Das ist meiner Meinung nach genau der falsche Weg.
Wozu gibts denn AGBs auf die sich der Anbieter berufen kann ?
Angenommen jemand wurde richtig aufgeklärt und hat nach 2 Monaten einfach keinen Bock mehr auf die PK, dann würde er also ziemlich einfach aus der Sache rauskommen oder was ?
Letztlich zählt die Unterschrift, ein falsches Verkaufsgespräch lässt sich im nachhinein nicht mehr beweisfähig darlegen.
mfg