Werbung nach 20h bei den öffentlich rechtlichen TV-Sendern.

  • Huhu :-)



    Was mich schon lange interessiert, was ich aber immer vergesse zu recherchieren: Gibt es eigentlich nicht die Regelung, dass die öffentlich rechtlichen Sender nach 20h keine Werbung mehr laufen lassen sollen/dürfen? Abends wird das Wetter aber immer von der Dresdner-Bank oder von EnBw präsentiert. Worunter fällt das dann eigentlich? Das Thema interessiert mich eigentlich, weil ich lange Knatsch mit der GEZ hatte. Aber ich denke, dass das bestimmt so eine Gesetzeslücke ist, die da ausgenutzt wird. Warum sollte auch gerade ICH das entdeckt haben? :)

  • Google benutzt, dritter Treffer:


    Zitat

    Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten: Gemäß § 16 RStV dürfen die Programme von ARD und ZDF (anders die Dritten Fernsehprogramme) im Jahresdurchschnitt werktäglich maximal 20 Minuten Werbung enthalten. Sonntags und an Feiertagen, sowie werktags ab 20 Uhr ist die Ausstrahlung von Werbespots untersagt. Eine Ausnahme bildet hier das Sponsoring.

    Quelle


    So einfach ist das. ;)

    Hätte der Mensch nur halb so viel Vernunft wie Verstand, dann wäre alles viel einfacher in der Welt. Linus Pauling

  • Ähm...okay...hatte ja geschrieben, dass ich das imer vergesse zu recherchieren ;) Ist aber schon ´ne Schweinerei, weil die Sponsoren-Spots nichts anderes sind als konventionelle Werbung. Na toll...da hatte ich mal gehofft, ich könnte der GEZ eins reinwürgen, aber nix is.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!