Rücktritt vom Reisevertag bei Last-Minute wegen geschlossenem Swimming-Pool? möglich

  • Ich habe am Freitag den 05.03.2004 zusammen mit meiner Freundin eine Last-Minute Reise bei L'tur gebucht.


    7 Tage Tunesien in einem 4 * Hotel; vom 23.03. bis zum 30.03.


    Besonders genial sah bei der Hotelbeschreibung der riesige Pool aus.


    Allerdings habe ich durch reinen Zufall bei einem anderen Reiseveranstalter nach dem Preis schauen wollen (um zu sehen ob es wirklich ein Schnäppchen war) und was sehe ich da?
    -Der Pool ist im gesamten März wegen "Reinigungsarbeiten" geschlossen :eek:
    -Fitnesscenter geschlossen


    Dies habe ich auch gleich der örtlichen L'Tur Agentur telefonisch gesagt. Die Mitarbeiter wollten dies überprüfen und haben einen Rückruf am Montag versprochen. Pustekuchen! Heute kam dann doch der Rückruf mit folgendem Inhalt:
    - laut Auskunft des Hotels ist der Pool im gesamten März geschlossen.
    - "einge" Fitnessgeräte defekt.


    L'Tur bot daraufhin eine kostenlose Umbuchung an (5*) welche wir auch heute abend annehmen wollten. Auf Nachfrage meinerseits wurde von einer Reisepreiserhöhung um 2-3€ gesprochen.


    Beim Besuch der L'Tur Agentur war dann viel los und die Mitarbeiterin bat uns später noch einmal zu kommen. Bei dieser Gelegenheit habe ich nochmals nach dem Reisepreis gefragt. "Da verändert sich nix"


    Tja, eine halbe Stunde später wollten die dann doch einen Mehrpreis von ca 25€ pro Person. Also erstmal höflich um Kulanz gebeten, nichts. Dann ein wenig den verärgerten Kunden gespielt, immerhin wussten andere Reiseveranstalter ja von dem Problem mit dem Pool, auch nichts.
    Jetzt habe ich eine Stappel Faxe mitbekommen in denen andere Angebote zum selben bzw. niedrigern Preis drin stehen zum aussuchen.
    Bezüglich Kulanz stellt sich die Zentrale quer, bei einem anderen Hotel bzw. Mehrpreis wir uns aber.


    Wie wir dann so langsam mit dem Argument "Rücktritt vom Vertrag" kamen wurde uns mitgeteilt das dies bei Last-Minute nicht möglich sei.
    Verstehe ich ja auch, steht ja auch son in den AGB's:"...Wegen der Kurzfristigkeit des Reiseantritts beträgt die Stornogebühr 100%. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt vorbehalten. Name-Change-Gebühren auf Anfrage."
    Allerdings dreht es sich meiner Meinung nach nicht um ein Storno sondern um einen Rücktritt vom Vertrag. (..."erhebliche Änderung einer wesentlichen Reiseleistung" BGB§651a).


    Was meint ihr, wir haben gesagt das wir morgen noch mal in den Laden kommen, da ist auch wieder die Zentrale telefonisch zu erreichen.


    m@rtin

  • mal ne frage nebenbei
    auf dem ersten bild ist zu sehen das der strand gleich um die ecke ist
    wer braucht da noch nen pool :confused:


    was das fitnesscenter betrifft hast du aber natürlich recht :)

    .:Gate 13:.
    Vor die Wahl gestellt zwischen Unordnung und Unrecht, entscheidet sich der Deutsche für das Unrecht.
    Johann Wolfgang von Goethe

  • Soweit ich das rechtlich richtig in Erinnerung habe, geht das nicht. Soweit ich weiss, kannst du einen Anteil vom Anbieter zurückverlangen, da dein Urlaub dadurch einer Wertminderung unterliegt. Genau weiss ich das leider nicht mehr.


    mfg

  • Zitat

    Original geschrieben von CK-187
    mal ne frage nebenbei
    auf dem ersten bild ist zu sehen das der strand gleich um die ecke ist
    wer braucht da noch nen pool :confused:...


    Das Meerwasser im März ist definitiv zu kalt zum baden.


    m@rtin

  • Zitat

    Original geschrieben von CK-187
    mal ne frage nebenbei
    auf dem ersten bild ist zu sehen das der strand gleich um die ecke ist
    wer braucht da noch nen pool :confused:


    was das fitnesscenter betrifft hast du aber natürlich recht :)


    Ob der so sauber ist?

  • Also, 25 € mehr p.P. für einen Stern mehr, finde ich i.O.


    Die Frage ist, ob ihr den nun verreisen wollt (dann wurden ja auch preisgleiche Ersatzreisen angeboten), oder ob ihr zurücktreten wollt (warum?).


    Die Sache mit dem Pool: Ich war noch nie in Tunesien. aber ich weiß, dass die Außenpools in der Türkei und in Spanien eigentlich den ganzen Winter über NICHT genutzt werden können (zu kalt oder leer). Normalerweise muss man sogar in 4-5*-Hotels froh sein, wenn es einen beheizten (nicht nur 'beheizbaren') Innenpool (meist sehr klein!) gibt.
    Normalerweise werden Außenpools (vor allem so große) nicht geheizt und man kann in der Vor- und Nachsaison (wozu Ende März noch zählt) besser im Meer schwimmen (wärmer)!


    Ich würde mich also nicht von den tollen Bildern blenden lassen, sondern fragen, ob der Pool witterungsbedingt überhaupt auch benutzbar ist (diese Einschränkung findet sich nämlich bei den Hotelbeschreibungen meist im Kleingedruckten).

  • Hattest du nicht mal in dem Premiere-Decoder-Thread erwähnt, dein Vater sei Anwalt? Dann frag doch den :p


    Was mir nach einigen Bier noch einfällt:


    Ein Rücktritt vom Reisevertrag nach §651 i BGB verpflichtet dich zur Zahlung der vertraglich vereinbarten Stornogebühr, im konkreten Fall gilt wohl Stornogebühr = Reisepreis. Für diesen Rücktritt vom Reisvertrag benötigst du keinen Grund, der Reisveranstalter verliert durch den Rücktritt den Anspruch auf Zahlung des Reisepreises, und du deinen Anspruch auf die Reiseleistung.


    Der richtige Weg für dich ist vielmehr die Kündigung des Reisvertrages nach § 651e BGB vor Reiseantritt. Die Kündigung des Reisevertrages kannst du auch noch unmittelbar vor Beginn der Reise aussprechen, allerdings ist ein Kündigungsgrund, etwa ein im Vorhinein bekannt gewordener, erheblicher Mangel erforderlich.


    Ein solcher erheblicher Mangel könnte im während der gesamten Reisedauer geschlossenen Pool und Fitnessraum liegen. Allerdings lässt sich aus der Ferne schwer beurteilen, inwiefern ein (jederzeit benutzbarer) Pool und (jederzeit benutzbarer) Fitnessraum Bestandteile des Reisvertrages wurden.


    Ein gutes Argument dürfte sein, dass eine Nutzung des Meeres als Bademöglichkeit aufgrund der saisonbedingten Wassertemperatur unzumutbar ist, und somit bei geschlossenem Pool ein "Badeurlaub" unmöglich ist.


    Eine Fristsetzung ist jedenfalls entbehrlich, weil eine Abhilfe des Reisveranstalters unmöglich ist, da ja LTUR die Schließung des Pool und die Schließung/Unbrauchbarkeit des Fitnessraumes nicht mehr beheben kann.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Zitat

    Original geschrieben von Elke2002
    Die Sache mit dem Pool: Ich war noch nie in Tunesien. aber ich weiß, dass die Außenpools in der Türkei und in Spanien eigentlich den ganzen Winter über NICHT genutzt werden können (zu kalt oder leer). Normalerweise muss man sogar in 4-5*-Hotels froh sein, wenn es einen beheizten (nicht nur 'beheizbaren') Innenpool (meist sehr klein!) gibt.
    Normalerweise werden Außenpools (vor allem so große) nicht geheizt und man kann in der Vor- und Nachsaison (wozu Ende März noch zählt) besser im Meer schwimmen (wärmer)!



    genau desshalb fragte ich auch wozu der pool nötig ist
    in ländern in denen es 300 tage sonne im jahr hat gibts keine geheizten pools (oder nur sehr sehr selten) und da machts von der temperatur her keinen sinn in nen pool zu steigen


    und gesünder ist das meerwasser auch

    .:Gate 13:.
    Vor die Wahl gestellt zwischen Unordnung und Unrecht, entscheidet sich der Deutsche für das Unrecht.
    Johann Wolfgang von Goethe

  • zur Info: Der Pool wäre beheizt gewesen.


    Aber die Sache ist sowieso problemlos ausgegangen:
    Bei einem erneuten Besuch im L'Tur Büro waren keinerlei Probleme mehr vorhanden und L'Tur "bezahlt natürlich die Mehrkosten" :D


    Trotzdem Danke


    m@rtin

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