Problem mit Partnerkarte Vodafone

  • Das ist meiner Meinung nach genau der falsche Weg.
    Wozu gibts denn AGBs auf die sich der Anbieter berufen kann ?
    Angenommen jemand wurde richtig aufgeklärt und hat nach 2 Monaten einfach keinen Bock mehr auf die PK, dann würde er also ziemlich einfach aus der Sache rauskommen oder was ?


    Letztlich zählt die Unterschrift, ein falsches Verkaufsgespräch lässt sich im nachhinein nicht mehr beweisfähig darlegen.


    mfg

  • Der falsche Weg ist es, Kunden zu einer Unterschrift zu bewegen - unter Vorspielung falscher Tatsachen. Und sich dann auf AGBs zu berufen, an denen sich selbiger festnageln lassen soll.


    AGBs dienen dem Verwender, der muss also für Probleme, die daraus resultieren, einstehen und nicht der Kunde, der die ganzen Klauseln meist eh nicht komplett lesen kann.


    Ich werde nicht die AGB-Vorlesungen wiederholen, so wie geschrieben kommt man aus der Nummer raus und das zählt. Dies ist DAFÜR der richtige (und einzige) Weg, wenn man nicht auf Kulanz hoffen oder 24 Monate an der PK hängen will.


    Für eine moralische Diskussion ist hier kein Platz. Dies betrifft eher die Seite, ob es für ein Unternehmen morialisch ok ist, Kunden zu übertölpeln oder meinetwegen den Kunden, der den Mindestumsatz kannte und anfechten will.


    Wer über den Tisch gezogen wurde, soll sich doch bitte von einem Vertrag lösen können. Das steht ihm doch zu! Das BGB erlaubt Anfechtungen eh nur in ganz wenigen Fällen, und in denen dann aber zu Recht.


    Zitat

    Original geschrieben von jansen
    Letztlich zählt die Unterschrift, ein falsches Verkaufsgespräch lässt sich im nachhinein nicht mehr beweisfähig darlegen.


    Ein klares "Jein". Man muss auch nur darlegen, dass man es selbst so verstanden hat und den Vertrag unter Kenntnis der Tatsachen nicht abgeschlossen hätte. Eben dieses Dokument reicht dazu meist aus, wenn dieses "Detail" versteckt in einer Fussnote vorkommt und von einem durchschnittlichen Kunden zu übersehen ist. :D


    Ich predige ja nicht, dass jeder Vertrag praktisch nach Lust und Laune aufgehoben werden kann oder soll. Grundsätzlich ist bindend, was man unterschreibt, und das ist auch gut so.


    Aber mit entsprechender Aufmachung kann man mit Verträgen nunmal allerhand Leute über den Tisch ziehen. Und das kann auch nicht im Interesse der Vertragsdogmatik sein. AGBs sind nicht gleichwertig zu "ausgehandelten" Vertragsklauseln und daher auch nicht ganz so streng zu werten.


    Was spricht dagegen, die PKs auf Formularen zu vertreiben, in denen der Mindestumsatz klar hervorgeht? Dann gäbe es selbstredend auch keinerlei rechtliche Möglichkeiten, nachträglich auszusteigen.

  • Dann sollte man wohl am besten nur noch mit einem Zeugen in die Shops von denen gehen und nichts mehr da gleich unterschreiben.


    Erst mitnehmen und alles in Ruhe genau durchlesen und dann wenn keine Fußangeln drin unterschreiben.


    Nunja den Ruf der daraus resultiert hat Vodafone wohl ganz alleine zu verantworten.

    Derzeit im Einsatz:
    T-Mobile (Complete Mobil L)
    Vodafone (Arcor SIM Festnetz Flat)

  • Zitat

    Original geschrieben von jansen
    Wozu gibts denn AGBs auf die sich der Anbieter berufen kann ?
    Angenommen jemand wurde richtig aufgeklärt und hat nach 2 Monaten einfach keinen Bock mehr auf die PK, dann würde er also ziemlich einfach aus der Sache rauskommen oder was ?


    Den Teil hatte ich übersehen, pardon.


    Wie ich oben geschrieben hatte, kommt man nur in sehr begrenztem Rahmen aus geschlossenen Verträgen heraus. Der Gesetzgeber will natürlich den Geschäftsverkehr einigermaßen und so gut es geht schützen.


    Daher funktioniert es nicht, nach 2 Monaten schlicht keinen Bock mehr zu haben und deswegen herauszukommen! Sobald man den Mindestumsatz mitbekommen hat UND dies vorher nicht wusste, ab dem Zeitpunkt kann man noch aussteigen - und ab dem Moment läuft die Frist. Es soll nur der geschützt werden, der bei der Abgabe seiner Erklärung einem im Gesetz angegebenen Irrtum unterlegen ist. Und das auch nur für kurze Zeit, denn der Gegner soll nicht unnötig lange in Ungewißheit leben müssen.


    Auf ein Verschulden kommt es dabei nicht an, es ist also egal, ob der Kunde es hätte wissen müssen oder nicht. Und genau hier wird der Punkt KURZ ausgehebelt, dass man es - dank Unterschrift auf dem Vertrag quasi bewiesen - eben hätte wissen müssen.


    Aber nochmal, das klappt zu Recht nur in einem kurzen Zeitfenster. Wer es weiss, also spätestens ab der ersten Rechnung, und die Karte weiterbenutzt oder auch bei Nichtbenutzung schlicht keine Anfechtungserklärung abgibt, der hat in den Mindestumsatz konkludent eingewilligt und damit sein Anfechtungsrecht verwirkt.

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