Durchschnittlicher Mindestentgelt für Mobilfunkkarten

  • Hallo,


    ich habe mir von etronixx einen Vertriebspartnervertrag zukommen lassen. In dem Vertrag bin ich über folgenden Absatz gestolpert:


    Zitat

    Bei Offensichtlicher Nichtnutzung von Karten (durchschnittlicher Mindestentgelt von EUR 5,00/Monat) oder nachweislicher Betrugskarten behält etronixx sich das Recht vor, die Provision zurückzubelasten.


    Heisst das nun, dass kein Anspruch auf Provision besteht, wenn der Käufer nicht Nutzungsgebühren in Höhe von mindestens EUR 5,00/Monat erreicht?


    Ist dieser Absatz auch bei anderen Großhändlern/Distris üblich und wie sichert Ihr Euch den Kunden gegenüber ab?


    BTW: Welche Großhändler sind für die Freischaltung von Mobilfunkverträgen zu empfehlen?



    Danke+Gruß
    Stephan

  • Wenn man sich die Verträge mit den Netzbetreibern anschaut, wird dieser oder ein ähnlicher Satz immer auftauchen. Damit sichern sich die Netzbetreiber vor Betrugsfällen mit Schubladenkarten ab. Im Werbeforum habe ich schon ein paar mal gewarnt, als Händler dort aktiv mit Angeboten für Schubladenkarten geworben haben. Ehrlich gesagt, tritt das bei normalen Händlern auch nicht auf (das die 5 EUR nicht erreicht werden), sondern nur dann, wenn ein Händler unlautere Angebote macht.


    Aktivierungen z.B.


    http://www.ntplus.de
    http://www.karlo.de


    Wobei etronixxx sicher kein schlechter Partner ist. ;)

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