Da ich den Vertrag eigentlich schon im Oktober letzten Jahres gekündigt hatte, könnte ich mir vorstellen, dass sich die 6 Wochen für die Reaktivierung auf dieses Datum beziehen. Rechtlich gesehen sollte das aber auch keinen Unterschied machen. Sie haben mir schließlich eine Verlängerung zum jetzigen Zeitpunkt angeboten, die ich akzeptiert habe und die formal auch durchgeführt wurde. Außerdem wurde mir von der Hotline auch immer wieder versichert, dass eine solche 'vorläufige' Vertragsverlängerung und dann schließlich die entgültige Vertragsverlängerung problemlos möglich ist.
Die O2 Leute mussen schon selber wissen, was sie anbieten können und was nicht.
Es kann von einem Kunden schließlich nicht erwartet werden, sich vorher mit den technischen Beschränkungen eines Systems auseinander zu setzten; er sollte sich auf die angebotenen und vertraglich zugesicherten Leistungen verlassen können.
ZitatBspw. wenn Kunden für einen vorgesehenen Geschäftsabschluß Dich nicht erreichen können, mußt Du sie in geeigneter Weise versuchen zu kontaktieren. Das kann Dir, trotz der Fehler von o2, zugemutet werden.
Ich habe hier das Problem, dass ich ja garnicht mitbekomme, dass mich jemand erreichen will. Ich kann ja nicht alle Menschen (=potentielle Kunden) anrufen, um ihnen mitzuteilen, wie sich mich bei Gelegenheit erreichen können. Es funktioniert ja nicht einmal die Mailbox. Stell dir z.B. einen Schlüsseldienst vor, dessen Telefonanschluss lahm gelegt wurde. Was macht der? Wie will der irgendwas nachweisen? Das könnte allerhöchstens O2 für ihn erledigen (Verbindungsversuche auf diese Nummer), aber ich denke nicht, dass sie sich so ins eigene Fleisch schneiden. OK, bei mir ist es nicht ganz so dramatisch, aber doch sehr ärgerlich.
Nochmal zu deinem Quote:
Das würde ja u.a. bedeuten ich könnte mir jetzt eine Prepaid-Karte beschaffen, alle Gespräche hierüber führen und die Kosten zur Erstattung dann bei O2 einreichen (oder bin ich auf dem Holzweg?).