenn und Aber...


    Deutsches Recht halt...


    Gruß herold

    Neulich im Baumarkt: "Guten Tag, ich brauche eine Laubsäge." "In der Gartenabteilung..."

  • Gibt oder gab es nicht auch mal Abschleppdienste, die bei angebrachten Schild "Parken verboten" und Nachweis, dass es ein Privatgrundstück ist, kostenlos abgeschleppt und direkt mit dem Fahrzeughalter abgerechnet haben?

    "Technisch sind wir Übermenschen; moralisch sind wir noch nicht einmal Menschen." Aldous Huxley

  • Nebelfelsen:


    Das Problem für den Abschleppunternehmer liegt darin, an sein Geld zu kommen.
    Er darf nämlich AFAIK nicht das abgeschleppte Fzg. als Pfand einbehalten sofern der Halter nicht zahlen will. Er muß den Wagen an den Halter herausgeben.
    Es ist ja denkbar, dass das Abschleppen rechtswidrig war/ist.
    Von daher kassieren die Abschleppunternehmen bei Privatpersonen sofort bzw. schicken dem Auftraggeber eine Rechnung. Das Geld muß sich der Privatmann hinterher wieder beim 'Missetäter' zurückholen.
    Wenn Polizei oder Stadt abschleppen lassen, geschieht das ja auf Veranlassung einer Behörde.
    Von daher ist die Behörde auch dafür verantwortlich da sie den Abschleppvorgang veranlaßt hat.
    Es bestehen Verträge zwischen dem Abschleppunternehmen sowie der Polizei oder des Ordnungsamtes. In diesem Zusammenhang spricht man von Vertragssicherstellern. Diese müssen auf das abgeschleppte Fzg. aufpassen und auf ihrem gesicherten Gelände abstellen sofern ein Versetzen des Fzg. vor Ort nicht möglich ist. Im Zweifelsfall zahlt die Behörde für das Abschleppen und holt sich das Geld hinterher zurück.
    Woher soll der Abschleppunternehmer den wissen, ob ein Fzg. überhaupt abgeschleppt werden darf. Diese rechtliche Beurteilung überläßt er wohl eher anderen. Wäre ich Abschleppunternehmer, würde ich mir solche Problemfälle nicht ans Bein binden.


    Die Mühlen der Justiz mahlen in Deutschland bekanntlich sehr langsam. Von daher kann ein solches Verfahren lange dauern und der Abschleppunternehmer rennt diese Zeit hinter seinem Geld her.
    Für alle Seiten gilt hier wie immer: Recht haben und Recht bekommen sind zwei ganz verschiedene Dinge!


    Gruß herold

    Neulich im Baumarkt: "Guten Tag, ich brauche eine Laubsäge." "In der Gartenabteilung..."

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