Hallo,
ich habe mir von etronixx einen Vertriebspartnervertrag zukommen lassen. In dem Vertrag bin ich über folgenden Absatz gestolpert:
ZitatBei Offensichtlicher Nichtnutzung von Karten (durchschnittlicher Mindestentgelt von EUR 5,00/Monat) oder nachweislicher Betrugskarten behält etronixx sich das Recht vor, die Provision zurückzubelasten.
Heisst das nun, dass kein Anspruch auf Provision besteht, wenn der Käufer nicht Nutzungsgebühren in Höhe von mindestens EUR 5,00/Monat erreicht?
Ist dieser Absatz auch bei anderen Großhändlern/Distris üblich und wie sichert Ihr Euch den Kunden gegenüber ab?
BTW: Welche Großhändler sind für die Freischaltung von Mobilfunkverträgen zu empfehlen?
Danke+Gruß
Stephan