Rechtsnachfolger Deutsches Reich

  • Zitat

    Original geschrieben von mavolta
    Das wäre rechtswidrig.


    Ja. Nichtsdestotrotz würde ein so entstandener Staat den völkerrechtlichen Definitionen eines Nationalstaates genügen und früher oder später Anerkennung finden müssen.


    So habe ich das ungläubig von meinem ehem. Staatsrechtsprof. gelernt.



    Zitat


    Da muß ich Dich korrigieren. Art. 146 GG läßt eine verfassungsgebende Nationalversammlung zu, die selbstverständlich das Recht hätte, die Bundesrepublik Deutschland durch ein anderes Völkerrechtssubjekt (z.B. das Deutsche Reich) zu ersetzen, um Deutschland rechtlich zu repräsentieren.


    Ich bin zu fahrlässig heute ;) :D


    Natürlich hast du auch hier Recht. Was ich meinte ist, daß ein neuzugründender Staat oder wie auch immer gearteter RechtsnachfolgerArtikel 20 des GG genügen muß, da Artikel 1 und 20 nach Artikel 79 GG nicht geändert werden können. Oder meinst du, aus Art. 146 geht die Berechtigung hervor, eine neue Verfassung in Kraft treten zu lassen, die mit wesentlichen Elementen der jetzigen Verfassung nicht konform geht? Das wäre eine interessante Frage, über die ich noch nicht nachgedacht habe...


    Da ich wie gesagt nicht die Muße und das Material hier habe um mich weiter zu dem Thema zu äußern und die Gefahr zu groß ist, mich zu weit aus dem Fenster zu lehnen, lasse ich das lieber mal... ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von andi2511



    Aber das wird glaube ich für ein Telefonforum etwas zu weit ausholend hier ;)



    Ach was, finde ich nicht. Sitze hier nämlich gerade an einem Referat über die Deutsche Frage nach dem Zweiten Weltkrieg, und wenn Ihr noch weiter diskutiert, kopier ich mir heute Abned Eure Beiträge einfach raus..:D;)


    Im Ernst: Was ich, gerade bei solchen Themen, noch nie verstanden habe: Ist es nicht so, dass Verfassungen und Grundgesetze nur so lange gelten, wie es Menschen gibt, die daran glauben und danach leben? Wen interessiert denn bitte die Unveränderlichkeit eines Paragraphen, wenn 99 Prozent der Bevölkerung diesen aber geändert haben wollen?


    Würde es eine zweite Bewegung ähnlich der Hitlers geben, die auf massiver Unterstützung aus dem Volke basieren würde - ja, was nützt denn dann eine noch so toll ausgearbeitete Verfassung?


    Von daher sind doch völkerrechtliche Diskussionen nur interessant, solange man die Legitimierung der diskutierten Werke durch das Volk vorraussetzt, oder?
    Denn im Gegensatz zum normalen Recht (BGB, StGB etc.) gibt es im Völkerrecht keine übergeordnete Instanz, zumindest nicht im selben Maßstab, mal abgesehen von der selbsternannten Weltpolizei, der aber im Grunde als erste eine höhere Instanz vorgesetzt gehört.


    Würde mich mal interessieren, ob ich da falsch liege und wie Ihr das so seht..


    Viele Grueße
    Oliver

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    – Edward V Berard

  • Zitat

    Original geschrieben von andi2511
    Im übrigen war es meiner Erinnerung nach auch gar nicht so unbestritten, ob die DDR (bzw. aus anderer Sicht die BRD) als Staat völkerrechtlich anzuerkennen sei (aus den von dir zu Recht genannten Gründen) und die BRD hatte ja im GG einen Passus in der Präambel, nach der sie für das ganze deutsche Volk spricht, einschließlich derer "denen am Grundgesetz mitzuwirken versagt war" - also den Bürgern der DDR. Man wusste also um diese völkerrechtlichen Klippen sehr wohl.


    Jau, die Stichworte (für xoduz ;) ) lauten "Hallstein-Doktrin" und "Alleinvertretungsanspruch"...

  • Zitat

    Original geschrieben von mavolta
    Jau, die Stichworte (für xoduz ;) ) lauten "Hallstein-Doktrin" und "Alleinvertretungsanspruch"...


    Hab ich schon, ist nicht weiter schwer. ;)

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    – Edward V Berard

  • Zitat

    Original geschrieben von andi2511
    Ja. Nichtsdestotrotz würde ein so entstandener Staat den völkerrechtlichen Definitionen eines Nationalstaates genügen und früher oder später Anerkennung finden müssen.


    So habe ich das ungläubig von meinem ehem. Staatsrechtsprof. gelernt.


    Stimmt ja im Prinzip auch. Wenn z.B. Kroatien sich (notfalls gewaltsam) aus dem jugoslawischen Staatsverbund herausgelöst hat, wird man dem neugegründeten kroatischen Staat wohl schwerlich die Anerkennung verweigern können, da die staatsqualifizierenden Kriterien durchaus vorhanden sind.


    Wenn Fritze Müller hingegen seinen Garten umzäunt, aufrüstet und dann den Austritt aus der Bundesrepublik Deutschland verkündet und sodann das Königreich Fritzonien ausruft, gibt das Mecker...


    Mal am Rande: Hoffentlich fragt jetzt keiner, was mit Bayern ist... :D





    Zitat

    Oder meinst du, aus Art. 146 geht die Berechtigung hervor, eine neue Verfassung in Kraft treten zu lassen, die mit wesentlichen Elementen der jetzigen Verfassung nicht konform geht? Das wäre eine interessante Frage, über die ich noch nicht nachgedacht habe...


    Natürlich müßten wesentliche Elemente (z.B. freiheitlich-demokratische Grundordnung, Grundrechte etc.) des GG gewahrt bleiben. Ich meinte nur, daß die Bundesrepublik Deutschland (als Staat unter dieser Bezeichnung) durchaus keinen Ewigkeitscharakter hat. Im Gegenteil, den Väter des GG war dessen provisorischer Charakter durchaus bewußt. Ich persönlich hätte es sehr begrüßt, wenn nach 89/90 eine ernsthafte Verfassungsdebatte in diesem Lande geführt worden wäre. Bei allem Verständnis für die Frage der Machbarkeit: Welche Probleme der 90 vollzogene Beitritt gemäß Art. 23 nach sich zieht, sieht man doch täglich. Art. 146 wäre ein sehr viel saubererer Weg gewesen...


    Wie man den Laden dann nennt (Deutsches Reich, Bundesrepublik Deutschland, Deutsche Repubik oder wie auch immer), halte ich übrigens für ziemlich zweitrangig. Ein Namenswechsel 1990 hätte freilich auch nach außen hin deutlich gemacht, daß hier eine Zäsur in der deutschen Geschichte vorliegt. Vielleicht wäre dann auch einigen Landsleuten in Ost und West klarer geworden, daß "weiter wie bisher" kein tragfähiges Zukunftskonzept nach 1990 mehr ist. Natürlich reicht ein Namenswechsel dazu nicht aus, aber Fakt ist doch, daß wir viele Probleme jetzt nur haben, weil 1990 keine Neubesinnung erfolgte, wie wir uns selber definieren, was wir eigentlich wollen und wie wir glauben, Deutschland auch in Zukunft auf einen guten Weg zu bringen.

  • Zitat

    Original geschrieben von xoduz
    Hab ich schon, ist nicht weiter schwer. ;)


    Mal abgesehen von der etwas kruden Intention der Jungs von der zitierten Homepage ist die Textsammlung die sich dort findet, sehr interessant. Da würde ich an Deiner Stelle nochmal ordentlich was abgrasen.


    Kannst ja Dein Referat mal posten, wenn's fertig ist. Wir geben dann unseren Senf dazu... :p

  • Zitat

    Original geschrieben von mavolta
    Welche Probleme der 90 vollzogene Beitritt gemäß Art. 23 nach sich zieht, sieht man doch täglich. Art. 146 wäre ein sehr viel saubererer Weg gewesen...


    Sicher, aber auch ein sehr viel langfristigerer und nach dem die Allianz für Deutschland expressis verbis den Weg über Artikel 23 ins Wahlprogramm genommen hatte und die Wahl deutlich gewann, war das nunmal nicht mehr anders zu machen. Für Art. 146 hätten beide Staaten bis auf weiteres Fortbestehen müssen und das schien in der damaligen Aufbruchstimmung nicht vermittelbar, sonst hätten die Parteien der Bürgerbewegung die Volkskammerwahl gewonnen.


    Dass damit eine historische Chance vertan wurde, meinst übrigens nicht nur du ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von mavolta Mal am Rande: Hoffentlich fragt jetzt keiner, was mit Bayern ist... :D


    Da könnte man echt mal einen eigenen Thread dazu aufmachen. Die Stellung des Freistaates Bayern interessiert mich schon seit langem...

    Bunt ist das Dasein und granatenstark! Volle Kanne, Hoschi.


    PS: CLK sind meine Initialen, haben auch nichts mit dem Auto zu tun. Gruß, Christian!

  • Freistaat ist einfach nur ein hübscheres Wort für Republik. Die Rechtsstellung ist dieselbe wie die der anderen Bundesländer. Sachsen und Thüringen nennen sich übrigens auch Freistaat.

  • Zitat

    Original geschrieben von CLK
    Da könnte man echt mal einen eigenen Thread dazu aufmachen. Die Stellung des Freistaates Bayern interessiert mich schon seit langem...


    Es gab mal einen Thread Bayern ohne Grundgesetz?. Oder in welche Richtung geht deine Frage?

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