Ich habe im August 2002 für einen Freund einen Vertrag bei O2 über einen Onlineshop abgeschlossen, der dazu das Samsung S100 anbot.
Nun tritt ein Fehler im Display auf: die rechte Seite besteht nur noch aus Schwarz/Weiss-Geflimmer, wie man es vom Fernseher kennt, und links ist alles verzehrt.
Die Hersteller-Garantie beträgt 12 Monate bei Samsung, wir haben trotzdem in einen Samsung-Reparatur-Shop (Krebber macht das) mit Rechnung versucht, ob da vielleicht doch auf Kulanz was zu machen ist. Könnte ja sein, dass der Fehler bekannt ist und öfter auftritt o.ä.. Kostenlose Reparatur ist nicht mehr möglich, wir sollen uns an den Händler wenden.
Der Onlinehändler gibt eine Gewährleistung von 24 Monaten, Garantien im Rechtssinne gibt es nicht. Meinem Freund wurde am Telefon gesagt, dass nur die Gewährleistung gilt und diese Reparatur daher kostenpflichtig sei. Nur so wären die günstigen Preise für Handys möglich. (Nur so angemerkt: Handys sind dort keineswegs günstig, ganz im Gegenteil, nur in Verbindung mit einen Vertrag sind die Preise in Ordnung).
Nur verstehe ich jetzt nicht so ganz, was es mit dieser Gewährleistung dann so auf sich hat. Es bedeutet, dass nur Reparaturen von Fehlern übernommen werden, die von Anfang an auftraten, so habe ich das in bisherigen Threads herausgelesen. Der Fehler trat verständlicherweise nicht von Anfang an auf.
Soll somit Gewährleistung nur bedeuten, dass Leute, die innerhalb eines Jahres den Fehler nicht beheben lassen haben, und auch beweisen können, dass er in dieser Zeit schon vorlag, im 2. Jahr dann die Gewährleistung des Händlers beanspruchen können und mehr nicht?