Nicht immer Recht mit Kulanz gleichsetzen. Recht steht jedem zu, Kulanz eben nicht, wird aber u.U. gnädigerweise gewährt. Das ist ein ziemlicher Unterschied!
Wenn ein "wichtiger Grund" vorliegt, dann ist es das Recht des Betroffenen, den Vertrag zu kündigen. Dies ist aber nunmal recht schwammig formuliert und daher ne Einzelfallentscheidung. Eine Ablehnung des NBs auf eine Kündigung aus wichtigem Grund, weil dieser den Grund nicht akzeptiert, bedeutet aber deswegen nicht, dass kein solcher Grund vorliegen muss.