ZitatOriginal geschrieben von mavolta
Das wäre rechtswidrig.
Ja. Nichtsdestotrotz würde ein so entstandener Staat den völkerrechtlichen Definitionen eines Nationalstaates genügen und früher oder später Anerkennung finden müssen.
So habe ich das ungläubig von meinem ehem. Staatsrechtsprof. gelernt.
Zitat
Da muß ich Dich korrigieren. Art. 146 GG läßt eine verfassungsgebende Nationalversammlung zu, die selbstverständlich das Recht hätte, die Bundesrepublik Deutschland durch ein anderes Völkerrechtssubjekt (z.B. das Deutsche Reich) zu ersetzen, um Deutschland rechtlich zu repräsentieren.
Ich bin zu fahrlässig heute
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Natürlich hast du auch hier Recht. Was ich meinte ist, daß ein neuzugründender Staat oder wie auch immer gearteter RechtsnachfolgerArtikel 20 des GG genügen muß, da Artikel 1 und 20 nach Artikel 79 GG nicht geändert werden können. Oder meinst du, aus Art. 146 geht die Berechtigung hervor, eine neue Verfassung in Kraft treten zu lassen, die mit wesentlichen Elementen der jetzigen Verfassung nicht konform geht? Das wäre eine interessante Frage, über die ich noch nicht nachgedacht habe...
Da ich wie gesagt nicht die Muße und das Material hier habe um mich weiter zu dem Thema zu äußern und die Gefahr zu groß ist, mich zu weit aus dem Fenster zu lehnen, lasse ich das lieber mal... ![]()