KFZ-Versicherung - 4 Leute, 1 Auto - Unf.-Verursacher soll zahlen?

  • Hallo,


    wie schonmal erzählt machen wir im Sommer eine kleine Europarundtour.
    Wie auch schonmal geschrieben ;) fahren wir dabei mit ein bis zwei Autos und mehreren Leuten. Wie lässt sich das so einrichten, dass im Falle eines Unfalles die Versicherung des Verursachers hochgeht und nicht die des KFZ-Inhabers?
    Dazu kommt, dass ja nicht jeder von uns eine eigene KFZ-Versicherung hat.


    Wie ist das ueblicherweise? Wir haben da leider keine große Ahnung und Versicherungshotline sind ungefaehr so kompetent wie die von TD1..;)


    Sollte man für solche Fälle evtl. auch einen Vertrag aufsetzen? Zum einen, weil Geld und Freundschaft bekanntlich so eine Sache ist und zum anderen aus legalen Gründen, die man dann gegenüber einer Versicherung geltend machen könnte?



    Danke & Gruß :)
    Oliver

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    – Edward V Berard

  • Bei Fahrzeuversicherungen (Haftpflicht und Kasko) kann man nicht den Fahrer versichern, sondern nur das Fahrzeug selbst. Was den Schadensfreiheitsrabatt betrifft wird nur der betreffende Versicherungsvertrag hochgestuft, andere Verträge der gleichen Person bleiben davon unberührt.

  • privat pkw werden immer auf das auto(bzw halter) und nicht den momentanen fahrer versichert.
    sonst könnte man mit unfällen noch einfacher versicherungsbetrug machen, einfach sagen die oma ist gefahren(ja genau die die seit 20jahren kein auto mehr fährt).


    und wie soll man in sonem fall die versicherungseinstufung berechnen? für alle pkw den gleichen preis(egal wie lange der versicherte unfallfrei war), die zahlen würfeln? ne seh da echt keine sinnvolle möglichkeit für



    möglichkeit: autovermietung, da ein auto mieten alle als mögliche fahrer eintragen lassen und wenn was passiert zahlt der den schaden, der ihn verursacht hat.
    find ich generell überlegenswert, weil auch ein unverschuldeter unfall im ausland ist nicht so unwahrscheinlich, und dann muß die autovermietung nach der kohle schauen und du hast kein stress mehr damit...


    und je nachdem wie lange ihr fährt kann es unter umständen günstiger/komfortabler/sicherer wie mit privat pkw sein.

  • Naja, Verleih fällt eher flach, wg. Ausland, Alter und damit Kreditwürdigkeit, hohe Kosten, etc.



    Zum Verständnis: Eine Versicherung schließt man auf das Auto ab, richtig? Der SF-Rabatt ist aber doch personenbezogen. Wenn meine Eltern ein Auto versichern, zahlen sie 30%, ich würde 240% zahlen.
    Angenommen, wir würden mit diesem auf meine Eltern versicherten Fzg. (alle Fahrer zugelassen) verreisen und ein Unfall würde passieren. Dann zahlt also die Versicherung meiner Eltern, woraufhin aber auch deren SF-Rabatt hochgeht, richtig?
    Wenn dieser Unfall nun aber von einem Freund verursacht wurde, können meine Eltern den Schaden dann nicht auf ihn abwälzen?

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    – Edward V Berard

  • Zitat

    Original geschrieben von xoduz
    Angenommen, wir würden mit diesem auf meine Eltern versicherten Fzg. (alle Fahrer zugelassen) verreisen und ein Unfall würde passieren. Dann zahlt also die Versicherung meiner Eltern, woraufhin aber auch deren SF-Rabatt hochgeht, richtig?
    Wenn dieser Unfall nun aber von einem Freund verursacht wurde, können meine Eltern den Schaden dann nicht auf ihn abwälzen?


    Exakt!

  • Zitat

    Original geschrieben von der_blub
    Exakt!


    Sie können oder sie könne nicht? :D


    Verneinte Fragen mit einem "Ja!" zu beantworten ist fies .. ;)

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    – Edward V Berard

  • Zitat

    Original geschrieben von xoduz
    Sie können oder sie könne nicht? :D


    Sie können den Schaden nicht abwälzen.
    Wie sollte das denn auch sonst gehen? Dann müsste ja jeder Autofahrer eine eigene Autofahrversicherung haben.


    Versichert aber ist ja das Auto über den jeweiligen Halter, bzw. Versicherungsnehmer (wenn dieser abweichend vom Halter ist).

  • Zitat

    Original geschrieben von xoduz
    Zum Verständnis: Eine Versicherung schließt man auf das Auto ab, richtig? Der SF-Rabatt ist aber doch personenbezogen. Wenn meine Eltern ein Auto versichern, zahlen sie 30%, ich würde 240% zahlen.


    Die Versicherung wird aufs Auto abgeschlossen, das stimmt.


    Der SF-Rabatt ist aber nicht personenbezogen, sondern auch vertragsbezogen. Die 240% sind nur eine theoretischen SF-Klasse für Fahranfänger, bei der derzeitigen Lage lässt dich jede Versicherung bei 140% anfangen, auch wenn du noch nicht 3 Jahre im Führerscheinbesitz bist.


    Deine Eltern sind mittlerweile vielleicht bei 30% angelangt, bei einem zusätzlichen Vertrag für ein neues Auto ging aber auch wieder von vorne los. Allerdings muss man bei den meisten Versicherungen dann nicht bei den vollen 140% anfangen, sondern irgendwo zwischen 85% und 70%. Das man für den Zweitwagen die gleiche SF Klasse wie für den Erstwagen bekommt, geht nur bei sehr wenigen, zumeist Direktversicherern. Wenn ein Fahrzeug durch ein anderes ersetzt wird, auch andere Fahrzeugklasse (z.B. Motorrad durch Auto ersetzt) kann man natürlich schon da weitermachen wo man angelangt ist.


    Über Rahmenverträge, egal ob privat als BGB Gesellschaft oder Unternehmen, kann man in der Regel auch in einer günstigeren SF Klasse anfangen, und bekommt noch ein paar Dreingaben, wie z.B. kostenloser Schutzbrief.


    Wer für die Selbstbeteiligung aufkommen muss, kann man durch Privatverträge regeln, also dem Fahrer aufdrücken, aber für die Höherstufung geht das imho nicht.

  • Okay, danke. :)


    Extra zugelassen werden muss der Wagen nicht, da er derzeit als Erstwagen (und einziges Auto) meiner Eltern zugelassen ist. Eigentlich soll er im Sommer verkauft werden, wir bekommen ihn aber vorher für den Urlaub überlassen. Der neue Erstwagen (dann auch wieder der einzige) ist ein WA-Wagen und wird daher nicht auf meine Eltern versichert.


    D.b., wir könnten ihn tatsächlich mit diesen 30% fahren, bzw. müssten diese wahrscheinlich nicht einmal zahlen.
    Was aber imho nur fair währe: Angenommen es passiert ein Schaden, werden meine Eltern dann ja höher gestuft. Diese Differenz im Versicherungsbeitrag sollte dann vom Verursacher getragen werden. Erfolgt eine Höherstufung um eine festgelegte Anzahl von Stufen oder auf einen Betrag, bei dem die Vers. das Geld wieder reinbekommt?
    Sprich, werden aus den 30% dann 40% oder mal eben 180%?

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    – Edward V Berard

  • Zitat

    Original geschrieben von xoduz
    Sprich, werden aus den 30% dann 40% oder mal eben 180%?


    Auswendig kann ich dir das jetzt auch nicht sagen, da gibt es extra Rückstufungstabellen. Generell sind sie zwar bei allen Versicherungen gleich, aber alle paar Jahre ändert sich das mal für Neuverträge, ältere Verträge haben Bestandsschutz, aber können in den neuen gewechselt werden.


    Ich denke bei 30% (da unten gibt es ein paar SF Klassen die 30% ausmachen), gehts 5 Klassen hoch, in den höheren Klassen ginge es oft nur 1 Klasse hoch. Effektiv wirst du dann irgendwo zwischen 35% und 50% landen. Zwischen Haftplicht und Vollkasko gibt es auch einen Unterschied, der 5 % bis 10% ausmachen kann.


    Anm: Bei der Teilkasko gibt es keine SF Klassen, daher gibts bei Teilkaskoschäden auch keine Höherstufung.


    Aber das System das für dich gilt, müsste irgendwo bei den Versicherungsunterlagen dabei sein, schau dir das einfach mal an. Notfalls von der Versicherunge zuschicken lassen, wenn es nicht mehr auffindbar ist.


    Ansonsten, wenn deine Eltern den Vertrag nicht mehr nutzen wollen, sollten sie ihn maximal 7 Jahre ruhen lassen. Danach würde er verfallen.

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