Steuerklasse 6?

  • Zitat

    Original geschrieben von konqui
    also bei beiden arbeitgebern muss ich 60-66 stunden a 6€ arbeiten... bei also unter 400€


    Ein wenig genauere Angaben wären schon sinnvoll :rolleyes:
    In Job A und B zusammen 60-66h, oder jeweils 60-66h?


    Falls ersteres zutrifft, liegt dein monatlicher Verdienst aus beiden Jobs regelmäßig unter 400 Euro.


    In diesem Fall übst du 2 Minijobs parallel aus; i.d.R ist in keinem der beiden Beschäftigungsverhältnisse die Vorlage einer LSt-Karte erforderlich.
    Die Entscheidung darüber trifft aber letztenendes der AG.


    Vgl auch http://www.minijob-zentrale.de…mer/Mehrere_Minijobs.html

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Zitat

    Original geschrieben von booner
    Ein wenig genauere Angaben wären schon sinnvoll :rolleyes:
    In Job A und B zusammen 60-66h, oder jeweils 60-66h?


    sorry falls ich mich komisch ausdrücke...
    bei beiden jobs je mind. 60 & höchstens 66 stunden

  • Zitat

    Original geschrieben von konqui
    sorry falls ich mich komisch ausdrücke...
    bei beiden jobs je mind. 60 & höchstens 66 stunden


    Dann komme ich auf einen moantlichen Verdienst zw. 720€ und 792€.


    Damit übst du weder bei AG A noch bei AG B einen Minijob aus.
    Allerdings kann jeder AG ein Pauschalbestuerung i.H.v 21%, und nicht nach LSt-Karte vornehmen, da weder Job A noch Job B für sich gesehen monatlich 400€ übersteigen.


    http://www.minijob-zentrale.de…hmer/Niedriglohnjobs.html


    Dann sparst du dir die Vorlage der LSt-Karte(n). Alternativ bei Vorlage der LSt-Karten einen Hinzurechnungsbetrag auf der I i.H.v. 396€, dafür auf der VI einen Freibetrag i.H.v. 396€ eintragen lassen. Dann wird dir keine LSt abgezogen. Allerdings bist du zur Abgabe einer Est-Erklärung verpflichtet.


    Bei Vorlage der I und VI ohne Hinzurechnungs-/Freibetrag werden dir aus dem VI-Job jedenfalls Steuern einbehalten, welche du aber bei einer Antragveranlagung vom FA am Anfang des folgenden Jahres widerbekommst...



    Und pass wegen dem KiGe auf!

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

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